Eckart Ratz ist seit Jahresbeginn 2012 neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Damit ist er der oberste Richter in Österreich. Während Höchstrichter in Österreich bisher positiv durch vornehme Zurückhaltung aufgefallen sind, geht Ratz in die mediale Offensive: In unedler, nahezu selbstdarstellerischer Manier, bietet er mehren Zeitungen Interviews an und lässt sich in lässiger Pose vor dem Kodex ablichten.
Im “Standard” Interview hat er kurz den Tierrechtsprozess kommentiert:
Ratz: Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung – und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede.
Unglaublich!
DAS ist also tatsächlich das erste und einzige was der obersten Rechtssprecher der Republik, Eckart Ratz, zum Tierrechtsprozess zu sagen hat: Dass manche der Angeklagten an manchen (bis zu 15 stündigen) Verhandlungstagen sich neben den (von der Richterin gestatteten) Schluck Wasser auch mal einen (weniger geduldeten) veganen Müsliriegel gegönnt haben. Dass ein Angeklagter es wagte von seinem strafprozessualen Recht Gebrauch zu machen und mündlich einen wohlformulierten Befangenheitsantrag in das Verfahren eingebracht hat – exakt so, wie es die StPO auch vorsieht.
Bizarr, wenn der oberste Rechtssprecher der Republik – jene Person die letztinstanzlich und somit endgültig über Urteile zu entscheiden hat – öffentlich mit völliger Selbstverständlichkeit zugibt, für Angeklagte die von ihren Rechten Gebrauch machen die StPO “abzustellen“.
Gemeinhin könnte man annehmen, dass jemand der wie Eckart Ratz zum OGH-Präsidenten befördert wird auch eine angemessene Ausbildung und Erfahrung im Strafrecht genossen hat. Doch mit überraschender Naivität wundert sich Eckart Ratz über die lange Dauer der Ausarbeitung des schriftlichen Urteils. Laut Ratz sei “Im Gesetz von einer Ein-Monats-Frist die Rede“. Gott schütze Österreich, wenn nicht einmal der OGH-Präsident Ratz seine eigene Judikatur kennt! Denn diese normiert lediglich eine Sollfrist, ohne Nichtigkeitssanktion und ohne gesetzlicher Möglichkeit zur Fristverlängerung. In der Praxis wird diese Frist regelmäßig überschritten, da selbst die schnellsten und besten RichterInnen bei umfangreicheren Verfahren niemals binnen vier Wochen alle Hauptverhandlungsprotokolle erstellen und noch das Urteil verfassen können. Tatsächlich erkannte der OGH (dessen Präsident Hr. Eckart Ratz nun ist), dass Überschreitungen dieser Frist zulässig seien, aber als Milderungsgrund geltend gemacht werden müssen.
Der neue Präsident des Obersten Gerichtshof Österreich, Eckart Ratz, hält in seinem Interview nicht für erwähnenswert, dass im längsten EinzelrichterInnenprozess der zweiten Republik die Kriminalpolizei in Gestalt Erich Zwettler’s, sowie die Staatsanwaltschaft (Wolfgang Handler) den entscheidenten Entlastungsbeweis zu unterdrücken versucht hatten. Eckart Ratz, offenkundig nicht umsonst ein Beinahe-Namensvetter des religiösen Oberhaupts der katholischen Kirche, hält ein halbes Dutzend vegane Müsliriegel für wichtiger, als auf die hochgradig umstrittene Anwendung des sog. Mafiaparagrafen (§ 278a StGB) auf NGOs hinzuweisen. Die Entwürdigung die 13 unschuldige Angeklagte durch U-Haft, jahrelangen Prozess und unverschuldeten existenziellen Ruin über sich ergehen lassen mussten ist dem Höchstricher Eckart Ratz nicht so wichtig, wie die vorsitzende Richterin, als sie sich mal für eine Stunde einen Antrag ins Protokoll diktieren lassen musste.
Das ist bezeichnend für die Perspektive die RichterInnen von unten bis ganz oben in Österreich schon eingenommen haben: Es ist eine veraltete, inquisitorische Sichtweise der Gesellschaft. Die Staatsanwaltschaft fungiere mit der Polizei als Filter, der die Schuldigen findet. Die Aufgabe der RichterInnen bestehe nicht darin Recht zu sprechen, sondern die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil zu verkehren und die Angeklagten gegen ihren (berechtigten und unberechtigten) Widerstand schuldig zu sprechen.
In jedem funktionierenden Rechtsstaat (wie beispielsweise Deutschland) würde ein Höchstrichter der solche Worte von sich gibt umgehend abgesetzt. In Österreich jedoch werden Cartellverband-Mitglieder gerade wegen einer solchen Einstellung befördert.
Eckart Ratz ist seit 1997 Richter am OGH, vor einem Jahr wurde er zu dessen Vizepräsident bestellt. Ratz ist zudem (Co-)Herausgeber zahlreicher Gesetzeskommentare im Bereich Strafrecht und Honorarprofessor für Strafrecht an der Uni Wien.
So sieht also die Gewaltentrennung aus: Rechtssprechung und Legislative in Personalunion. Der selbe Mann der letztinstanzlich über Urteile zu entscheiden hat, kann selber präventiv oder ex post die Auslegung seiner Urteile mit seinen Gesetzeskommentaren synchronisieren. Warum wählen wir ihn nicht auch gleich zum Polizeipräsidenten?
Immerhin muss ein katholischer Höchstrichter die gerechte Strafe vor dem jüngsten Gericht erwarten – so allwissend und allmächtig er sich in seinem irdischen Leben auch gewähnt hat.
😉