tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
Offene Briefe: RechtsanwältInnenkammer, RichterInnenvereinigung, Sachverständigenhauptverband, ÖVP
Categories: der Prozess

Anfang 2011 wendete ich mich mit drei offenen Briefen an die “österreichische Rechtsanwaltskammer“, die “österreichische Richtervereinigung“, den “Sachverständigenhauptverband” und die ÖVP um auf ungewöhnliche Ereignisse in und um den Tierrechtsprozess aufmerksam zu machen:

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08.02.2011:

Offener Brief des Fünftangeklagten Elmar VÖLKL an die österreichische RichterInnenvereinigung

www.richtervereinigung.at

Wien, 8. Februar 2011

Sehr geehrte Damen und Herren der RichterInnenvereinigung Österreichs!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident Manfred Herrnhofer!

Mein Name ist Elmar Völkl, ich bin der Fünftangeklagte im sog. “Tierschutzprozess” 41HV68/09d am LG Wr. Neustadt.

Maria STERKL zitiert Sie im STANDARD vom 07.02.2011 mit den Worten:
Wir sind nicht in der Türkei, wir sind nicht im Sudan, wir sind in Österreich. Da wird menschenrechtskonform verhandelt“.

Beim Lesen dieser Zeilen kamen mir unweigerlich einige Zweifel, wie und
ob Sie tatsächlich jemals ein Studium der Rechtswissenschaften
abgeschlossen haben:

Ich bin ja nur juristischer Laie, ohne je einen Kurs in Staatsrecht besucht zu haben, dennoch scheint mir der (menschen)rechtliche Graben zwischen dem sudanesischen Präsidialregime und der türkischen parlamentarischen Demokratie ein ungleich größerer zu sein, als zwischen der türkischen parlamentarischen Demokratie und der österreichischen parlamentarischen Demokratie.
Man hofft, dass Sie “es nicht so meinen” wie Sie es sagen und dass ihre praktizierenden RichteramtskollegInnen etwas differenzierter Recht sprechen.

Was aber aus dem Munde eines Juristen noch viel schwerer wiegt, ist die vorgreifende Beweiswürdigung eines laufenden Verfahrens, wenn Sie zum Beispiel behaupten, in Österreich werde “menschenrechtskonform” verhandelt; Das ist aber leider falsch:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich immer wieder dafür verurteilt, dass österreichische Gerichte die Grundsätze des fairen Verfahrens nicht beachtet haben, dass sie also NICHT MENSCHENRECHTSKONFORM verhandelt haben. Eine kurze Recherche im Rechtsinformationssystem bestätigt dies – es finden sich 117 Entscheidungen zum fairen Verfahren gegen die Republik Österreich und das ist nur eine Auswahl. Im folgenden ein paar zufällig herausgegriffene Entscheidungen des EGMR, denen zufolge österreichische Strafgerichte den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt haben: I.uH. gegen Österreich – Anklageüberschreitung (EGMR 20.04.2006 Bsw 42780/98, veröffentlicht im Newsletter Menschenrechte, im Folgenden NL, 2006, 95); Osinger gegen Österreich (EGMR 24.03.2005 Bsw 54645/00); Lanz gegen Österreich – Verletzung der Waffengleichheit u.a (EGMR 31.01.2002 Bsw 24430/94, NL 2002,19); Fischer gegen Österreich – Verletzung des Prinzips der Waffengleichheit (EGMR 17.1.2002, Bsw. 33382/96 NL 2002, 16); Beer gegen Österreich – Verletzung der Waffengleichheit (EGMR 06.02.2001 Bsw 30428/96); Asan Rushiti gegen Österreich – Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit (EGMR 21. März 2000, NL 00/2/4).

Ich gehe davon aus, dass einem Vizepräsident der Richtervereinigung diese notorischen Tatsachen bekannt sein dürften. Daraus lässt sich doch wohl schließen, dass zumindest in diesen Fällen nicht menschenrechtskonform verhandelt wird.
Ich denke nicht, dass es Aufgabe der Richtervereinigung sein sollte, RichterInnen deren Verfahrensführung sowohl von der Öffentlichkeit als auch von anerkannten Fachleuten kritisiert wird, einen Persilschein der Menschenrechtskonformität auszustellen. Vielmehr sollte die Kritik für die Richterschaft Anlass sein, ihr Verhalten zu hinterfragen.

Vor allem die vorgreifende – ja geradezu prophetische – Beurteilung, dass auch ein LAUFENDES Verfahren “menschenrechtskonform” ablaufe, verwundert aus dem Munde eines Juristen.

Weiters wird in diesem Artikel ihre Meinung wiedergegeben, dass sich die
Richterin “ja nicht wehren kann”, denn: “Würde Arleth selbst rechtlich
gegen Velten vorgehen, wäre das ein Befangenheitsgrund.”.

In diesem Zusammenhand möchte ich Sie ersuchen den von mir am 04.02.2011 in der Hauptverhandlung 41HV68/09d gestellten Befangenheitsantrag gegen die Einzelrichterin Sonja ARLETH durchzulesen.
Insbesondere möchte ich Ihnen den Punkt Nummer 67 ans Herz legen.
Wenn als Vizepräsident der Meinung sind, dass eine Richterin bereits befangen ist, wenn sie Strafanzeige gegen eine nicht-verfahrensbeteiligte Person stellt, dann ist sie sicherlich umso befangener, wenn Sie Strafanzeige gegen “ihre” Angeklagten stellt; Im Folgenden der entsprechende Auszug meines Befangenheitsantrags:

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67.
Die Einzelrichterin bringt offensichtlich verfahrensirrelevante Sachverhalte in die HV ein,in denen sie aber selbst ein „Opfer“ im juristischen Sinne ist:

i) Graffiti auf der Gerichtstoilette „ARLETH hat sich kaufen lassen“
ii) Vermutungen über vermeintlich wahrgenommenen „Faschismus“-Ruf von vermutlich Angeklagtem Jan Kramer oder Angeklagtem Kevin KROEMMER gegen die Richterin
iii) persönliche Demoerfahrungen der Richterin mit MenschenrechtsdemonstrantInnen, die auf einer ordnungsgemäß angemeldeten Kundgebung das polizeilich nicht untersagte Trommeln entgegen der privaten Aufforderungen der Richterin nicht einstellen wollten.
iv) Medienberichte über Äußerungen von Angeklagten in denen die Richterin bezichtigt wird „in ihrem Wahn“ die Angeklagten mittels einer Google-Suche (nach den Begriffen: „OGPI ALF“) in Zusammenhang mit der A.L.F. zu bringen.

Einige dieser Sachverhalte wurden in Form einer richterlichen Sachverhaltsdarstellung am 18.05.2010 bei der örtlichen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht (ON1865a und ON1882). Die Richterin wähnt sich somit als Opfer von Attacken aus dem „Sympathisantenkreis der  Angeklagten“; Sie hätte somit ein unabhängiges und faires Urteil gegen Personen zu richten, welche – gemäß ihrer Überzeugung – für Angriffe gegen ihre Person verantwortlich seien.

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Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis, dass auch Sie der Meinung sind, Frau Arleth sei befangen!
Sicherlich ein ausgezeichnetes Argument im Rechtsmittel gegen den von Arleth abgewiesenen Befangenheitsantrag!

Zu guter Letzt, würde ich mich auch freuen, wenn Sie oder Ihre VertreterInnen den einen oder anderen Verhandlungstag besuchen würden.
So könnten Sie sich ein eigenes Bild der Arbeit so manch Ihrer Mitglieder machen, ohne der österreichischen Justiz pauschal – aber fälschlicherweise – “Menschenrechtskonformität” unterstellen zu müssen!

MfG,

–  elmar völkl  –

Quellen:

http://tierrechtsprozess.noblogs.org/

Maria STERKL
http://derstandard.at/1296696529254/Tierschuetzer-Prozess-Anzeige-gegen-Velten-weil-Ruf-der-Justiz-in-Gefahr

Irene BRICKNER
http://derstandard.at/1296696567749/Richterklage-im-Tierschuetzerprozess-Bodenloser-Niveauverlust

siehe auch Presseaussendung der GRÜNEN:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110208_OTS0076/steinhauser-anzeige-der-richtervereinigung-gegen-prozess-kritikerin-komplett-ueber-das-ziel-geschossen

EV Befangenheitsantrag FINAL – blackened

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Nachtrag (der für sich selber spricht):

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Nachtrag 2 [2011-02-15]:

Der tendenziell rassistische Sager des Präsidenten der Richtervereinigung, Hr. Herrnhofer, hat sich anscheinend schon bis in die von ihm zitierte “menschenrechtsunkonforme Türkei” herum gesprochen.

Empörte BürgerrechtsaktivistInnen wiesen Herrnhofer’s Verleumdung in einem weiteren OFFENEN BRIEF vehement zurück:

http://www.shameonaustria.org/en/news.php?article=31

und

http://derstandard.at/1297216448201/Tierschuetzer-Prozess-Wir-sind-nicht-in-der-Tuerkei-Auch-der-Richtervereinigung-droht-Anzeige

bzw.

http://derstandard.at/1297216468152/Hans-Rauscher-Auch-die-Justiz-muss-sich-infrage-stellen-lassen

 

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23.01.2011:

Offener Brief des Fünftangeklagten Elmar Völkl an den Präsidenten der Österreichischen Rechtsanwaltskammer Dr. Gerhard Benn-Ibler:

——– Original Message ——–

Subject: Tierschutzprozess / BMJ
Date: Sun, 23 Jan 2011 22:48:29 +0100
From: Elmar Voelkl <elmar.voelkl@gmx.at>
To: gerhard.benn-ibler@benn-ibler.com, rechtsanwaelte@oerak.at

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Benn-Ibler!

Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich direkt an Sie wende.
Mein Name ist DI Elmar Völkl, ich bin der Fünftangeklagte im
berühmt-‘berüchtigten’ “Tierschutzprozess” am LG Wr. Neustadt.

Da die Polizei bis zuletzt das erfolgreiche Vordringen einer verdeckten
Ermittlerin abstritt, mussten die Angeklagten selbst – mithilfe eines
Privatdetektivs – die Existenz und Identität der 17 Monate inmitten der
nunmehr Angeklagten verdeckt ermittelnden ‘Danielle DURAND’ nachweisen.

Es liegt auf der Hand, dass eine – als Aktivistin getarnte –
Polizeibeamtin die jahrelang privaten und aktionistischen Kontakt zu den
nunmehr Angeklagten gepflegt hat, nicht keinerlei Beweisrelevanz haben kann.

Immerhin wurde sie – erst nach ihrer Enttarnung – nun als Zeugin geladen.
Ihre Berichte liegen vor und sind im Internet frei verfügbar.

Das BMJ hatte daraufhin den Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER um eine
“Stellungnahme” gebeten.

Heute wurde inoffiziell am Telefon und offiziell über die Medien
verlautbart, dass das Ministerium “KEINEN GRUND FÜR EIN EINSCHREITEN” sieht.
Im STANDARD wird das BMJ (Christian PILNACEK) folgendermaßen zitiert [1]:

Nicht zur Be- oder Entlastung der Verdächtigen, sondern ‘zur
Gefahrenabwehr’ sei ‘Durand’ eingesetzt worden, meinte Pilnacek nun.
Möglichweise sei sie dabei aber ‘NICHT SEHR GLÜCKLICH VORGEGANGEN’. Es
sei ihr ‘NICHT GELUNGEN IN GEWISSEN STRUKTUREN EINGEBUNDEN ZU WERDEN’:
In vertrauliche Kreise, entsprechend einer ‘DOPPELSTRATEGIE’.”

Sehr geehrter Herr Dr. Benn-Ibler,
für mich als Angeklagten und juristischen Laien wirkt das nicht nur wie
eine Verhöhnung der Unschuldsvermutung, sondern sogar wie deren Umkehrung.
Im bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung haben sich keine, überhaupt
keine Hinweise auf die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des 278a StGB
ergeben. Die – angeblich nur nach SPG eingesetzte – verdeckte
Ermittlerin ist daher das EINZIGE relevante Beweismittel, welches in
diesem Verfahren überhaupt noch über allfällige Tatbestandsmerkmale
berichten kann.
Die SOKO, der StA und das Gericht wollten sie als Zeugin nicht zulassen.

Jetzt, wo sie nichts Belastendes in ihren Berichten und Aussagen
festgestellt hat, heißt es, sie sei “nicht sehr glücklich vorgegangen”.
Soll heißen, wir hätten trotzdem eine kriminelle Organisation gebildet,
nur hat es niemand gesehen?

Seit meiner Verhaftung, U-Haft, der Zerstörung meiner Karriere bin ich
ja schon einiges gewohnt vom Rechtsstaat Österreich.
Aber nach dieser Bankrotterklärung fehlen mir wirklich die Worte.

Wenn die Polizei – ohne jeden weiteren Hinweis – behauptet ein
Verdächtiger hätte einen Einbruch begangen, am Tatort hätte die
Spurensicherung aber keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren von ihm
gefunden; Ist es dann wirklich schon ein zulässiger Schluss im
“Rechtsstaat Österreich”, dass er trotzdem eingebrochen ist; nur einfach
ohne Spuren zu hinterlassen!?

Sehr geehrter Herr Dr. Benn-Ibler,
Ich ersuche Sie als Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer,
sich von unseren RechtsanwältInnen juristisch den Stand der Dinge
darlegen zu lassen.
In größter Verzweiflung ersuche ich Sie, im Namen ihrer Organisation ein
Machtwort zu sprechen, das in einem Rechtsstaat kein Platz für eine
derartig grobe Verletzung der Unschuldsvermutung sein darf!

Die 13 Angeklagten werden vertreten von

RA Mag. Stefan TRAXLER
RA Dr.in Michaela Lehner, RA Dr. Bernd Haberditzl

RA Dr. Jürgen-Stephan MERTENS

RA Mag. Josef Phillip BISCHOF
RA Mag. Andreas Lepschi

RA Dr.in Alexia STUEFER

RA DDr. Michael DOHR
RA Mag.a Kristina Johannides

RA Dr. Harald KARL

Ich ersuche Sie, Ihr Möglichstes zu tun und verbleibe mit freundlichen
Grüßen,
DI Elmar Völkl

[1] http://derstandard.at/1295570628078/Tierschuetzerprozess-Ministerin-schreitet-nicht-ein

volltext:

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Tierschützerprozess: Ministerin schreitet nicht ein
23. Jänner 2011, 18:23

Mit der Befragung der verdeckten Ermittlerin “Danielle Durand” geht
Montag der Tierschützerprozess weiter – Für ein Einschreiten sieht
Ministerin Bandion-Ortner nach Prüfen eines Staatsanwaltschaftsberichts
keinen Grund

Wien/Wiener Neustadt – Nach Prüfung eines von der Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt angeforderten Berichts über den Verlauf des
Tierschützerprozesses sieht Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
keinen Grund für ein Einschreiten. “Weisungen aus dem Ministerium wird
es keine geben”, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion
im Justizministerium, zum Standard. Der Tierschützerprozess wegen
“krimineller Organisation” laut Paragraf 278a StGB und anderer Delikte
wird am Montag im Landesgericht Wiener Neustadt mit der weiteren
Befragung der Tierschützerspionin “Danielle Durand” fortgesetzt

Der Bericht der Staatsanwaltschaft war von Bandion-Ortner Mitte Dezember
2010 verlangt worden. Davor waren im Herbst die Existenz und die Rolle
“Durands” bekannt geworden. An der Anklageschrift – verfasst vom Wiener
Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler – und dem Verfahren gegen 13
Tierschutzaktivisten – geführt von Richterin Sonja Arleth – hatte es
daraufhin massive Kritik gegeben.

Agentin ohne konkrete Ergebnisse

Denn “Durand” hatte von Mai 2007 bis September 2008 das enge Vertrauen
mehrerer Beschuldigter genossen. Als Aktivistin des Vereins gegen
Tierfabriken (VGT), in den sie eingeschleust worden war, hatte sie an
Besprechungen, internationalen Kongressen und Tiertransportverfolgungen
teilgenommen, ohne in den 16 Monaten strafrechtlich Relevantem auf die
Spur zu kommen. Doch dieser entlastende Umstand wurde nicht in die Akten
aufgenommen.

Nicht zur Be- oder Entlastung der Verdächtigen, sondern “zur
Gefahrenabwehr” sei “Durand” eingesetzt worden, meinte Pilnacek nun.
Möglichweise sei sie dabei aber “nicht sehr glücklich vorgegangen”. Es
sei ihr “nicht gelungen, in gewisse Strukturen eingebunden zu werden”:
In vertrauliche Kreise, entsprechend einer “Doppelstrategie”.

Kern der Anklage

Besagte “Doppelstrategie”-Theorie ist der Kern der
Paragraf-278a-Anklage. Sie besagt, dass es paralell zu legalen
Tierschutzkampagnen zahlreiche illegale Aktivitäten gab. So bezifferte
Staatsanwalt Handler den Schaden durch den Brand einer Geflügelfarm im
Jahr 2000 mit sieben Millionen Euro. Er sprach von einem Anschlag und
brachte ihn mit der damals laufenden “Bettfedern/Daunenkampagne” in
Zusamenhang. Konkreter Tatverdacht gegen einen der Beschuldigten ergab
sich in der Folge jedoch nicht.

Pilnacek referiere lediglich die Anklageschrift, sagte am Sonntag Stefan
Traxler, Verteidiger des Hauptangeklagten Martin Balluch, zum Standard.
Dass der Bericht der Staatsanwaltschaft an Bandion-Ortner folgenlos
bleibt, überrasche ihn nicht, “denn die Ministerin hat sich nur diese
eine Seite angehört”.

Dabei gebe es noch weitere in den Akten verschwiegene
Entlastungsmomente: „Etwa den Umstand, dass ein halbes Jahr
Peilsenderüberwachung von Martin Balluchs Auto gar nichts erbracht hat”.
Am Freitag hatte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser Anzeigen wegen
Amtsmissbrauch gegen die leitenden Ermittler der Soko-Tierschutz
angekündigt. Auch eine Anzeige gegen Handler werde geprüft. (Irene
Brickner, DER STANDARD; Prinausgabe, 24.1.2011)

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08.03.2011:

Offener Brief des Fünftangeklagten Elmar Völkl an die Präsidenten der Sachverständigenverbände, dem SV Dr. Wolfgang SCHWEIGER aus der Liste der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zu streichen:

(Am 13.03.2011 nachträglich auch an das zuständige Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz)

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DI Elmar VÖLKL

xxx

xxx

elmar.voelkl@gmx.at

 

 

 

 

Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Doblhoffgasse 3/5

A-1010 Wien

hauptverband@gerichts-sv.org

kurt.judmann@gerichts-sv.at

Rechtskonsulent: …

 

 

 

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Landesverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen –

Steiermark und Kärnten

Griesgasse 10

A-8020 Graz

office@sachverstaendige.at

 

 

 

 

Sachverhaltsdarstellung über Gutachten im Strafverfahren 41Hv68/09d am LG Wr. Neustadt

Antrag auf Entzug des Zertifikats und Zurücknahme der gerichtlichen Beeidigung:

Sachverständiger Prof. Mag. Dr. Wolfgang SCHWEIGER

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Geburtsdatum: 09.11.1942

Zuständiges Gericht: LG für ZRS Graz

Beruf: AHS-Professor

Adresse: Floraquellweg 71, A-8051 Graz

Telefon / Fax: 0316/ 68 30 20 bzw. 0316/ 68 30 20

Gerichtliche Eintragungen in folgenden Fachgebieten:

Fach: 08.10 Urkundenuntersuchung, Schriftwesen

Nur für: Linguistik, Philologie und Stilistik

(kriminaltechnische Sprach- und Textvergleiche)

Zertifiziert: 13.08.2002 – 31.12.2017

http://suche.gerichts-sv.at/Default.aspx?LV=SK&SV=W364239

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Hauptverbandspräsident VisProf. Dipl-Ing. Dr. Matthias RANT!

Sehr geehrter Herr Landesverbandspräsident DI Dr. Kurt JUDMANN!

Sehr geehrter Herr Landesverbandspräsident HR DI Dr. Wolfgang GOBIET!

 

Mein Name ist Elmar VÖLKL, ich bin einer der 13 Angeklagten im sog. „Tierschutzprozess“ 41HV68/09d der seit 02.03.2010, also seit einem guten Jahr, am Landesgericht Wiener Neustadt von Einzelrichterin Mag. Sonja ARLETH geführt wird.

Im Wesentlichen werden wir beschuldigt, eine kriminelle Organisation gem §278a StGB gebildet zu haben.

Im Rahmen dieser Verhandlungen sind etliche gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige zu Wort gekommen. Die Gutachtenserstattung des mit Abstand unrühmlichsten Standesvertreters dieser Art ist allerdings noch immer nicht abgeschlossen:

Dr. Wolfgang SCHWEIGER ist eingetragener gerichtlich beeideter Sachverständiger im Fachgebiet „08.10 Urkundenuntersuchung, Schriftwesen“, spezifiziert auf „Linguistik, Philologie und Stilistik (kriminaltechnische Sprach- und Textvergleiche)“.

Bereits 2008 wurde SCHWEIGER von der kriminalpolizeilichen Sonderkommission „Bekleidung“ mit der Beantwortung der Frage beauftragt, ob Texte unbekannter AutorInnen (drei anonyme BekennerInnenschreiben, 16 anonyme LeserInnenbriefe) und Vergleichstexte des damals inhaftierten und nunmehr Erstangeklagten vom selben Autor, also von DDr. Martin BALLUCH, stammten.

 

Im Folgenden möchte ich Sie auf einige erhebliche methodische und wissenschaftliche Mängel in SCHWEIGER’s gutachterlicher Arbeit aufmerksam machen:

 

  • SCHWEIGER versucht das Gericht in die Irre zu führen, in dem er unterschiedliche Zahlen als „100% übereinstimmend“ bezeichnet:
    Aus seinen „Konkordanztabellen“ geht hervor, dass sich Messwerte aus zugeordneten Texten Martin BALLUCH’s und zuzuordnenden Texten unbekannter AutorInnen unterscheiden.
    SCHWEIGER gibt keine Vergleichszahlen anderer AutorInnen aus der Tierschutzszene und/oder Normalbevölkerung an, sodass die Abweichungen in keinster Weise beurteilt werden können.
    Grundsätzlich unterlässt SCHWEIGER die wissenschaftlich unerlässliche Angabe statistischer Parameter wie Signifikanz, Standardabweichung, u.ä. …, die aber zur Bewertung unterschiedlicher Zahlen freilich unverzichtbar sind.
  • SCHWEIGER prüft im Hinblick auf 13 verschiedenste Parameter, z.B. durchschnittliche Zahl der Buchstaben, Wörter, Teil- und Nebensätze, Rechtschreibfehler etc…
    Belastende Indizien (also mehr oder weniger „übereinstimmende“ Parameter) führt er als Hinweise auf die Autorenschaft Martin BALLUCH’s an; Parameter die nicht übereinstimmen, wertet er aber nicht als Hinweis auf einen anderen Autor, sondern erklärt derartige Abweichungen damit, dass sich Martin BALLUCH beim Schreiben „verstellt“ hätte, z.B. absichtlich Grammatikfehler eingebaut hätte.
  • Überhaupt ist SCHWEIGER’s Methode weder aus seinen (mittlerweile drei) Gutachten noch durch seine Befragung in der Hauptverhandlung nachvollziehbarer geworden:
    Essenzielle Konventionen zur Wortzählung und Textanalyse, z.B. was in SCHWEIGER’s Analyse einen „Satz“ von einer „Wortgruppe“ unterscheidet, oder Quellenangaben bzw. Referenzen über Methodik und Aussagekraft fehlen völlig!
  • Obwohl alle anerkannten linguistischen ExpertInnen davon ausgehen, dass man Texte mit weniger als ca. 200 Wörtern niemalsmit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ einer einzigen Person zuordnen kann, besteht SCHWEIGER auf seinem Dogma „Es kommt nicht auf die Quantität an, sondern auf die Qualität“. Freilich bleibt er eine Begründung dieses Allgemeinplatzes schuldig; Im Gegenteil: Durch implizite Verdoppelung ein- und derselben Messwerte (z.B.: reduntante Angaben von „Wörter mit mehr als sieben Buchstaben“ und „Wörter mit weniger als sieben Buchstaben“; analoges zur Satzlänge, …) versucht er seine mangelhaften Indizien „aufzufetten“.
  • In seinem dritten(!) Ergänzungsgutachten führt SCHWEIGER (zur Irreführung der Richterin) eine von ihm soeben neu erfundene(!) „Ranking-Methode“ ein, die gemessene Parameter unterschiedlich gewichtet. Doch warum manche Parameter in die Kategorie „UltimatePower (absolute Sicherheit)“ und andere nur in die Kategorien „Full- (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit), High-, Medium-“ oder „LowPower (‘Indizchen’)“ fallen, wird von SCHWEIGER nicht angegeben. Naturgemäß fehlen bei einer soeben erfundenen Methode auch jegliche wissenschaftliche Nachweise über deren Aussagekraft.
  • In diesem bisher letzten Ergänzungsgutachten erweitert SCHWEIGER seine „Analysen“ auch um sog. „Hapax legomena“-Kurven: In solchen wird die Einführungsrate einzigartiger Wörter im Text im Verhältnis zur Textlänge angeführt. Bereits die Grundgesetze logischen Denkens erzwingen, dass diese Rate abnimmt, je länger ein Text wird, da der Wortschatz eines Autors immer begrenzt ist. Da zuzuordnende und von SCHWEIGER zugeordnete Texte diesem Verhalten entsprechen, schließt er sogleich auf die Autorenschaft BALLUCHs. SCHWEIGER verschweigt dabei, dass Texte ALLER beliebiger AutorInnen diesem Verhalten entsprechen, um der Richterin die Schuld Martin BALLUCHs zu suggerieren.
  • Auffällig ist auch das Honorar für SCHWEIGERs Gutachten: Während die Privatgutachten von Univ.Prof. Dr. Manfred KIENPOINTNER und Dr. Raimund DROMMEL nur EUR 900,– bzw. EUR 2.900,– gekostet haben, hat SCHWEIGER mittlerweile EUR 40.000,– von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt erhalten.
    Der Eindruck eines „Gefälligkeitsgutachtens“ wird auch dadurch gestärkt, dass SCHWEIGER den Angeklagten Martin BALLUCH bereits VOR Abschluss seiner Gutachtenserstattung medial als „armen Teufel“ bezeichnet hat: „Entweder er gesteht, und kriegt die geringstmögliche Strafe. Oder er schießt mit allen Kanonen und behauptet weiterhin, er ist unschuldig.“ [derstandard.at vom 13.04.2010]. Schon aus dieser Aussage, wird deutlich, dass SCHWEIGER den Erstangeklagten BALLUCH für bereits überführt und schuldig hält und ihn auch als solches öffentlich darstellt – ein klarer Bruch der Unschuldsvermutung und der einem Sachverständigen aufgetragenen Objektivität.
    Diesbezügliche Befangenheitsanträge auf Enthebung SCHWEIGERs wurden immer abgelehnt, da er auf Nachfrage immer angab, nicht befangen zu sein.
  • SCHWEIGERs unzulängliche Methode wird besonders an der Tatsache deutlich, dass SCHWEIGER nachweislich nicht von Martin BALLUCH stammende Textbausteine diesem aber „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zugeordnet hat:
    So stimmen z.B. zwei von SCHWEIGER BALLUCH zugeordnete BekennerInnenschreiben zum großen Teil mit Texten anderer – bekannter – Autoren überein. Dies wurde durch Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung auch bereits festgestellt. Nichtsdestotrotz behauptet SCHWEIGER nach wie vor in den wenigen Unterschieden eindeutig den „linguistischen Fingerabdruck“ Martin BALLUCHs zu erkennen.

 

 

Der gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige Dr. Wolfgang SCHWEIGER hat

  • eine Abweichung vom Gerichtsauftrag begangen, in dem er im dritten Ergänzungsgutachten unaufgefordert eine Gegendarstellung der Verteidigung analysiert und (wie alle von ihm analysierten Texte) fälschlicherweise Martin BALLUCH zugeordnet hat,
  • seine zu Grunde liegenden Prämissen nicht genannt, also weder Konventionen definiert noch die befundeten Texte nachvollziehbar angegeben,
  • kein nachvollziehbares Gutachten erstattet: Weder Einzelschritte noch die Entstehung der Gesamtbewertung ist nachvollziehbar,
  • maßlos übertrieben: Ohne jegliche Eichung oder Fehlertoleranzangeben werden unterschiedliche Zahlenwerte als „100% Übereinstimmung“ bezeichnet,
  • ein unvollständiges Gutachten abgegeben: Es gibt keine Auswertungen der 16 einzelnen Leserbriefe, von denen „ein großer Teil (wenn nicht sogar alle)“ (fälschlicherweise) Martin BALLUCH zugeordnet wurden,
  • einen unzulänglichen Sorgfaltsmaßstab angelegt, fahrlässig, ja möglicherweise wissentlich oder vorsätzlich ein unrichtiges Gutachten erstattet: Nicht nur FachgenossInnen, sondern auch wissenschaftliche Laien kritisieren Nachvollziehbarkeit, Methodik und Ergebnis SCHWEIGERs vehement,
  • sohin jedenfalls ein objektiv unrichtiges Gutachten erstattet.

 

 

Dies sind nur einige wenige der zahlreichen eklatanten Verfehlungen des gerichtlich beeideten und zertifizierten linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang SCHWEIGER.

 

 

Sehr geehrter Herr Hauptverbandspräsident VisProf. Dipl-Ing. Dr. Matthias RANT!

Sehr geehrter Herr Landesverbandspräsident DI Dr. Kurt JUDMANN!

Sehr geehrter Herr Landesverbandspräsident HR DI Dr. Wolfgang GOBIET!

 

Als Techniker appelliere ich an Ihr naturwissenschaftliches Urteilsvermögen. Unterwerfen Sie bitte das Gutachten Ihres Verbandmitglieds Dr. Wolfgang SCHWEIGER einer eigenen Bewertung. Ich lade Sie ein, sich am nächsten Verhandlungstag seiner Gutachtenserstattung – Freitag, den 11. März 2011 am LG Wr. Neustadt – ein eigenes Bild zu machen. Ich bin mir sicher, dass Sie als Techniker und Naturwissenschaftler sofort die inakzeptable „Hosenbodenmethode“ des Dr. SCHWEIGER als ein objektiv unrichtiges Gutachten identifizieren werden. Man möchte nicht daran denken, wie viele möglicherweise falsche Verurteilungen Dr. SCHWEIGER bereits durch Erstattung möglicherweise ebenso unrichtiger Gutachten begünstigt hat.

 

Meiner persönlichen Meinung nach befindet sich in den angesehenen Reihen der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen mit Herrn Dr. Wolfgang SCHWEIGER eine Person, die im Verdacht steht in nicht nur fahrlässiger Weise objektiv unrichtige Gutachten zu erstellen, pseudowissenschaftliche, gefährliche Irrlehren zu verbreiten und deren gutachterliche Tätigkeit in möglicherweise ungerechtfertigterweise zu einem nicht unerheblichen (Vermögens)Schaden verfahrensbeteiligter Parteien führt.

Zur Wiederherstellung des Vertrauens in die einwandfreie gutachterliche Arbeit des Hauptverbands und seiner Mitglieder und zur Verhinderung zukünftiger falscher Verurteilungen ersuche ich um Ausschluss des Gutachters Dr. Wolfgang SCHWEIGER aus dem Sachverständigenverband und Aberkennung seiner gerichtlichen Beeidigung und Zertifizierung!

 

Per gesonderter eMail übersende ich Ihnen sämtliche aktenkundige Gutachten des Sachverständigen SCHWEIGER.

Beachten Sie bitte zu meinen Ausführungen auch sämtliche beigelegten Privatgutachten dreier anderer Wissenschaftler.

Anbei auch eine ausführliche Stellungnahme zu den einzelnen Verfehlungen Dr. Wolfgang SCHWEIGERs.

Weiters ein Brief des Verbandes für angewandte Linguistik (www.verbal.at) an BM für Justiz Claudia Bandion-Ortner, wo auf die fachlichen Mängel SCHWEIGERs hingewiesen wird.

Ich möchte Sie auch auf das laufende Strafverfahren Gz: 34St317/10y (StA Wien) gegen Dr. Wolfgang SCHWEIGER wegen §288 StGB – falscher Gutachtenserstattung vor Gericht – aufmerksam machen;

anbei die bezughabende Anzeige.

 

Dieser Brief wird veröffentlicht.

 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

 

 

 

Elmar VÖLKL

 

 

 

 

16.03.2011:

Offener Brief des Fünftangeklagten Elmar VÖLKL an den ÖVP-Finanzminister Josef PRÖLL

 

 

Elmar VÖLKL Wien, am 16. März 2011

XXXXXXXX

A-XXXX Wien

elmar.voelkl@gmx.at

 

 

 

Josef PRÖLL, ÖVP, Finanzminister

Hintere Zollamtsstraße 2b

A-1030 Wien
josef.proell@bmf.gv.at

 

Heribert DONNERBAUER, Justizsprecher der ÖVP

Dr.-Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien

heribert.donnerbauer@parlament.gv.at

 

 

Nachrichtlich an:

Hannes JAROLIM, Abgeordneter zum Nationalrat, Justizssprecher der SPÖ

Volksgartenstraße 3/1. Stock
A-1010 Wien

hannes.jarolim@parlament.gv.at

 

Dietmar KECK, Abgeordneter zum Nationalrat, Tierschutzsprecher der SPÖ

Stahlstraße 31 (BG 19)
A-4031 Linz

dietmar.keck@parlament.gv.at

markus.benedik@spoe.at

 

Albert STEINHAUSER, Abgeordneter zum Nationalrat, Justizssprecher der GRÜNEN

Dr.-Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien

albert.steinhauser@parlament.gv.at

 

Christiane BRUNNER, Abgeordnete zum Nationalrat, Tierschutzsprecherin der GRÜNEN

Dr.-Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien

christiane.brunner@parlament.gv.at

 

 

Offener Brief an den Finanzminister Josef PRÖLL:

Explizite Ausnahme des VGT von der Spendenabsetzbarkeit

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister Josef PRÖLL!

 

Im online-STANDARD vom 14.03.2011 (und in der Printversion vom 15.03.2011) „erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums“, dass nicht alle Tierschutzorganisationen von der nunmehr erweiterten steuerlichen Spendenabsetzbarkeit profitieren sollen, insbesonder der Verein gegen Tierfabriken (VGT) wird dabei namentlich mit Straftaten verknüpft und deshalb explizit ausgeschlossen:

Da die Spendenabsetzbarkeit von allen Steuerzahlern finanziert werde, müsse sich auch die Gesamtheit der Steuerzahler mit den Zwecken der geförderten Organisationen identifizieren können. “Pelzmäntel besprühen” gehöre eben nicht dazu, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums. Gegen Tierschutz habe niemand etwas, man wolle aber nicht radikale Organisationen wie den Verein gegen Tierfabriken, dessen Mitglieder derzeit in Wiener Neustadt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen, subventionieren.

 

Mein Name ist Elmar VÖLKL, ich bin der Fünftangeklagte im von Ihnen angesprochenen „Tierschutzprozess“ am LG Wr. Neustadt. Mir wird vorgeworfen der „EDV-Experte“ einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB) zu sein, weil ich im VGT-Umfeld Computersicherheitskurse abgehalten Es stimmt, dass ich VGT-AktivistInnen bei verschiedentlichen Computerproblemen ehrenamtlich geholfen habe, allerdings immer ohne krimineller Intention und ohne strafrechtlich relevanter Folgen.

Ebenso bekenne ich mich gerne auch zu meinem Bestreben als Tierrechtsaktivist „erheblichen Einfluss auf Wirtschaft und Politik“ zu nehmen.

Dieses Tatbestandsmerkmal des § 278a StGB ist im übrigen mein gutes Recht, und jedenfalls kein Verbrechen.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister Josef PRÖLL!

 

Ihre reaktionäre Partei ist in der sog. „Tierschutzcausa“ bisher nur durch Verletzungen der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) aufgefallen:

 

 

Zuerst verlautbarte am 04. September 2008 das ÖVP-Innenministerium, dass von 224 strafrechtlichen Vorfällen der inkriminierten „Militanten Tierrechtsgruppen“ immerhin gezählte 62 Verbrechen den – damals 42 – verdächtigen TierschutzaktivistInnen „zugeordnet werden müssen“.

 

Freilich war Ihnen damals schon bekannt, dass diese Behauptung eine glatte Lüge sein musste:

Von 42 Verdächtigen blieben 13 Angeklagte übrig. Alle werden vom Vorwurf der kriminellen Organisation freigesprochen werden, keine Rede von 62 Verbrechen. Alle sind unschuldig.

 

Strafrechtlich immunen Spitzenpolitikern steht es aber bekanntlich frei, ungestraft die Unwahrheit zu äußern und unschuldige TierrechtsaktivistInnen der Schwerstkriminalität zu bezichtigen.

 

 

 

Später illustriert die ÖVP, dass sie keine dringlicheren „Sicherheitsprobleme“ in Österreich sieht, denn dem ÖVP-Sicherheitssprecher Günter KÖSSL fiel am 18. November 2010 nichts wichtigeres ein, als unschuldige TierrechtsaktivistInnen zu diskreditieren:

 

Der Tierschutzminister Alois STÖGER hätte laut ÖVP-Presseaussendung Organisationen mit dem Tierschutzpreis ausgezeichnet, „gegen die die Justiz mit gutem Grund ermittelt“ und damit „die Bühne für staatsfeindlichen Aktionismus bereitet“.

 

4.500 schwere Sachbeschädigungen gibt es jährlich im Bundesgebiet, davon maximal ein Dutzend mit Tierschutzmotivation. Eine Jagdstörung beim ÖVP-nahen Grafen Alfons MENSDORFF-POUILLY und eine persönliche Intervention der Kleiderbauer-Geschäftsführer Peter und Werner GRAF beim damaligen ÖVP-Innenminister Günther PLATTER waren augenscheinlich „guter Grund“ genug, die restlichen 4.488 Sachbeschädigungen einfachen StrassenpolizistInnen zu überlassen aber gegen legal demonstrierende TierrechtsaktivistInnen eine eigene 38-Mann-SOKO einzurichten und jahrelang ermitteln zu lassen.

 

Tatsächlich wurde aber weder „mit gutem Grund“ ermittelt noch wurden überhaupt irgendeine Form „staatsfeindlichen Aktionismus“ oder strafbare Handlungen entdeckt.

 

Strafrechtlich immunen Spitzenpolitikern steht es aber bekanntlich frei, ungestraft die Unwahrheit zu äußern und unschuldige TierrechtsaktivistInnen der Schwerstkriminalität zu bezichtigen.

 

 

 

Und schließlich, am 15. März 2011, haben aber Sie, sehr geehrter Herr Finanzminister PRÖLL, dem Fass den Boden ausgeschlagen:

Über Ihren Sprecher ließen Sie verlautbaren, dass nur jene Organisationen von der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden profitieren sollen, „mit deren Zwecken sich die Gesamtheit der Steuerzahler identifizieren können“.

Zweifellos gehört Tierschutz zu einem solchen allgemeingesellschaftlich anerkannten Wert. Das haben auch Sie mit der Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf Tierschutzorganisationen zugegeben.

Allerdings konnten auch Sie nicht anders, als erneut mit einer Propagandalüge unschuldige TierrechtsaktivistInnen als mutmaßliche Schwerverbrecher zu bezichtigen, denn Ihr Sprecher gibt (fälschlicherweise) bekannt, warum explizit der Verein gegen Tierfabriken von der Spendenabsetzbarkeit ausgenommen wurde:

Gegen Tierschutz habe niemand etwas, man wolle aber nicht radikale Organisationen wie den Verein gegen Tierfabriken, dessen Mitglieder derzeit in Wiener Neustadt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen, subventionieren.

 

  • Der VGT hat etwa 20.000 Mitglieder.
  • 5 MitarbeiterInnen des VGT waren tatsächlich angeklagt, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Am 02. Mai 2011 werden alle 7 VGT-nahen Angeklagten vom Vorwurf § 278a StGB freigesprochen werden.
    Nachdem die Richterin auf sämtliche EntlastungszeugInnen verzichtet hat, ist ein Schuldspruch unmöglich.
  • Im Verfahren war nie der VGT, sondern immer nur Einzelpersonen angeklagt.
  • Radikal“ ist bestenfalls ein rhetorischer Kampfbegriff, aber immerhin noch kein Straftatbestand, auch wenn sich die ÖVP das zu wünschen scheint.
  • Was überhaupt „radikal“ definiert und ob abweichende Meinungen von den SteuerzahlerInnen goutiert werden oder nicht, ist eine demokratische Entscheidung, und diese obliegt jedenfalls nicht der ÖVP.
  • Im Auftrag Ihres Ministeriums wurde der VGT im Rahmen der SOKO-Bekleidung drei(!) Mal steuerpolizeilich überprüft. Der Auftrag was die Aberkennung der „Gemeinnützigkeit“. Das Ergebnis: Nichts. Der VGT hat den Titel „gemeinnütziger Verein“ damit so sicher verdient, wie wohl kein anderer Verein.

 

Der Trick, mit dem die ÖVP nun einigen Tierschutzvereinen die Spendenabsetzbarkeit ermöglicht und gleichzeitig dem wichtigen Verein gegen Tierfabriken ebenjene verweigert, besteht in der falschen Annahme, dass nur Tierheime steuerlich zu privilegieren seien.
Diese These wird vor dem Verfassungsgericht genausowenig halten, wie sie bereits vor den Grundgesetzen logischen Denkens zerbricht.
Es ist ein fieser Trick den im Steuerrecht explizit als gemeinnützig anerkannten aufklärerischen Tierschutz zu diskriminieren: Bedürftige Hunde und Katzen sollen kostengünstig und möglichst artgerecht vorübergehend in Tierheimen untergebracht werden. Das ist gut und richtig so.
Aber auch Hühner, Schweine, Rinder und all die anderen sog. „Nutztiere“ haben einen gleichen Anspruch auf Vertretung Ihrer Interessen; – auch, wenn sich dies nicht nur in der Schaffung von Gnadenhöfen manifestiert.

 

 

Strafrechtlich immunen Spitzenpolitikern steht es aber bekanntlich frei, ungestraft die Unwahrheit zu äußern und unschuldige TierrechtsaktivistInnen als Schwerstkriminelle zu denunzieren, und Ihnen mit diesem Trick eine steuerliche Gleichbehandlung mit identischen politischen Gruppen zu verwehren.

 

 

*

 

 

Als Steuerzahler, Demokrat und rechtschaffener Bürger verwehre ich mich gegen derart idiotische Propagandarhetorik aus dem Mund hochrangiger Spitzenpolitiker. Politiker in Spitzenpositionen wie Sie, sollten ein Vorbild im Umgang mit Macht, Verantwortung und Grundrechten sein, anstatt mit billigen und miesen Tricks Menschenrechte zu beugen, um politisches Kleingeld bei Ihrer rechtskonservativen Wählerklientel zu machen.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister Josef PRÖLL!

 

Die ÖVP ist die einzige Partei die an der extremen Marktverzerrung durch nationale und EU-weite „Agrarsubventionen“ festhält. Die davon Begünstigten sind aber nicht kleinste Biobauernhöfe, sondern die größten landwairtschaftlichen Agrofabriken die es in Österreich überhaupt gibt. Das ergibt sich bereits aus Ihrer eigenen „Transparenzdatenbank“.

 

Herr Finanzminister, Sie messen mit zweierlei Maß:

Im Gegensatz zum allgemein anerkannten Wert „Tierschutz“, identifiziert sich „die Gesamtheit der Steuerzahler“ sicherlich nicht mit einer massiven finanziellen Förderunge einiger weniger reicher Agrarindustriellen. Wenn Sie – als Landwirt – Tierausbeutung fördern, sollten Sie – als Politiker – auch den Tierschutz fördern! Ansonsten verfestigt sich der Eindruck, die ÖVP ist eine Partei elitärer Bauern und Jäger.

 

Anstatt die hohe Politik weiterhin zu blankem Wirtschaftsobbyismus zu pervertieren, sollten Sie einen pluralistischen demokratischen Diskurs fördern, anstatt missliebige Meinungen mit einer polizeilichen Repression zu unterbinden, die an autoritäre Regime erinnert.

 

 

 

 

 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

 

 

 

Elmar Völkl

 

 

 

 

 

 

14.08.2011

Offener Brief an den Justizsprecher der SPÖ, Johannes Jarolim, anlässlich der erneut geplanten Verschärfung und Einführung weiterer Terrorpräventionsgesetze

Sehr geehrter Herr Abgeordneter zum Nationalrat, Dr. Hans Jarolim!

Mein Name ist Elmar Völkl, ich war einer der dreizehn Angeklagten im sog.  “Tierschutzprozess”. Ich glaube, mein mittlerweile verstorbener Vater hat während unserer Inhaftierung auch kurz mit Ihnen telefoniert. Leider hieß ich weder Golowatow noch besaß ich die russische Staatsbürgerschaft. Obwohl mir eigentlich nur EDV-Hilfe in Tierschutzkreisen und nicht etwa 13facher Mord vorgeworfen wurde,  mußte ich daher einige Monate und nicht nur wenige Stunden hinter Gittern verbringen.

Ich weiß, dass Sie sich (und damals auch Frau Justizministerin Berger) außerordentlich für unseren Fall interessiert haben und bereits durch ihr wachsames Auge schlimmeres verhindert haben. Dafür vielen, vielen Dank!

Bereits während des laufenden Prozesses stand der offenkundig zu schwammig definierte §278a StGB (und §§278 ff) in der Kritik. Während schon damals prominente Stimmen (Prof. Funk, Prof. Velten, Prof. Zerbes) laut über die Sinnhaftigkeit dieses Vorbereitungsdelikts nachdachten, wurde vom (nunmehr ÖVP) Justizministerium die Verschärfung und Einführung neuer “Terrorpräventionsgesetze” gefordert. Damals sollte u.a. die Veröffentlichung von Informationen die zur Begehung terroristischer Straftaten geeignet seien unter Strafe gestellt werden. Leider war es nicht die augenscheinliche Absurdität eines solchen Straftatbestandes alleine, die letztlich die Durchfürung dieser unübersehbar reaktionär-rechtskonservativen Gesetzesänderung verhinderte: Einzig die vehementen Proteste verunsicherter JournalistInnen und die zeitgleiche Illustration des Missbrauchs ähnlicher Straftatbestände im “Tierschutzprozess” ließ die ÖVP mit ihrem Versuch den Überwachungsstaat auszubauen zum Glück scheitern.

Am 02.05.2011 wurden alle 13 Angeklagten im Tierschutzprozess von allen Anklagepunkten (nicht rechtskräftig) freigesprochen. Die Hoffnung dämmerte, dass mit dem Scheitern dieses politischen Repressionsversuchs auch einer ausufernden Staatsräson ein Riegel vorgeschoben wurde. Doch diese Hoffnung währte nicht lange…

Am 22.07.2011 bombte Anders Behring Breivik in Oslo den Amtssitz des norwegischen  Premierministers Jens Stoltenberg und ermordete knapp einhundert TeilnehmerInnen eines sozialistischen Sommercamps. Insgesamt starben 93 Menschen.
Der nur durch Zufall überlebende norwegische Premier schloß umgehend nach diesem prototypischen Terroranschlag explizit Gesetzesverschärfung aus, im Gegenteil, Norwegen werde derartigen TerroristInnen mit “mehr Demokratie und noch mehr Offenheit” entgegnen.

Ganz anders die Reaktionen hierzulande in der zweiten Republik, die eigentlich noch NIE Opfer eines wirklichen, die allgemeine Bevölkerung treffenden, Terroranschlags war: Bereits unverschämte vier Tage nach dem kaum fassbaren Anschlag des CHRISTLICHEN FUNDAMENTALISTEN forderte Ihre Koalitionspartnerin Justizministerin Mikl-Leitner “eine Verschärfung”. Billig wie Regierungen hierzulande leider oft gestrickt sind, übertraf Mikl-Leitner damit die Forderung des obersten Chefpolizisten und (Achtung Neusprech) “Verfassungsschützers”  Peter Gridling, der umgehend nach dem Anschlag in Norwegen eigentlich “nur” “weitergehende Befugnisse zur Datenverknüpfung” gefordert hatte.

Tatsächlich scheint die SPÖ leider auch in dieser Sache wieder auf dem besten Weg zu sein erneut “umzufallen”: Kaum dass Faymann dem nunmehr zweiten Anlauf der Terrorpräventionsgesetze nichts entgegengesetzt hatte,  spricht VP-Spindelegger bereits von einem entsprechenden Parlamentsbeschluss im Herbst!

Sehr geehrter Herr Jarolim!

Es ist freilich keine Überraschung, dass ICH als unmittelbares Opfer politischer Repression Sie zutiefst bitte, diese unübersehbare Entwicklung Österreichs in einen polizeilichen Überwachungsstaat zu stoppen. Der Tierschutzprozess wird wohl nicht der letzte Versuch gewesen sein, missliebige Stimmen in der Bevölkerung politisch zum Schweigen zu bringen. Und dabei ging es bei uns “nur” um Tierschutz. In Großbritannien lässt sich derzeit auch beobachten, wie die Resultate einer gescheiterten Sozialpolitik (“Krawalle”) mit eiserner Faust beherrscht werden sollen. Freilich ist allen gebildeten Menschen bekannt, dass gewaltsame Unterdrückung von Unzufriedenheit niemals für ewig halten wird, aber bis zur nächsten Wahl sollte es immerhin reichen.
Aber es sind nicht nur politische AktivistInnen wie ich, sondern breite Teile der Bevölkerung, die “Freiheit statt Angst” fordern.

Herr Jarolim, ich ersuche Sie hiermit in der SPÖ ein vernünftiges Machtwort zu sprechen. Das Vertrauen nicht nur in die Justiz, sondern auch in die Politik im allgmeinen ist vermutlich auf einem historischen Tiefstand angekommen. Einer glaubwürdigen SPÖ muss es möglich sein, den Unsinn immer weiterer Gesetzesverschärfungen auch für die Allgemeinheit verständlich zu kommunizieren. Immerhin gibt es ohnehin genug potente Gesetze mit denen sog. terroristische Verbrechen sanktioniert werden könnten. Ein Umfaller der SPÖ in dieser Sache, würde das ohnehin schon stark beschädigte linke Bild der SP nur noch weiter untergraben! Nicht zuletzt muss man auch immer berücksichtigen, dass Macht zu Missbrauch tendiert und potente Gesetze daher nur als ultima ratio anzuwenden sind. Wenn aber einmal in Norwegen ein Einzeltäter einen Terroranschlag verübt, kann man aber wohl kaum von Gefahr in Verzug in Österreich sprechen, oder?

Ich verbleibe mit hoffnungsvollen Grüßen,
–  elmar  völkl  –

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Elmar Voelkl

Ph.D. Student

Vienna University of Technology,

Institute of Chemical Technologies and Analytics (CTA) E164,

Department of Electrochemistry (EC),

Research Group for Solid State Ionics and Electroceramics

Office: BA 04 G20

Getreidemarkt 9 / 164-EC

A-1060 Vienna

Austria

http://www.cta.tuwien.ac.at

http://info.tuwien.ac.at/echem

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