Am heutigen letzten Verhandlungstag des über ein Jahr andauernden Tierrechtsprozesses am Landesgericht Wiener Neustadt wurde das Urteil verkündet.
Das Gericht selbst hatte sich auf ein Medienspektakel eingestellt:
Der große Schwurgerichtssaal wurde vollständig für die Öffentlichkeit geöffnet, im kleinen Verhandlungssaal 180 fand die eigentliche Urteilsverkündung nur unter Teilnahme der Angeklagten und ihrer VerteidigerInnen und 20 akkreditierter JournalistInnen statt. Diese wurde per Videoübertragungssystem in den großen Verhandlungssaal übertragen.
Welchen Zweck diese technische Zwischenschaltung haben sollte ist bis zuletzt unklar geblieben, vielleicht fürchtete die Richterin Missfallens- oder Beifallskundgebungen.
Jedenfalls zählte die Richterin alle 13 Angeklagten beim Namen auf und sagte anschließend wörtlich:
“Alle Angeklagten werden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.”
Damit ist nicht nur der massive Vorwurf des sog. “Mafiaparagrafen” 278a aufgehoben, sondern auch sämtliche angeklagten Einzeldelikte wurden als nicht zutreffend erkannt.
Darunter z.B. auch mehrere Emails oder Ansprachen in denen Bekleidungsketten eine Antipelzkampagne “angedroht” wurde oder zwei Tierbefreiungen bei denen es zu strafbarer Tierquälerei gekommen sein soll.
Ebenso sah das Gericht den Vorwurf mehrere Beitragstäterschaften zu Sachbeschädigungen nicht erfüllt.
Weiters konnte auch ein angeklagter Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht nachgewiesen werden. Ein beschlagnahmter Stock stellte sich als nicht-verbotene Waffe heraus.
Zu unser aller großem Erstaunen betonte die Richterin auch explizit die Falschaussagen des LVT-Leiters Mag. Erich ZWETTLER im gegenständlichen Verfahren (namentlich das Verschweigen der verdeckten Ermittlerin “Danielle DURAND”) und strafte den Staatsanwalt Wolfgang HANDLER für seinen Vertuschungsversuch der verdeckten Ermittlerin ‘Danielle DURAND’ scharf ab.
Trotz Freispruch ist ersichtlich welche gefährliche Waffe die §§278ff nach wie vor bieten:
NGO-Institution aber auch private Existenzen wurden durch das Vorverfahren und durch den Prozess ruiniert.
Die §§278ff müssen abgeschafft oder zumindest in einer Weise reformiert werden, sodass sie nicht mehr derartig beliebig gegen DissidentInnen eingesetzt werden können.