tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
Tage 61 bis 67: Vertuschte verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ und Tierbefreiung=Tierquälerei? 3.0
Categories: der Prozess

Berichte der Verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ hier zum DOWNLOAD:
Danielle_Durand – FULL – geschwärzt.pdf


Wer sie liest, wird verstehen warum sie hätten vertuscht werden sollen: Sie beweisen, dass jene 13 Angeklagten KEINE Mitglieder einer kriminellen Organisation waren; Sie beweisen, dass es eine solche kriminelle Organisation überhaupt nicht gibt. Damit beweisen sie, dass das ganze Verfahren gegen die österreichische Tierrechtsbewegung rein politisch motiviert war.

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Tag 61 – 13.12.2010:
CI Stefan Wappel – „Führer“ der vertuschten Verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand

Eigentlich war für den heutigen Tag die zeugenschaftliche Einvernahme jener verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ geplant, deren Existenz ganz offensichtlich vertuscht werden hätte sollen. Doch soweit kam es nicht:

Für den Vormittag war der „Führungsoffizier“ CI Stefan Wappel vom Büro 5.3 des Bundeskriminalamts (.BK 5.3) geladen; doch aufgrund der – für alle außer Richterin Sonja Arleth vorhersehbaren Befragungsdauer – konnte nicht einmal seine Befragung heute abgeschlossen werden.

Schon bisher versuchte sich die Richterin Arleth bei der Anwesenheit von JournalistInnen im Publikum und/oder bei der Einvernahme von PolizeizeugInnen durch besondere „Härte“ zu brillieren.
Heute war der Verhandlungssaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Aufgrund der obligatorisch anwesenden PolizeischülerInnen – deren Karten unabhängig von ihrem Erscheinen als reserviert gelten – wurden tatsächlich „echte“ zivile interessierte ProzessbeobachterInnen faktisch ausgeschlossen. Ein schwerer Bruch des Öffentlichkeitsprinzips.
Heute waren neben etlichen JournalistInnen auch einige RechtsexpertInnen politischer Parteien und juristischer Fakultäten im Publikum, was wiederum unsere AnwältInnen zu selten dagewesenen Höchstleistungen animierte.
Freilich war auch die Richterin deshalb bemüht möglichst „hart“ durchzugreifen: Jede(!) Frage der Verteidigung wurde durch die Richterin abgestoppt – teils bevor sie überhaupt gestellt wurde! – und logisch und inhaltlich umformuliert, sodass man eigentlich schon gar nicht mehr von derselben Frage sprechen konnte. Selbst Richterin Arleth nannte ihre umformulierten Fragen „Zwischenfragen“.
Diese Sabotagetaktik gegen die Verteidigungsrechte ging zum Teil leider auf, weil sich die AnwältInnen tatsächlich durch die richterlichen Fragen irritieren ließen und vergaßen ihre eigenen Fragen einfach renitent zu wiederholen, bis sie beantwortet wurden. Immerhin gab es etliche – teils scharfe – Wortgefechte um die richterliche Verfahrensführung und ihre Einschränkung des Fragerechts.

Erschreckend war, dass die Polizei – trotz zweimaliger Verurteilung im ggstdl. Verfahren – nach wie vor bereit ist, Verfahrensrechte zu ignorieren, Akten zu manipulieren und selbst die HV-Richterin zu belügen:
Nicht nur, dass das Recht auf Akteinsicht verletzt wurde – die Existenz der VE kam nur durch zufällig zugespielte Geheimpapiere ans Tageslicht – , es stellte sich auch heraus, dass die Berichte der Verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ offensichtlich manipuliert wurden: Obwohl der Akt im Jahr 2007 eröffnet wurde (Beginn der VE im April 2007) und daher eine Aktenzahl xxx/07 tragen müsste, war der Akt mit einer Zahl xxx/08 journalisiert. Die Antwort des VE-Führers CI Stefan Wappel: Man hätte aus internen Gründen den Akt einfach neu journalisiert…

Was aber Nahe liegt ist vielmehr Folgendes:
Die rechtliche Grundlage der VE ist mehr als umstritten. Selbst in den (ebenfalls eigentlich geheimen) SOKO-Gründungsprotokollen ist die Rede, dass ein VE-Einsatz mit Gericht und StA abzusprechen sein wird, was eindeutig auf einen Einsatz gem. StPO – zur Aufklärung von Straftaten – hinweist. Dazu bedürfte es aber einer staatsanwaltlichen Genehmigung – die aber nicht erteilt wurde. Deswegen soll hier augenscheinlich nach dem misslungenen Vertuschunbgsversuch wenigstens noch versucht werden Schadensbegrenzung zu betreiben und den VE-Einsatz durch das Sicherheitspolizeigesetz („zur Gefahrenabwehr“) rechtzufertigen.
Die Probleme dabei:

  1. Gefahrenabwendung durch Verdeckte Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen (§278a StGB) ist explizit vom SPG ausgenommen.
    (
    Die VE war aber genau inmitten 42 §278a-Verdächtiger integriert)
  2. Wird die VE eingesetzt zur Ermittlung gegen konkret Verdächtige, ist ein VE-Einsatz gem. SPG unzulässig, es ist zwingend die StPO heranzuziehen.
    (
    Bereits zum Beginn des VE-Einsatzes war den AuftraggeberInnen (SOKO-Leitung Bettina Böck, Josef Bogner) bekannt, dass es konkret Verdächtige gibt)
  3. Das SPG ist nur zur Gefahrenabwehr (nur „Einholen von Auskünften“) vorgesehen, werden darüberhinausgehende Ermittlungsaßnahmen durch die VE gesetzt , ist ebenfalls zwingend die StPO heranzuziehen.
    (
    Sicherstellen von Trinkflaschen zur DNA-Bestimmung, Besuche von Verdächtigen in U-Haft, Auslandseinsätze sind sicher weder „Einholen von Ausklünften“ noch Maßnahmen zur bloßen Gefahrenabwehr (Informationsgewinnung über bevorstehende gefährliche Angriffe))

Darüberhinaus war der heutige Zeuge und VE-Führer CI Stefan Wappel noch so dreist die Richterin anzulügen.
Ohnehin schon wortkarg („kann mich nicht erinnern“, „müssen sie die SOKO fragen“, …) gelang es der Richterin und der Verteidigung eingangs ihm aus der Nase zu ziehen, dass die von ihm ans Gericht übermittelten Dokumente (Berichte der „Danielle Durand“) >Alles< wären, was ihm schriftlich zum VE-Einsatz vorliege. Erst nach stundenlanger weiterer Befragung rückte er mit der Wahrheit heraus, dass er noch einige „Berichte“ bei sich im Büro am Schreibtisch und in Ordnern liegen hätte.

RichterInnen – wie wohl auch Sonja Arleth – haben anscheinend einen starken ‘bias‘ oft wahre Behauptungen von Angeklagten als Lügen und Lügen von PolizistInnen als Missverständnisse zu interpretieren. Wie sonst könnte man die fehlende Empörung einer soeben belogenen Richterin erklären?

Die wesentlichste Erkenntnis des VE-Führer’s CI Stefan Wappel war jedenfalls:

Inhaltlich umfassen die von ihm vorgelegten Berichte der Verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ alle relevanten Information über die Ermittlungen in der Tierschutzszene: Es gab weder Hinweise auf oder Planungen von Straftaten, noch wurde die Durchführung von Straftaten beobachtet. Folglich keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer kriminellen Organisation iSd §278a StGB! Die einzige ihm bekannte Straftat, die im VE-Einsatz aufgefallen war, ist der §89StGB „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“, nämlich das Zerschießen der Regenschirme von Tierschützern die gegen eine Jagd demonstrierten.

Ansonsten war der VE-Führer Stefan Wappel bereits bei der Befragung durch Richterin Sonja Arleth sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht:

Der Auftrag der VE war Gefahrenabwehr im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes“, wiederholte er auftragsgemäß auswendiggelernt immer wieder. „Die rechtliche Prüfung oblag der SOKO-Leitung: Erich Zwettler, aber vor allem CI Bettina Bogner und Josef Böck“, war ein weiterer Stehsatz den VE-Führer Stefan Wappel immer wieder zum Besten gab: Er schob also jegliche Verantwortung für den Einsatz und das konkrete Handeln der VE „Danielle Durand“ renitent von sich.

Schließlich verfiel er wie die meisten anderen SOKO-PolizeizeugInnen auch der „PolizeizeugInnenkrankheit Vergesslichkeit“: „Daran kann ich mich nicht erinnern, das weiß ich nicht“.

Die Angeklagten kamen heute nicht mehr zu ihrem Fragerecht, da die Richterin mit der Umformulierung der Fragen der Verteidigung wieder wertvolle Prozesszeit verschwendete.

Tag 62 – 15.12.2010:
Und nochmal: CI Stefan Wappel – „Führer“ der VE „Danielle Durand

An diesem 62. Verhandlunstag – der Prozess läuft mittlerweile schon über 10 Monate! – ging die Befragung des Führungsoffiziers der verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ weiter: CI Stefan Wappel erinnerte in seiner ‘Vergesslichkeit’ an den SOKO-Beamten und Nationalratsabgeordneten der SPÖ Insp. Rudolf Plessl: „Ich kann mich nicht erinnern, das weiß ich nicht“ waren die dominierenden Aussagen am heutigen Tag.

Obwohl Wappel behauptete stets in Kontakt mit der SOKO-Leitung gewesen zu sein, stritt er jeglichen Kontakt zum obersten SOKO-Leiter Mag. Erich Zwettler renitent ab: Lediglich CI Bettina Bogner und Insp. Josef Böck wurden von ihm „laufend“ unterrichtet. Von ihnen hatte er auch sämtlichen Aufträge / Handlungsanweisungen für die Verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ erhalten und an sie weitergeleitet.

Angeblich wurde sämtlicher Dienstverkehr zwischen Verdeckter-Ermittlungseinheit und SOKO ausschließlich mündlich übermittelt. Und wer soll das bitte glauben???

Viel eher ist es wahrscheinlich, dass die schriftliche Aufträge der SOKO ans Bundeskriminalamt Büro 5.3 beweisen würden, dass die Verdeckte Ermittlung die Grenzen des Sicherheitspolizeigesetzes überschritten hat und eigentlich – spätestens mit der StPO-neu ab 1.1.2008 – vom Staatsanwalt Handler zu genehmigen gewesen wäre.

Tag 63 – 16.12.2010:
Endlich: „Danielle Durand“ – 18 Monate undercover inmitten der mutmaßlich Kriminellen;
zuerst vertuscht, schlussendlich enttarnt

Die Polizeibeamtin „Danielle Durand“ war unter diesem falschen Namen und Leugnung ihrer wahrenb Identität 18 Monate lang in jener Tierrechtsgruppe aktiv involviert, in dessen Umfeld der Wr. Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler die kriminelle Organisation „Animal Liberation Front“ vermutet hatte.

Die Frau wurde im April 2007 über den Infotisch des Verein gegen Tierfabriken (VgT) vor der pelzverkaufenden Kleiderbauer-Filiale Wien Mariahilferstrasse eingeschleust und wurde erst spät nach den Verhaftungen, ja sogar bereits nach den Enthaftungen, Ende Oktober 2008, von ihren Ermittlungen zurückgezogen.

Nachdem „Danielle Durand“ bereits seit dem 13.12.2010 vergeblich von einer Armada SpezialpolizistInnen abgeschirmt und bisher in einem Extrazimmer auf ihre Einvernahme warten musste, ist es heute soweit. Die Befragung ihres „Führers“ CI Stefan Wappel ist abgeschlossen. Der Verhandlungssaal ist – wie bereits am Montag, den 13.12.2010 zum Bersten gefüllt. Allerdings nicht durch öffentliche ZuseherInnen sondern neben den üblichen 30-40 PolizeischülerInnen heute sogar mit einer extra herzitierten Schulklasse der HAK Wr. Neustadt. Angeblich ist der erzkonservative Lehrer für politische Bildung bzw. HAK-Direktor ein Freund des Gerichtsvizepräsidenten Barwitzius. Bei einem Fernsehinterview vor Ort wurde wahrgenommen, wie er angab, seinen SchülerInnen beim Tierrechtsprozess den „funktionierenden Rechtsstaat“ demonstrieren zu wollen. Auch der faktische Ausschluß von Öffentlichkeit durch Befüllung des Gerichtssaals mit Polizei- und HAK-SchülerInnen war für ihn kein Anlass zur Sorge.

Tatsächlich gab es am heutigen Tag nur mehr gezählte sechs(!) Platzkarten für wirkliche Öffentlichkeit: Der Rest war von HAK- und PolizeischülerInnen weggeschnappt worden. So kam es, dass nicht nur wirklich interessierte ProzessbeobachterInnen, sondern auch einige JournalistInnen und Verwandte der Angeklagten keinen Platz mehr an diesem besonders wichtigen Verhandlungstag bekamen!

Dies führte gleich unmittelbar zu einem ersten Eklat an diesem Verhandlungstag: Sieben Angeklagte verließen aus Protest die Verhandlung bis man wieder von einer wirklich öffentlichen Verhandlung sprechen konnte. Währenddessen stellten andere Angeklagte und die Verteidigung Anträge zur Herstellung der Öffentlichkeit und forderten den Einlass von JournalistInnen und Verwandten der Angeklagten. Dies führte zu mehreren Unterbrechungen und letztendlich zu dem faulen Kompromiss, dass noch freie JournalistInnenplätze an nicht-journalistische Öffentlichkeit ausgegeben wurde. Konkret waren das gezählte sechs zusätzliche Platzkarten die sofort von einer ungeduldigen Menge nicht eingelassener Öffentlichkeit dem Vizepräsidenten aus der Hand gerissen wurden. Diese idiotische Lösung – wie sie nur am LG Wr. Neustadt möglich zu sein scheint – führte zu dem entsprechenden Ergebnis: Wenig später, nachdem die letzten freien Journalistenplätze an die Öffentlichkeit ausgegeben wurden kam ein deutsches Redaktionsteam der ARD – und musste mangels Platzkarten zurückgewiesen werden.

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Nach dem Ende des vorigen Verhandlungstages, so führte die Richterin heute früh aus, habe sie den Medien und den VerteidigerInnen noch informell mitgeteilt, dass „Danielle Durandöffentlich einvernommen werden würde, obwohl es bereits einen gegenteiligen Beschluss des Gerichts gab. In Wahrheit stellte sich das aber als eine Falle heraus: Als es nämlich heute nach der Mittagspause zur Befragung der „Danielle Durand“ kommen sollte, verlas die Richterin eine email von CI Bettina Bogner: Die SOKO-Leiterin verwies auf einige Artikel in Boulevardmedien in denen die verdeckte Ermittlerin als „Sex-Spionin“ und „Liebes-Agentin“ bezeichnet wurde, wodurch sich „Danielle Durand“ ‘diffamiert’ fühle und sich daher nicht einer normalen Befragung stellen könnte.

Deshalb – so Richterin Sonja Arleth – würde sie „Danielle Durand“ entgegen früherer Zusagen zwar öffentlich, aber „kontradiktorisch“ einvernehmen. „Danielle Durand“ sei durch die Medienberichterstattung eingeschüchter worden und ihre GEsundheit laufe bei einer normalen Befragung durch die Verteidigung Gefahr, Schaden zu nehmen. Ausserdem verlas zum Beweis unserer Gefährlichkeit sämtliche Straftaten die uns im Strafantrag vorgeworfen wurden, selbst jene – wie z.B. Stalking oder Brandanschläge – die nicht einmal als solche angeklagt wurden, sondern nur der „kriminellen Organisation“ A.L.F. zugeordnet wurden.
In rechtswidriger Weise unterstellte sie damit die Richtigkeit der Vorwürfe aus dem Strafantrag, verstieg sich damit zu einer Beweiswürdigung VOR Ende des Beweisverfahrens, was normalerweise ein schwerer Verfahrensfehler ist, der in einem Rechtsstaat zu einer sofortigen Nichtigkeit und Wiederholung des Verfahrens führen würde.
Doch nichts dergleichen geschah, einzig in meinem kommenden Befangenheitsantrag werde ich diesen faux pas der Richterin als 99. Punkt meiner Liste hinzufügen.

Nach einer Aufruhr im Verhandlungssaal wurde die Mittagspause ausgerufen.

Nach der Mittagspause hatte es die Richterin eilig, entgegen den Anträgen der Verteidigung mit der kontradiktorischen Befragung der „Danielle Durand“ zu beginnen.

Ich konnte gerade noch meinen Befangenheitsantrag gegen Richterin Sonja Arleth aussprechen, als sie schon in das ‘kontradiktorische Kämmerchen’ entschwand und trotz Tonübertragungsstörungen mit der Befragung begann:

Über eine Webcam wurde von dort eine Bildübertragung im Verhandlungssaal projiziert:


Die „Danielle Durand“ wie wir sie kannten war nicht mehr wiederzuerkennen!

Die Richterin setzte sich mit dem Rücken zur Kamera neben die Zeugin und frage als erste Frage:
„Sind Sie die verdeckte Ermittlerin?“
Die kurze Antwort war: „Ja.“

Dann begann Richterin Sonja Arleht die Protokolle der verdeckten Ermittlerin Seite für Seite durchzugehen um fast bei jedem von „Danielle Durand“ beobachteten Ereignis zu fragen:
„Gab es Hinweise auf Straftaten, kriminelle Aktivitäten, Planungen von Buttersäureanschlägen, Einwerfen von Schaufensterscheiben, oder ähnliches?“

Diese Fragen wurden durchgängig und ausnahmslos beantwortet: „Nein, ich habe keine abzuwehrenden Gefahren erkannt, keine Vorbereitungshandlungen zu Straftaten oder ihre Durchführung beobachtet“.

Das ging den ganzen nachmittag so dahin, immerhin hat „Danielle Durand“ über 208 Einzelereignisse „detailliert“ berichtet. Zum Beispiel, dass in den mutmaßlichen „Kommandozentralen der kriminellen Organisation“ (VGT-Büro, VGT-Lager) „Demomaterialien gelagert, Flugblätter kuvertiert, Transparente und Buttons hergestellt“ wurden.

Auch einen mich persönlich inkriminierenden Vorwurf konnte sie entkräften: „Die Funkgeräte und Wertkartenhandys wurden für Jagdsabotagen und Recherchen in Tierfabriken angeschafft“, so die verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ im O-Ton. Und sie muss es nach 18 Monaten Demos, Aktionen zivilen Ungehorsams (wie eben Jagdstörungen, Wildplakatieren mit nunmehr Angeklagten und Recherchen in Tierfabriken wissen!

Auch zum Computersecurityworkshop gab sie wahrheitsgemäß an, dass dieser diente um AktivistInnen die Installation von Programmen – auch Verschlüsselungsprogrammen – zu erklären. Sie nahm an diesem Workshop selbst teil. Abschirmungsmaßnahmen vor Strafverfolgungsbehörden waren dort allerdings – entgegen den Behauptungen im Strafantrag – kein Thema.
Sie selber habe zwar ebenso die Verschlüsselungsprogramme instelliert, aber verschlüsselt kommuniziert hätte sie nicht.

Kurz vor Verhandlungsschluß um 15:30 war die Befragung Durand’s durch die Richterin noch im Gang. Plötzlich kündigte Arleht eine Frage an, die den „höchstpersönlichen Lebnesraum“ betreffe: „Hatten Sie mit Felix Hnat ein Intimverhältnis?“;
Plötzlich schwoll die bisher monotone schüchterte Stimme Durand’s mit steirischen Akzent laut an:
Ich möchte sagen, nein, und ich möchte sagen, so wie das in den Medien steht stimmt das nicht; Ich fühle mich diffamiert!

Unmittelbar vor Verhandlungsschluß wurde noch der Antrag gestellt für die weitere Einvernahme der verdeckten Ermittlerin auf die kontradiktorische Einvernahme zu verzichten und stattdessen eine Befragung eine Videokonferenzschaltung zu installieren.
Tatsächlich war dieses Angebot informell vom Staatsanwalt Wolfgang Handler den VerteidigerInnen angeboten worden. Tatsächlich stimmte er dem Antrag zu.
Natürlich fragt man sich sofort, ob jetzt nun die Voraussetzungen für eine kontradiktorische Einvernahme gegeben sind oder nicht. Es entsteht der Eindruck die Vernehmungsmethoden „Ausschluss der Öffentlichkeit“, „Kontradiktorische Einvernahme“, „Videokonferenz“ und „Öffentliche Einvernahme“ sind der völligen Beliebigkeit ausgesetzt: Ursprünglich sollte „Danielle Durand“ ja auf Antrag ihres VE-Führers Stefan Wappel unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden, heute beantragte die SOKO-Leiterin CI Bettina Bogner eine kontradiktorische Einvernahme. Das nächste Mal wird „Danielle Durand“ weder kontradiktorisch noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit aber per Videokonferenz befragt.

Doch die scheinbare Beliebigkeit hat einen ernsten Hintergrund:

Bereits bei der heutigen Einvernahme war für jedermann im Verhandlungssaal deutlich erkennbar, dass sich neben der Richterin Sonja Arleth und der kontradiktorisch zu befragenden Zeugin „Danielle Durand“ offensichtlich auch ein „Einflüsterer“ im ‘kontradiktorischen Kämmerchen’ befunden haben muss: Nicht nur, dass das Frage- und Antwortspiel zwischen Richterin und Zeugin wie auswendiggelernt wirkte (Die Richterin las auch ihre vorbereitenen Fragen ab, die Zeugin antwortete mit auswendiggelernten Stehsätzen), bei der Beantwortung der Fragen wanderte ein fragender Blick der „Danielle Durand“ zu einer – im Kameraausschnitt nicht zu sehenden – Person, die sich im ‘kontradiktorischen Kämmerchen’ befunden haben muss. Offenbar eine Person, die der verdeckten Ermittlerin bei der ”richtigen” Beantwortung der Fragen ‘eingeflüstert’ hat. Besonders deutlich wurde das bei einer Frage nach Keith Mann: „Danielle Durand“ antwortete, dass Keith Mann viele Jahre im Gefängnis gesessen sei; Offenbar war sie sich bei dieser Aussage aber nicht sicher, sodass ihr Blick von der Richterin aus dem von der Videoübetragung erfassten Raumbereich hinauswanderte, wo augenscheinlich jemand ihre Aussage bestätigte; Daraufhin nickte sich kaum merklich mit dem Kopf und wandte ihren Blick wieder der Richterin zu.

Die fragte weiter, als ob nichts gewesen war.

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Nun ist verständlich, warum es der Richterin so wichtig ist, „Danielle Durand“ nicht ganz normal – wie jede andere Polizeozeugin auch – zu vernehmen. Man kann sich jetzt schon denken, dass bei Durand’s nächster Befragung die Antworten wieder ‘eingeflüstert’ werden.

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So sieht Vertuschung auf österreichisch aus!

Tag 64 – 24.01.2011:
Einvernahme der verdeckten Ermittlerin ‘Danielle DURAND’ – Zweiter Tag
§278a für’n Oarsch“, „Crime Scene – do not cross“ und „Freispruch!

Der gesamte heutige Tag war der weiteren Einvernahme der verdeckten Ermittlerin „Danielle DURAND“ gewidmet. Dabei fragten Richterin ARLETH, Staatsanwalt HANDLER und VerteidigerInnen; Die Angeklagten kamen noch nicht zu Wort. Allerdings konnte die Befragung trotz kontradiktorischer Einvernahme direkt vorgenommen werden, d.h. die Fragen aus dem Gerichtssaal wurden von der Zeugin im Nebenraum gehört. Die Richterin war heute ausnahmsweise sehr freundlich.

Die verdeckte Ermittlerin blieb bei ihren entlastenden Aussagen, dass sie nie etwas strafrechtlich Relevantes habe beobachten können, weder eine strafrechtlich relevante Handlung noch die Planung oder Organisation einer solchen. Zu den Angeklagten befragt, sagte die verdeckte Ermittlerin, dass sie Springer, Mag. Hnat und DDr. Balluch sehr gut gekannt habe, die anderen viel weniger oder gar nicht.

Zur Fadinger-Emailliste meinte die verdeckte Ermittlerin, dass nur Aktionstermine angekündigt, wo man welches Gemüse billig kaufen kann angesprochen und politische Themen diskutiert wurden. Bekennerschreiben habe sie nie gelesen. Sie habe bis zu 50 Emails pro Tag von dieser Liste erhalten.

Zur OGPI, der Offensive gegen die Pelzindustrie, sagte die verdeckte Ermittlerin, dass der VGT an solchen Demonstrationen nicht habe teilnehmen wollen. Es sei ihr nicht aufgefallen, dass es geheime Treffen beim VGT gegeben habe, an denen sie nicht habe teilnehmen sollen. Und überhaupt sei der VGT sehr basisdemokratisch und nicht hierarchisch gewesen. Alle hätten sich gleichberechtigt einbringen können, nie sei eine Weisung oder ein Befehl erteilt worden. Auch DDr. Balluch habe als Obmann des VGT dort nichts bestimmt.

Am heutigen Gerichtstag gab es wieder Aktionismus seitens unbekannter Personen: Jemand hatte alle Klopapierrollen ausgetauscht, sodass die einzelnen Blätter der neuen Rollen den Spruch aufgedruckt hatten: „§ 278a fürn Oasch“. Die Richterin hatte oft gesagt, sie habe keine Wahrsagerkugel was den Ausgang des Prozesses betreffe. Heute fand sich eine solche Glaskugel am Richterpult, in der es nach dem Schütteln schneite, und nachdem sich der Schnee gelegt hatte stand dort: „Freispruch“. Zusätzlich klebte jemand ein polizeilihces Absperrband „Crime scene – do not cross“ in der Pause auf den Richtertisch:



Tag 65 – 25.01.2011:
Einvernahme der verdeckten Ermittlerin ‘Danielle DURAND’ – Dritter Tag

Der heutige war der dritte Tag der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin „Danielle DURAND“. Nach einigen abschließenden Fragen durch Richterin ARLETH und Verteidigung konnte auch der erste Angeklagte etwa drei Stunden lang Fragen stellen, bevor der Prozesstag zu Ende ging. Die zentralen Themen dabei waren die Email-Liste Fadinger, von der die verdeckte Ermittlerin sagte, sie habe dort bis Ende 2008 alle Emails mitgelesen. Dann erklärte die verdeckte Ermittlerin, dass sie auf allen Treffen und Plena des VGT anwesend war und mitdiskutiert habe. Alle Entscheidungen, auch die über Anstellung und wie das Geld auszugeben sei, habe man basisdemokratisch abgestimmt. Sie war auch auf der einzigen Generalversammlung des VGT in dieser Zeit anwesend.

Zum Verhältnis BAT-VGT erklärte die verdeckte Ermittlerin, dass die BAT ihrem Eindruck nach Demonstrationen gegen Escada und Hämmerle gemacht und sich nur für Pelz interessiert habe, während der VGT neben der Anti-Pelz Kampagne, die hauptsächlich gegen Kleiderbauer und Fürnkranz geführt wurde, auch Kampagnen zu den Themen Fiaker, Schweine, Verfassung, Kaninchen, Tierversuche, Legebatterien, Tiertransporte, Jagd usw. mache. Die Kampagnenbereiche der beiden Vereine überschnitten sich also praktisch nicht.

Über Martin BALLUCH sagte die verdeckte Ermittlerin, dass er „immer sehr freundlich“ zu ihr gewesen sei und sie nie Angst vor ihm gehabt habe, dass sie ihn aber – und das sagte sie nach einigem Zögern – für „militant“ halte. Auf Nachfrage, was sie mit „militant“ meine, antwortete die verdeckte Ermittlerin, dass DDr. Balluch bei einer Jagdstörung trotz Schlechtwetters weitermachen habe wollen. Militant heiße für sie also, dass man ein Ziel vor Augen habe und sich – auch nicht durch Schlechtwetter – davon abbringen lasse. Aber „gewalttätig“ sei DDr. Balluch und auch sonst niemand im VGT je gewesen. DDr. Balluch sei bei 3 von den 76 Demonstrationen vor Kleiderbauer, die sie besucht habe, anwesend gewesen. Er habe nie die Kleiderbauer Demonstrationen organisiert oder geleitet, er habe nie bestimmt, wann sie stattfinden würden oder welche nächsten Kampagnenschritte unternommen gehörten. Stattdessen sei er bei der Kaninchenkampagne, bei der Kampagne Tierschutz in die Verfassung und bei der Kampagne für Menschenaffenrechte tonangebend gewesen. Bei diesen drei Kampagnen habe es nach dem Wissen der verdeckten Ermittlerin nie irgendwelche Straftaten gegeben.

Obwohl die internationale SHAC-Kampagne eine der großen Vorwürfe im Strafantrag gegen DDr. Balluch als Obmann des VGT ist, erklärte die verdeckte Ermittlerin, dass sie in ihren 16 Monaten beim VGT und den weiteren Monaten auf der Fadinger Emailliste nie etwas von einer SHAC-Kampagne beim VGT mitbekommen habe.

Zu den Demonstrationen vor Kleiderbauer sagte die verdeckte Ermittlerin, dass sie immer friedlich verlaufen seien, auch wenn sich einige PassantInnen durch den Lärm gestört gefühlt hätten. Straftaten seien weder beim VGT noch bei DDr. Balluch ein relevantes Thema gewesen, wenn, dann sei das nur das eine oder andere Mal nebenbei erwähnt worden. Jede Erwähnung von Straftaten in Gesprächen habe sie in ihrem Bericht vermerkt.

Tag 66 – 26.01.2011:
Fortsetzung Gutachtenerstattung und Befragung Univ.Prof. Dr. Josef TROXLER:
Schweinebefreiung ARTNER – strafbare Tierquälerei?

Heute wurde die Befragung des Sachverständigen Univ.Prof. Dr. Josef TROXLER vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung der veterinärmedizinischen Universität Wien begonnen. Er hat ja bereits sein Sachverständigengutachten zur Frage, ob die Befreiung von Schweinen aus einer Tierfabrik Tierquälerei war, vorgestellt. Sein Ergebnis war, dass es durch die Befreiung zu nicht nur kurzfristigen Schmerzen, Leiden und Schäden gekommen sei. Diese Nachteile der Schweine hätten sich daraus ergeben, dass sie nach Ansicht des Sachverständigen einerseits Hunger gelitten hätten, obwohl sie in die Tierfabrik zurückgehen konnten, um dort zu essen. Und zweitens hätte es Rangkämpfe zwischen einigen Tieren gegeben. Das würde den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.

Es ist natürlich von vornherein eine absichtlich provokant angelegte Anklage: Tierquälerei gegen TierschützerInnen.
Entsprechend entwickelte sich auch die Befragung. Sowohl der Sachverständige als auch die Richterin wollten jede Kritik an der Haltung in Tierfabriken oder Hinweise daraus resultierendem Tierleids verhindern bzw. herunterspielen oder negieren.
Das Argument der Verteidigung war klar: selbst wenn aufgrund der Befreiung einzelne Tiere miteinander gerauft und sich dadurch verletzt haben sollen, so hat die Aktion die Tiere aus den furchtbar tierquälerischen Bedingungen in der Tierfabrik befreit.
Unter dem Strich sah die Verteidigung darin jedenfalls eine Verbesserung für die Tiere und damit keine Tierquälerei. Auch das Argument „Hunger“ des Sachverständigen wurde durch die Fragen der Verteidigung relativiert. Da sowohl draußen auf der Wiese als auch in der Tierfabrik aufgrund von aufgerissenen Nahrungssäcken im Vorraum und dem Nahrungsangebot in den Buchten bei weitem genug Nahrung im Nahbereich aller Tiere vorhanden war, könne davon ausgegangen werden, dass sich die hungrigen Tiere auch ernährt haben. Die Befreiungsaktion habe dadurch sogar dazu beigetragen, dass die Tiere keinen Hunger leiden mussten, da sie ohne Befreiung erst viel später wieder Nahrung bekommen hätten.

Das dominierende Thema des heutigen Tages war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Sachverständigen Dr. Josef TROXLER:
Es stellte sich heraus, dass der Sachverständige in seiner Funktion als Institutsvorstand von der Gunst der Nutztier- und insbesondere Schweinelobby abhängig ist, um seine Forschung – u.a. zur Schweinehaltung – zu betreiben. Er müsse nämlich NutztierhalterInnen finden, die ihn seine Untersuchungen durchführen ließen oder anderweitig mit ihm kooperierten. Daher könne er kein Gutachten erstellen, welches Tierbefreiungen gut heiße, und müsse daher aus strukturellen Zwängen ein gegen den Tierschutz gerichtetes Gutachten schreiben.
Dezidiert wurden Projekte an seinem Institut von der Marketingagentur der Nutztierindustrie – der AMA (Agrarmarkt Marketing Austria) – gefördert.
Darüberhinaus ist Dr. TROXLER Vorsitzender der ministeriellen Tierversuchskommission, die praktisch alle beantragten Tierversuche durchwinkt. Insbesondere auch Tierversuche die explizit von den Angeklagten kritisiert worden waren, z.B. die Lawinenexperimente mit sterbenden Schweinen in Tirol.
Zuletzt wurde von der Verteidigung auch moniert, dass TROXLER kein gerichtlich beeideter Sachverständiger sei, und er offenbar also ein „Gefälligkeitsgutachten“ erstellen solle. Immerhin wurden nicht gerichtlich beeidete Sachverständige zu Entlastungszwecken nicht zugelassen.

Die Richterin wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass es nur um diesen einen Schweinebetrieb ginge und der Sachverständige in diesem keine Forschungsprojekte laufen habe. Natürlich griff dieses Argument zu kurz, aber die Richterin wollte sich offensichtlich keinen zweiten Sachverständigen in dieser Sache abschießen lassen.

Tag 67 – 16.12.2010:
Einvernahme der verdeckten Ermittlerin ‘Danielle DURAND’ – Vierter und letzter Tag ihrer Befragung

Heute wurde zum vierten und letzten Mal die verdeckte Ermittlerin mit dem Decknamen „Danielle DURAND“ einvernommen. Die Fragen stellten diesmal fast ausschließlich die Angeklagten. Dabei zeigte sich die Zeugin eher kooperativ und entlastete diejenigen Angeklagten, die sie kannte, stark. Auffällig war wieder einmal, dass die Tierschutzstiftung ‘Vier Pfoten International‘ ganz offensichtlich gezielt aus den SOKO-Ermittlungen herausgehalten wurden, obwohl die ‘Vier Pfoten’ denselben Aktivismus an den Tag legen, der den 13 Angeklagten vorgeworfen wird. Die einzige Person, die die verdeckte Ermittlerin als „radikal“ bezeichnete, war ausgerechnet der Rechercheleiter der ‘Vier Pfoten’, der auch geschlossene Recherchecamps veranstaltete. Dennoch war die verdeckte Ermittlerin an ihm völlig desinteressiert und konnte (oder wollte) in der Befragung nicht wirklich erklären, warum das so war.

Als es um Jagdstörungen ging, an denen die verdeckte Ermittlerin beteiligt war, wurden Filmsequenzen von brutaler Gewalt der JägerInnen gegen TierrechtsaktivistInnen vorgespielt. Dabei handelte es sich offensichtlich um „gefährliche Angriffe“, und die verdeckte Ermittlerin, deren Auftrag angeblich die Verhinderung solcher Angriffe war, saß wegen des Schlechtwetters in einem Auto und bekam das ganze gar nicht mit. Auf die Suggestivfrage der Richterin, ob sie überhaupt auf der Filmsequenz erkennen könne, dass es sich um diese Jagdstörung handle, sagte die verdeckte Ermittlerin aber überraschenderweise dennoch deutlich „Ja“.

Auf die Fragen der VGT-Kampagnenleiterin Springer zu den Kleider Bauer Demonstrationen, die immerhin als wesentliche Kampagnenhandlung der kriminellen Organisation inkriminiert sind, antwortete die verdeckte Ermittlerin ebenfalls sehr entlastend. Sie sagte, dass viele PassantInnen die Demonstrationen sehr positiv aufnahmen und sich in den Unterschriftenlisten eintrugen. Die DemonstrantInnen seien mit den KundInnen von Kleider Bauer sehr höflich umgegangen. Insbesondere die Kampagnenleiterin sei sehr ruhig, ausgeglichen und immer freundlich gewesen. Die verdeckte Ermittlerin sagte sogar deutlich, sie habe Springer nicht als radikal erlebt.

Mit dem heutigen Tag endete die Einvernahme dieser Zeugin. Sie stellte allen Angeklagten, die sie kannte, persönlich ein positives Zeugnis aus, die Leute seien freundlich und nicht aggressiv gewesen.

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