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Tag 53 – 22.11.2010:
PolizistInnen von Tatorten (Gruber, Setznagel),
ORF-Archivar: T. Husa
Zehn Tage bevor der Prozess mit dem 53. Verhandlungstag weitergeht, wurde der Verteidigung ein neuer Stoß Verhandlungsprotokolle ausgehändigt. Bis dahin lagen nur Protokolle von acht Verhandlungstagen vor. Jetzt sind die Protokolle weiterer 12 Verhandlungstage dazugekommen. Damit fehlen noch immer die HV-Protokolle von über 30 Verhandlungstagen. In den Verhandlungsprotokollen finden sich für die Verteidigung essentielle Zeugenaussagen die eigentlich tagtäglich gebraucht werden um alte oder neue ZeugInnen damit zu konfrontieren. Inwiefern das Zurückhalten – zumindest digital – ständig vorliegender Prozessdokumentationen durch das Gericht ein Verfahrensfehler ist, werden die Instanzen zu beurteilen haben. Der Tierrechtsprozess wird vollständig auf digitalen Audiobändern aufgenommen. Es wäre daher ein leichtes, eine Kopie derselben an die Angehörigen noch am selben Verhandlungstag auszufolgen. Das dem nicht so geschieht, ist ein weiteres Indiz für die Befangenheit des Wiener Neustädter Gerichts.
Der Rechtsanwaltes Mag. Stefan Traxler beantragte, die mittlerweile enttarnte verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ und ihren „Führer“ Stefan Wappel zu laden. Aufgrund eines zufälligerweise entdeckten Geheimpapiers („nicht weitergeben! – nur für den internen Dienstgebrauch!“) konnte die Existenz und Identität der erfolgreich in den Kern des VGT eingeschleusten verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ verifiziert werden. Bis dahin wurden Hinweise auf ein erfolgreiches Vordringen der VE sowohl im HV-Akt als auch durch Aussagen von SOKO-BeamtInnen wider besseren Wissens renitent geleugnet. Selbst Staatsanwalt Wolfgang Handler – der gem. §3StPO be- und entlastendes vorzubringen hätte – hat von den weiterlaufenden Ermittlungen gewusst, sich aber höchstpersönlich an der Vertuschung beteiligt. [Anzeigen wegen Amtsmißbrauch, Dienstaufsichtsbeschwerden und parlamentarische Anfragen und ein Untersuchungsausschuss werden vorbereitet]
Zur großen Überraschung aller, hat Richterin Sonja Arleth nach Mag. Stefan Traxler’s Antrag angegeben kurz nach den zahlreichen Medienberichten über „Danielle Durand“ von ihrem „Führungsoffizier“ Stefan Wappel angerufen worden zu sein und sich tatsächlich ALLE von uns aufgestellten Behauptungen über „Danielle Durand“ bewahrheitet haben! Richterin Sonja Arleth werde Stefan Wappel als auch die VE mit der „Legendierung“ „Danielle Durand“ in die Hauptverhandlung laden.
Für den heutigen Prozesstag waren sechs ZeugInnen geladen, von denen drei unentschuldigt nicht erschienen sind. Das wichtigste Thema war die Frage an den LKA-NÖ-Beamten Hannspeter SETZNAGEL und den ORF-NÖ Archivar Thomas HUSA, ob das Wort „Luke“ in der Berichterstattung zu einem Brand einer leeren Mastgeflügelhalle in Pummersdorf 2000 in den Medien erwähnt worden ist. Dieses Wort scheine nämlich in einer Medienzusammenfassung von DDr. Martin Balluch drei Wochen nach dem Brand auf. Offenbar wollte man darin einen Verdacht streuen, dass DDr. Balluch von den TäterInnen direkt informiert worden sein könnte. Allerdings ergab die Befragung der ZeugInnen, dass dieses Wort zwar in einigen Medien nicht aufgeschienen ist, dass aber die Suche nur auf wenige APA und ORF Medien beschränkt geblieben war. DDr. Balluch sah in der Benutzung dieses Worts in seinem Text einen Beleg, dass er keinen direkten Kontakt zu den TäterInnen gehabt haben könne, weil Luken nichts mit der Straftat zu tun hätten; die TäterInnen seien tatsächlich ja über die unversperrten Türen in die Masthühnerhalle eingedrungen. Es gäbe zwar Luken, durch diese wäre man aber nur auf die Zwischendecke und nicht in die Masthallen gekommen. Wäre er direkt von den TäterInnen informiert worden, hätte er das Wort „Luke“ nicht verwendet, weil es eine falsche Beschreibung der Vorgangsweise sei,
Zusätzlich wurde noch Matthias GRUBER, Polizeibeamter aus 1060 Wien, einvernommen, der sagte, er habe die Demonstrationen vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße als Polizist beobachtet und es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben. Er habe mit den DemonstrantInnen nie Probleme gehabt. Es gab eine schriftliche Dienstanweisung vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT-Wien) in der alle BeamtInnen beauftragt wurden, jedes Vorkommnis bei Tierschutzveranstaltungen oder vor Kleiderbauer sofort zu melden. Es habe aber nie etwas zu melden gegeben.
Tag 54 – 24.11.2010:
Weitere PolizistInnen von Tatorten
(Hörmann, Holzer, Sklensky, Schwarz, Flucher, Burger)
Seit Bestätigung des SOKO-Spitzels „Danielle Durand“ verhält sich die Richterin auffallend freundlicher und konstruktiver zu den Angeklagten und der Verteidigung. Man könnte sagen, sie ist wie ausgewechselt. Die AnwältInnen werden kaum mehr unterbrochen und selbst die Angeklagten können mehr oder weniger ungestört fragen. Die Stimmung ist freundlich. Allerdings sind die ZeugInnen dieser Tage relativ uninteressant und irrelevant. Wir werden sehen ob dieser Gesinnungswandel bleibenden Charakter hat oder ob alles wieder beim Alten sein wird, wenn Sachverständige oder SOKO-Leitung zur Einvernahme anstehen. Bemerkenswert war auch, dass die Richterin den Beschluss des Landesgerichts Wr. Neustadt gegen die SOKO wegen Verletzung der Akteneinsicht von DDr. Balluch vollständig vorlas und danach erklärte, sie halte diesen Beschluss für sorgfältig erarbeitet und nachvollziehbar.
Die heutigen ZeugInnen waren ziemlich langweilig. Alle waren StreifenpolizistInnen, alle wirkten nett und freundlich und den Angeklagten gegenüber überhaupt nicht feindlich gesinnt, ganz anders als die SOKO-Mitglieder oder die ZeugInnen vom BVT. Die meisten ZeugInnen konnten sich an fast nichts mehr erinnern. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen – zu denen sie gerufen wurden – gab es keine Hinweise auf die TäterInnen, bei Beobachtung der Demonstrationen wurde nur gesagt, dass es dabei keine nennenswerten Vorfälle gegeben habe.
Auffällig war immerhin, dass alle Polizeiinspektionen – anscheinend bereits sogar VOR der SOKO-Gründung – eine schriftliche Dienstanweisung des LVT-Wien erhalten hatten, wo eine intensivierte Bestreifung der Privatwohnsitze und Firmenniederlassungen von BekleidungsunternehmerInnen angeordnet wurde.
Aus den heutigen Zeugeneinvernahmen ist jedenfalls wieder einmal nicht erkennbar gewesen, warum die Angeklagten überhaupt angeklagt sind.
Der Termin für die Einvernahmen des SOKO-Spitzels unter dem Decknamen – der ‘Legendierung’ – „Danielle Durand“ und ihres „Führers“ CI Stefan Wappel wurde für den 13. Dezember 2010 vereinbart. Die Richterin legte aber auch fest, dass die Einvernahme anonym, also ohne Nennung des richtigen Namens des Spitzels, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen soll.
Tag 55 – 25.11.2010:
Mehr PolizistInnen von Tatorten
(Schneider, Schuster, Krchnavy, Forstner, Sigl)
Der heutige Prozesstag ähnelte dem von gestern aufs Haar:
Auch heute gab es eine Reihe von StreifenpolizistInnen als ZeugInnen und auch dominierte die mangelnde Erinnerung an die Vorfälle. Auffällig war dabei, dass alle Vorfälle Bagatelldelikte waren: Beschmierte Wände, eingeschlagene Scheiben und maximal eine Stinkbombe. Eine Polizistin sagte, dass es so eingeschlagene Auslagenscheiben immer wieder gebe. Der Zusammenhang zum Tierschutz blieb vage, ein Zusammenhang zu den Angeklagten konnte nicht hergestellt werden. Die Art und Weise, in der die Scheiben verschiedener Geschäfte über die Jahre zu Bruch gingen unterschieden sich augenfällig, einmal wurde mit einem Luftdruckgewehr geschossen, einmal mit einem Hammer zugeschlagen, einmal mit einem Gegenstand geworfen und einmal mit einem Bolzenschussgerät ein Loch in die Scheibe gestanzt. Zu Recht argumentierten die Angeklagten, dass das nicht auf den im Strafantrag erwähnten ein und denselben „modus operandi“ einer kriminelle Organisation hindeuten würde, weil diese hätte wahrscheinlich ein einmal erfolgreich angewandtes System der Sachbeschädigung weiterhin beibehalten oder angeordnet.
Alle StreifenpolizistInnen, die auch die Demonstrationen vor Kleider Bauer über längere Zeit beobachtet haben, stellten den DemonstrantInnen ein gutes Zeugnis aus. Übereinstimmend wird gesagt, dass die Demonstrationen problemlos abliefen und dass es keine Vorfälle gegeben habe. Für den außenstehenden Beobachter mutet seltsam an, dass solche Demonstrationen als Aktivitäten einer kriminellen Organisation in einem Strafprozess inkriminiert werden können.
Die Richterin blieb auch heute ruhig, gelassen und freundlich zu den Angeklagten und der Verteidigung, im Gegensatz zur Praxis vor einigen Monaten. Sowohl Angeklagte als auch AnwältInnen und verhältnismäßig wenig unterbrochen.
Tag 56 – 29.11.2010:
Und noch mehr Polizisten von Tatorten
(Magerle, Kramer, Schreiber, Jelencsits, Fröch, Schneider, Reisinger)
Am heutigen Prozesstag war ein Filmteam des ORF anwesend, was in weiten Strecken sowohl die Atmosphäre als auch die Inhalte bei der Verhandlung bestimmt hat. Die Richterin zeigte sich über die Präsenz der Medien alles andere als erfreut:
An und für sich wurden heute wieder nur einige Streifenpolizisten einvernommen und man hätte daher einen eher langweiligen Prozesstag vermutet. Die Richterin las aber Polizeiberichte über einen Brand in einer Daunenfabrik aus dem Jahr 1999 und über Buttersäurevorfälle in einem Daunengeschäft und einem Pelzgeschäft vor ebenfalls mehr als 10 Jahren vor. Diese Vorfälle sind allerdings weder im Strafantrag inkriminiert, noch gibt es dazu Bekennerschreiben. Ja, insbesondere was den Brand der Daunenfabrik betrifft gibt es nicht einmal den geringsten Hinweis darauf, dass es überhaupt eine Brandstiftung gewesen sein könnte. Deshalb meinten einige ProzessbeobachterInnen, die Richterin habe ausgerechnet heute entschieden, diese alten Polizeiberichte auszugraben, um vor dem anwesenden ORF-Fernsehteam quasi darzulegen, dass es wirklich um schwerwiegende Verbrechen in diesem Verfahren gehen würde. Sollte das die Strategie gewesen sein, ging sie nicht auf. Am nächsten Tag gab es einen Bericht in der ORF-Sendung „Report“, in dem diese Vorfälle keinerlei Erwähnung fanden.
Ein wichtiges Verhandlungsthema heute war auch der Brand der Jagdhütte in Zurndorf im November 2007, seinerzeit ein wesentlicher Grund für die Untersuchungshaft. Heute wurden zwei sogenannte „Bezirksbrandermittler“ einvernommen, die sich damals unmittelbar den Brandschauplatz angesehen hatten. Das Ergebnis ihrer Untersuchung damals war, dass es sich nicht um Brandstiftung sondern um eine fahrlässige Auslösung des Brandes gehandelt habe. In ihrem Bericht wurde als „Vorfallszeit“ der 11. November 2007 zwischen 11 und 19 Uhr genannt. Der Angeklagte DDr. Balluch wies dann in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die SOKO in ihrem Abschlussbericht die Möglichkeit einer Brandstiftung gleichwertig neben die fahrlässige Auslösung des Brandes gestellt und als „Tatzeit“ die Zeit zwischen 11. November 2007 19:09 Uhr bis 13. November 2007 13:40 Uhr angegeben hatte. Dabei sei laut SOKO-Bericht verdächtig, dass sich DDr. Balluch am 13. November 2007 um 11 Uhr in der Gegend der Jagdhütte aufgehalten habe. Die SOKO verschob also die Zeit des Beginns dieses Brandes von 11. 11. 2007 11-19 Uhr auf 11. 11. 2007 19:09 – 13. 11. 2007 13:40 Uhr, sodass in diesem neuen Tatzeitraum DDr. Balluch zur Tatzeit am Tatort war. DDr. Balluch bezeichnete dieses Vorgehen der SOKO als sehr fragwürdig.
Zuletzt wurde heute auch der SOKO-Beamte CI Ewald Schneider einvernommen, der allerdings angab, nur sehr ungern bei der SOKO gewesen zu sein und bereits 6 Monate nach SOKO-Gründung bereits zurück in seine Mordkommission wechselte. Er konnte sich an praktisch nichts mehr erinnern. Er machte überhaupt den Eindruck als wäre er durch sinnlose und unwichtige Ermittlungen der „SOKO gegen den Tierschutz“ von seiner ernsthaften Arbeit bei der Gruppe „Gewaltverbrechen“ abgehalten worden.
Er hatte jedenfalls die Besitzer von Kleiderbauer (Peter Graf und Werner Graf) einvernommen und diesbezüglich entbrannten wieder heftige Diskussionen zwischen Verteidigung und Richterin. Letztere betonte, dass ihrer Ansicht nach die Einvernahme der Kleiderbauer Besitzer ergeben hätten, dass die damals angegebene Schadenssumme von € 500.000 größenordnungsmäßig dem tatsächlichen Schaden entsprach. Die Angeklagten machten aber klar, dass das ihrer Ansicht nach überhaupt nicht so gewesen sei. Vielmehr habe es einen Vergleich mit der Versicherung gegeben, der zwar auch diesen Schaden umfasst und ca. € 275.000 ausgemacht habe, der aber auch 5 Schäden wie z.B. die Überschwämmung der Innsbrucker Kleider Bauer Filiale betraf sowie einen Abschlag für zukünftige Schäden.
Die Vergleichssumme könne daher überhaupt nichts über den darin enthaltenen Schaden des Buttersäureanschlags Graz aussagen.
Hier wieder einmal meine Stellungnahme zum letzten Zeugen des heutigen Tages:
„Etliche Angeklagte und Verteidiger haben schon viele ZeugInnen der Polizei und insbesondere der ‘SOKO gegen den Tierschutz’ aber auch den Staatsanwalt der Lüge bezichtigt. Bezeichnenderweise sei noch von keiner einzigen Person zivilrechtlich Klage erhoben worden. Offensichtlich scheinen die Bezichtigungen also nicht so falsch zu sein.“
Die Richterin sagte dazu, dass die Protokolle noch nicht fertig seien, auf denen so eine Klage basieren könne. Es sei bedenklich, dass auf gewissen Webseiten Inhalte dieser Verhandlung Verbreitung fänden, ohne dass die Protokolle vorliegen würden.
Ich habe darauf erwidert: „Es fällt auf, dass eine ganze Heerschar an BeamtInnen des LG Wr. Neustadt für die Erstellung von (bisher) 22 Verhandlungsprotokollen – nach 56 Verhandlungstagen! – ganze NEUN Monate braucht, während gewisse Blogger es schaffen den vollständigen Verhandlungsablauf noch am selben Tag pünktlich im Internet zu veröffentlichen.“
Tag 57 – 01.12.2010:
Verlesung Abschlussbericht Zehntbeschuldigter
Nach einem kurzen – freilich rein sprachlichen – Scharmützel zwischen Verteidigung und Richterin Sonja Arleth beginnt das Gericht mit der Verlesung des Abschlussberichts des Zehntbeschuldigten, der sich der Basisgruppe Tierrechte (BAT) zuordnet.
Allerdings wird – auf Antrag des Staatsanwaltes Wolfgang Handler – wortwörtlich(!) verlesen.
Nebenbei zur Orientierung: Die Abschlussberichte umfassen ca. 300 Seiten pro angeklagter Person.
In einem Abschlussbericht ist „die kriminelle Organisation“ als solche beschrieben, dieser Bericht hat weit über 1000 Seiten. Allein seine Verlesung wird Wochen beanspruchen!
Ich habe mich in einem Antrag gegen jegliche Verlesung von Abschlussberichten ausgesprochen; Weder summarisch noch wortwörtlich dürften sie gemäß StPO verlesen werden:
Die Abschlussberichte sind nur Zusammenfassungen, Interpretationen und Schlussfolgerungen der Abschlussbericht-legenden SOKO-BeamtInnen. Schlussfolgerungen und Interpretationen über Sachverhalte obliegen ausschließlich nur dem Gericht. Gemäß dem Unmittelbarkeitsprinzip sind immer die unmittelbarsten Ermittlungsergebnisse und nicht deren Zusammenfassung heranzuziehen.
Obwohl rechtswidrig, hat Richterin Sonja Arleth meinen Antrag (in erster Instanz) abgelehnt. Über die Rechtmäßigkeit werden die höheren Gerichte entscheiden.
Tatsächlich bestätigt sich in der Verlesung mein Verdacht: Vieles sind unbelegte Behauptungen, Vermutungen, Spekulationen, Schlussfolgerungen und Interpretationen der AutorInnen der Abschlussberichte.
Mir ist bis heute nicht klar, warum Sonja Arleth nicht einfach die wenigen Originalquellen die in den Abschlussberichten referenziert sind verliest. Das entspräche dem Unmittelbarkeitsprinzip und man würde sich jede Diskussion über Interpretationen und Schlussfolgerungen sparen.
Tag 58 – 02.12.2010:
Fortsetzung Verlesung Abschlussbericht Zehntbeschuldigter
Da ein Tag nicht ausreicht um 300 Seiten wortwörtlich zu verlesen, wurde heute die Verlesung des Abschlussberichtes des Zehntbeschuldigten fortgesetzt.
Es fällt auf, dass von den Tatbestandsmerkmalen einer kriminellen Organisation, gem. § 278a StGB, nur eines erfüllt ist:
JedeR von uns Angeklagten versucht „erheblichen Einfluss auf Wirtschaft oder Politik anzustreben“.
Ich glaube man kann sagen, bezüglich dieses einen Punktes bekennen wir uns alle „schuldig“!
Von Hinweisen auf Erfüllung all der anderen kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsmerkmalen einer krominellen Organisation fehlt jede Spur:
Weder wurden „wiederholt geplante schwerwiegende strafbare Handlungen im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung“ begangen,
noch wurden einer kriminellen Organisation „Informationen oder Vermögenswerte“ zur Verfügung gestellt,
noch tauchen im Abschlussberichte Hinweise auf, dass der Zehntbeschuldigte sich „auf andere Weise“ wissentlich an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation beteiligt hätte.
Ich kann auch keine Indizien erkennen, dass der Zehntbeschuldigte versucht hätte „andere einzuschüchter, zu korrumpieren oder sich auf besondere Weise vor Strafverfolgungsmaßnahmen abgeschirmt“ hätte.
Sehr wohl aus dem Abschlussbericht zu erkennen ist aber, dass sich der Zehntbeschuldigte intensiv – aber stets um Legalität bemüht – gegen Pelzverkauf und Tierausbeutung eingesetzt hat. Aus AktivistInnen-Protokollen und Email- und Telefonüberwachungen geht hervor, dass der Zehntbeschuldigte in einem regen Meinungs- und Gedankenaustausch mit anderen TierrechtsaktivistInnen stand und er seine Überzeugungen stets kritisieren ließ um sie ggf. zu erneuern.
Das nämlich ist für mich politischer Aktivismus wie er sein soll
Tag 59 – 06.12.2010:
Ist Tierbefreiung Tierquälerei? Die Zweite.
gerichtlich nicht beeideter Sachverständiger Univ. Prof. Dr. med.vet. Josef TROXLER
Die kriminelle Organisation in die es in diesem Verfahren geht tritt nach den Angaben des Herrn Staatsanwalt Wolfgang Handler unter vielen anderen Pseudonymen ja auch unter dem Namen A.L.F. – Animal Liberation Front – auf.
Wie der Name schon sagt, zählen reale Tierberfreiungen zu den ureigensten Aufgaben der Animal Liberation Front.
Dass es sich bei der A.L.F. um überhaupt keine Organisation – schon gar keine kriminelle gem. § 278a StGB – handelt scheint dem Herrn StA Wolfgang Handler nebensächlich zu sein. In Wahrheit steht es jeder vegan oder vegetarisch lebenden Person frei, ein BekennerInnenschreiben mit A.L.F. zu unterzeichnen, die Tiere befreit, Tierausbeutungsbetriebe durch direkte Aktionen oder investigativen Journalismus schädigt und bei den Aktionen verhindert, dass weder Menschen oder andere Tiere dabei gefährdet werden.
Von daher ist es evident, dass A.L.F. keine Organisation auch nur in irgendeinem Sinn des Wortes sein kann.
However, es gibt im gegenständlichen Strafverfahren – dem Tierrechtsprozess – zwei in Österreich tatsächlich durchgeführte Tierbefreiungen die in die Nähe der Angeklagten gerückt werden sollen.
Doch nicht nur das, bei beiden wird tatsächlich behauptet, dass sie den Straftatbestand der Tierquälerei § 222 StGB erfüllen würden.
Zum einen handelt es sich um eine Nerzbefreiung in der allerletzten Pelztierfarm Österreichs in Heidenreichstein, kurz bevor 1998 Pelzfarmen in Österreich aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen verboten wurden.
Zum anderen geht es um eine Schweinebefreiung im Jahre 2007, an der ein Angeklagter unmittelbar beteiligt gewesen sein soll.
Tatsächlich ist er am Tag vor der Befreiung mit einer Gruppe befreundeter TierrechtlerInnen an der erst 2007 neu erbauten Schweinemastfabrik vorbeigeradelt. Aufgrund der damals schon laufenden TÜ-Überwachung wurden seine Position und Telefongespräche überwacht. Dem originären BekennerInnenschreiben liegen Fotos der befreiten Schweine bei, die aber beweisen, dass die Befreiung selbst nur nächtens stattgefunden haben kann!
Soweit es rekonstruierbar ist, wurden die Buchten (in denen sich gleichzeitig bis zu 100 Schweine auf engstem Raum befinden) geöffnet, das Tor der Schweinemasthalle geöffnet und die Tiere konnten so in die Freiheit gelangen – ohne aber auf Essen und Trinken verzichten zu müssen, da der Rückweg ja geöffnet blieb.
Darüberhinaus wurden sie ohnehin am nächsten Tag vom Bauer Michael Artner wieder gewaltsam eingefangen und in ihre Buchten zurcükgedtrieben.
Am 31. Verhandlungstag (20.08.2010) übernahm der Weinbauer und Stallausrüster Ing. Konrad Tschida den ersten Versuch diese Schweinebefreiung als Tierquälerei zu qualifizieren. Aufgrund seiner unverleugbaren Inkompetenz musste er jedoch am 32. Verhandlungstag (14.06.2010) als Gutachter enthoben werden!
Heute unternahm der Vorsitzende der ministeriellen Tierversuchkommission und Leiter des Instituts für Tierhaltung und Tierschutz (sic!) an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Univ. Prof. Dr. med.vet. Josef TROXLER den zweiten Anlauf einen Tierschützer der Tierquälerei zu bezichtigen.
Sein Gutachten schließt tatsächlich mit den Worten, dass „diese Situation des Herauslassens die Tiere belastet hat und zu Schmerzen Leiden und Schäden geführt hat“. –
Bezeichnenderweise explizit mit denselben Worten die der § 222 StGB benutzt.
Bevor Josef Troxler – der sich überraschenderweise nicht einmal als gerichtlich beeideter Sachverständiger herausstellte – mit der Erstattung seines Gutachtens überhaupt beginnen konnte, hagelte es Befangenheitsanträge der Verteidigung:
Josef Troxler hatte im Rahmen von Sitzungen zum Bundestierschutzgesetz verbale Auseinandersetzungen mit zwei Angeklagten, im speziellen auch mit demjenigen Angeklagten der der Tierbefreiung verdächtigt wird. Bei diesen Sitzungen ging es auch tatsächlich um jene Haltungsform – Vollspaltenböden – die er als „tiergerecht“ verteidigt hatte und im Stall des Artner verbaut waren. Insofern ist anzunehmend, dass Troxler die Schweinehaltung in Artner’s Betrieb mindestens als „artgerecht“ bezeichnen würde und somit eine Befreiung wohl kaum als Verbesserung anerkennen könne. Darüberhinaus kann es Troxler mit seinem heutigen Gutachten den damals lästigen Tierschützern heimzahlen.
Außerdem – so wendete der Fünftangeklagte DI Elmar Völkl ein – ist Dr. Josef Troxler Vorsitzender der ministeriellen Tierversuchskommission, die zwar nicht Tierversuche genehmigt, aber die alleinige Entscheidungsgrundlage für die ministerielle Genehmigung von Tierversuchen darstellt. 99% aller beantragten Tierversuche werden genehmigt. Alle Angeklagten jedoch sprechen sich gegen jegliche Tierversuche aus. Auch das ist ein Hinweis auf die notwendige Befangenheit Josef Troxler’s gegenüber den „Opfern“ seines Gutachtens über deren Gedeih und Verderb er zu entscheiden hat. Schließlich wiegt eine Verurteilung im Tierrechtsprozess wegen Tierquälerei schwer, so wenig berechtigt sie auch immer sein mag.
Zuletzt ließ Anwalt Dohr auch mit einem Vorwurf aufhorchen:
Er nannte einen Zeugen, der beweisen werde, dass Dr. Josef Troxler in seiner Funktion als Vorsitzender der Tierversuchkommssion von nicht-genehmigten Tierversuchen gewußt, diese aber nicht unterbunden habe.
Dies weise darauf hin, dass Troxler seine Aufgabe der Interessensabwägung Mensch – Tier nicht objektiv ausübe.
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Wenig überraschend ließ Richterin Sonja Arleht die Argumente für eine Enthebung Josef Troxler als Gutachter nicht gelten und forderte ihn schlussendlich auf, sein Gutachten vorzutragen.
Der als Sachverständige geladene Universitätsprofessor Josef Troxler referierte über seine Befundaufnahme (über dreieinhalb Jahre nach dem Vorfall) und kam zum Schluss, dass es doch einige geringfügige Verletzungen und insgesamt zwei tote Schweine gab. Das Foto der toten Schweine stammt aber von VOR der Befreiung, wie das am Foto erkennbare Sonnenlicht beweist. Die Verletzungen wiederum stammen nachweislich von Rangkämpfen beim Zurücktreiben der Tiere durch den Schweinebauern Michal Artner am Tag nach der Befreiung.
Folglich gibt es keinen durch die Befreiung verursachten Schaden. Für Tierquälerei die beim Zurücktreiben der Schweine stattgefunden hat kann man nun schlechterdings die BefreierInnen verantwortlich machen!
Aus Zeitgründen konnte die Befragung des Gutachters nicht einmal begonnen werden.
Die hier vorweg genommenen Ergebnisse werden sich bei der Nachladung Dr. Josef Troxler’s am 16.12.2010 bestätigen.
Tag 60 – 08.12.2010:
Wende im Verfahren?
Bianca Komenda (OSINT/BVT),
Christine Fehervary (BVT)
Richterin Sonja Arleth lässt heute mit den Statements „Ich möchte dieses Verfahren, das betone ich jetzt besonders, so rasch wie möglich abschließen“ und „Die Kernpunkte der Beweiswürdigung sind alle erledigt“ aufhorchen. Ersteren Satz sagt sie heute wiederholt; als sich der Erstangeklagte Martin Balluch nach letzterem Satz und richterlichem Augenzwinkern nicht in seinen Fragen an Zeugin Christine Fehervary (SOKO, BVT) bremsen lässt, unterbricht Arleth für eine Viertelstunde; Balluch möge sich von seinen Anwälten erklären lassen, was sie meine, sagt die Richterin Arleth. Was die Richterin meint – daran lässt Wortwahl und Gesamtzusammenhang kaum Zweifel – ist, dass sie freizusprechen gedenkt. Die Berichte der verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ scheinen die endgültige Wende im Verfahren gebracht zu haben!
Doch die Angeklagten trauen der Richterin nicht. Sie nutzen ihre Angeklagtenrechte maximal aus; – solgange bis sie den Freispruch auch wirklich erreicht haben. Andeutungen auf eine faire Justiz, wo man sich als AngeklagteR „zurücklehnen und geschehenlassen könne“, traut nach dem bisherigen Verfahrensablauf niemand mehr.
30-40 PolizeischülerInnen sind nach einmaligem Fehlen am letzten Verhandlungstag heute wieder als „Öffentlichkeit“ anwesend.
Über den Antrag, die Öffentlichkeit bei der Einvernahme der VE „Danielle Durand“ am 13.12.2010 nicht – wie bereits beschlossen – auszuschließen, wird Sonja Arleth erst am kommenden Montag, also dem Tag der Einvernahme entscheiden, erklärt sie auf Anfrage des Fünftangeklagten Elmar Völkl.
Als erste Zeugin wurde heute Bianca Komenda vom BVT über ihre Internetrecherchen einvernommen. Ihr Auftrag war, zu recherchieren, ob in Medienberichten das Wort „Luke“ vorkommt. Erstbeschuldigter Martin Balluch soll nämlich in einem Medienbericht erwähnt haben, bei dem Brandanschlag im Jänner 2000 auf einen Masthuhnbetrieb in Pummersdorf seien die Täter über Luken eingestiegen. Die Zeugin sagt, sie hätte keinen Bericht gefunden, wo das mit der Luke erwähnt wurde. Sie hat, wie sich auf Befragung durch die Verteidiger herausstellt, aber nur in Internetdatenbanken recherchiert und nicht bezüglich Fernseh- und Medienberichten. Auch hat sie nicht nach Synonymen für Luke wie „kleine Tür“ u.ä. gesucht. Unklar bleibt auch, ob die Recherche der Beamtin auch lokale und Alternativmedien erfasst hat und ob sich nach über 10 Jahren noch alle Berichte von damals im Internet finden.
In vergangenen Verhandlungen ergab sich übrigens, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Täter über Luken eingestiegen sind.
Doch bereits heute wird eine andere verdeckte Ermittlerin einvernommen: Christine Fehervary vom Referat „Extremismus“ im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat am von der Grünen Bildungswerkstatt organisierten Kunstsymposium „Das Tier als Subjekt“ in Großwarasdorf im Jahre 2001 verdeckt teilgenommen. Dem Strafantrag zufolge soll dort ALF-Ideologie verbreitet und somit die kriminelle Organisation unterstützt worden sein. Fehervary freilich hat vor Ort nichts strafrechtlich Relevantes entdeckt, lediglich Personen und Autokennzeichen identifiziert. Sie war bereits in der Hauptverhandlung am 22.Juli 2010 einvernommen worden, aber nicht von der Amtsverschwiegenheit entbunden gewesen, weshalb sie beispielweise die Frage, welche ihre Vorgesetzten waren, nicht beantworten wollte. Nun ist Fehervary von der Amtsverschwiegenheit entbunden, aber auch nicht viel redseliger. An vieles kann sie sich nicht mehr erinnern, so sagt sie jedenfalls. Auch warum Zeuge Franz Plank nur informell durch Chefinspektorin Bettina Bogner und Christine Fehervary befragt wurde, und zwar bei einem spontanen Besuch in Plank’s Wohnhaus und nicht formal korrekt als Zeuge, wie üblich, kann sie nicht sagen. Und obwohl sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden ist, weigert sie sich, Auskunft zu geben, ob so eine Vorgehensweise üblich ist, Franz Plank als Zeuge, Informant oder Vertrauensperson der Polizeit gilt.
Die Frage, ob sie auch bei Tierrechtskongressen war, bereitet der Zeugin sichtliches Unbehagen. Bei einem sei sie gewesen, aber sie habe den Kongress unverständlicherweise „nur von außen“ beobachtet. Vom BVT sei sonst niemand auf dem Kongress gewesen, vielleicht aber vom LVT. Offenbar schicken diverse Polizeiabteilungen ihre Beamten gerne zu Tierrechtskongressen. Kriminelles habe sie freilich auch hier nicht entdeckt. Eigentlich sei sie auch keine verdeckte Ermittlerin gewesen, teilte Fehervary übrigens gleich zu Beginn mit. Sie ermittelte zwar in Zivilkleidung ohne sich zu legitimieren, habe aber hald nicht gesagt, dass sie Polizistin sei, aber es habe sie ja auch niemand danach gefragt. Damit ist war sie freilich eine verdeckte Ermittlerin iSd § 54 Abs 3 SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Allerdings nicht zur Gefahrenabwehr. Denn die Frage Verteidiger Bischofs nach dem Zweck ihres Einsatzes beantwortet Christine Fehervary mit: „Ich sollte mir mal anschauen, um was es da geht.“
Christine Fehervary wurde als zweite Zeugin dieses Verhandlungstages vernommen, der dritte Zeuge kann zeitbedingt nicht mehr einvernommen werden. Doch auch Fehervarys Einvernahme kann nicht ganz abgeschlossen werden, denn um 15:30 macht die Schriftführerin Dienstschluß und Sonja Arleth muss die Verhandlung schließen.
Zwischen den beiden Zeugeneinvernahmen bleibt etwas Zeit zur Verlesung eines Abschlussberichtes, diesmal vom Sechstbeschuldigten (der der BaT zugeordnet wird). Der soll zwar „Checker“ der BaT sein, allerdings soll ja laut Strafantrag Martin Balluch „Kopf“ der kriminellen Organisation sein.
Auffällig ist, dass einige der im Abschlussbericht aufgestellten Behauptungen überhaupt nicht durch Quellen belegt werden, somit nicht ersichtlich ist, ob sich dies Behauptungen auf Tatsachensubstrat stützen und wenn ja, auf welches. Der Abschlussbericht versucht allgemein, Ideologie und Einstellung des Beschuldigten, sodann seine Aktivitäten wie Teilnahme am Tierrechtskongress und Kontakte zu anderen Tierrechtsaktivisten als Hinweise auf seine kriminelle Intention darzustellen. Es finden sich auch die Überschriften „Aliasnamen“ und „sonstige Hinweise auf konspiratives Verhalten“. Der Sechstbeschuldigte wird als Verbindungsperson, zur OGPI (Offensive gegen die Pelzindustrie) dargestellt, die ja laut Strafantrag, Teil der angeklagten kriminellen Organisation sein soll und es wird behauptet, VgT und BaT hätten gemeinsam an einer OGPI-Kampagne mitgewirkt, wobei, sofern überhaupt, nur eine Zusammenarbeit bezüglich Demos dargelegt wird und die OGPI sowieso nur eine (legale) Internetplattform aller möglichen Antipelz-Initiativen sei.
Recherchen des Sechstbeschuldigten, ob Firmen Pelze verkaufen oder nicht, werden im Abschlussbericht als verdächtig dargestellt.
Ein letztes Bonmot zum Tag lieferte Richterin Sonja Arleth mit der Frage an den Erstangeklagten Martin Balluch, warum man Künstler_innen überhaupt den Aktivismus der A.L.F. näher bringen wolle – schließlich sei die A.L.F. „keine Weicheipartie“. Und warum sich Künstler von TierschützerInnen inspirieren ließen und nicht etwas von anderen Künstlern wollte sie partout auch nicht verstehen.
Weniger unterhaltsam dann das Ende des 60. Prozesstages: Da noch Fragen der Angeklagten offen blieben, konnte die Zeuginneneinvernahme der Christne Fehervary nicht abgeschlossen werden, der nächste für heute geplante Zeuge musste heimgeschickt werden. Ihre Wut ließ die Richterin daraufhin mit einer Rüge am Fünftangeklagten Elmar Völkl aus, obwohl dieser die Zeugin lediglich gefragt hatte, ob sie eine schriftliche Bestätigung dafür vorlegen könne, dass sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden sei. Dies überschreite die Ausübung seiner Angeklagtenrechte vehement, schrie sie ihn an und schloss trotzig die Verhandlung.
Für den nächsten – 61. – Verhandlungstag, Montag, den 13. Dezember, ist die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin mit der Legende „Danielle Durand“ sowie ihres Führungsbeamten CI Stefan Wappel geplant.