tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
BERUFUNG gegen Freisprüche
Categories: der Prozess

Nach dem glatten und vollständigen Freispruch aller 13 Angeklagten am Ende eines drei Jahre andauernden Strafverfahrens wies das Ministerium für Justiz (BMJ) den Staatsanwalt HANDL(ang)ER an, Berufung anzumelden um eine schriftliche Ausfertigung des Urteils zu provozieren. “Zur Evaluierung dieses außerordentlichen Prozesses”, wie es damals hieß.

Heute, exakt am letzten Tag HANDLERs Frist zur Einbringung der Berufung hat er die schlimmsten Befürchtungen wahr gemacht: Zwar vom BMJ angewiesen den Kernpunkt der Anklage, den Organisationsparagrafen §278a StGB NICHT zu berufen, langten heute, am 06.07.2012, umfassende Berufungen gegen fünf der 13 vormals Beschuldigten ein.

Berufen wurde gegen:

  • Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei im Rahmen einer Tierbefreiung von unbekannten TäterInnen
  • Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung – Zerstörung von Reptilienausstellungsplakaten und einer Glasscheibe durch unbekannte TäterInnen
  • Freispruch vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach einer Aktion zivilen Ungehorsams gegen Pelzverkauf bei Kleiderbauer
  • Freispruch vom Vorwurf der Nötigung die Kleiderbauer Pressesprecherin behindert zu haben, als diese eine angemeldete Demonstration durchfahren wollte

Obwohl zu diesen Delikten bereits ein umfassendes Beweisverfahren geführt wurde, an dessen Ende das Erstgericht zu Freisprüchen kam, versucht StA HANDLER erneut legal aktive TierrechtsaktivistInnen so lange wie möglich mit Strafverfahren “aus dem Verkehr zu ziehen”; – Das Ergebnis ist ohnehin unerheblich, der Schaden und die Hemmung politischen Aktivismus derartiger Repressionsprozesse ist ohnehin schon jetzt erheblich größer, als die eigentliche Strafandrohung!

Besonders bemerkenswert ist aber HANDLER’s Versuch die ursprüngliche Anklagestrategie – das Konstrukt einer ‘kriminellen Organisation’ – nunmehr ohne “Mafia-Paragraf” fortzusetzen. Bizarr muten die Berufungen gegen die folgenden Freisprüche vom Vorwurf der Nötigung an:

  • Freispruch vom Vorwurf der Nötigung
    Ankündigung einer (legalen) Kampagne gegen die pelzhandelnde Modekette ESCADA
  • Freispruch vom Vorwurf der Nötigung
    Ankündigung einer (legalen) Kampagne gegen die pelzhandelnde Modekette FÜRNKRANZ
  • Freispruch vom Vorwurf der Nötigung
    Ankündigung einer (legalen) Kampagne gegen die pelzhandelnde Modekette KLEIDERBAUER

Noch einmal: Es handelt sich hier um die Ankündigung legaler Kampagnen in deren Rahmen es auch zu sog. Dauerdemonstrationen kommen kann. Dauerdemonstrationen bedeuten, dass über einen längeren Zeitraum ein zwei oder drei Wochentagen wöchentlich Infostände in der Nähe des Unternehmens abgehalten werden.

Die Berufung in diesen Punkten ist erneut ein höchst alarmierendes Signal an die Zivilgesellschaft: Wer – im konkreten – die Wirtschaft kritisert wird mit Klagen eingedeckt – 3 Jahre Prozess und weiter…

Das ist die Botschaft des demokratischen Rechtsstaat Österreich an ethisch motivierte Jugendliche, die helfen wollen, diese Welt zu einem besseren Ort zu machen, indem sie nichts anderes tun, als die Öffentlichkeit an Ort und Stelle über die oft verschwiegene andere Seite zu informieren…

🙁

 

 

 

 

 

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