Seit dem 14. Verhandlungstag, dem 8. April 2010, läuft das Beweisverfahren. Das heißt, dass Sach- und Personenbeweise ins Verfahren eingeführt werden. Sachbeweise sind schriftliche Dokumente, Urkunden, Videofilme, Audioaufnahmen, etc. Personenbeweise sind ZeugInnen von strafbaren (oder anderen verfahrensrelevanten) Sachverhalten, GutachterInnen oder andere Sachverständige. In Wiener Neustadt sind seit Eröffnung des Beweisverfahrens mittlerweile etliche Personen zum Wort […]
05.14.2010
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