tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
Tage 37 bis 39: „SOKO gegen den Tierschutz“ – Chefermittler-, Verfassungsschützer- und TerrorismusbekämpferInnen
Categories: der Prozess

Tag 37 – 22.07.2010:
Eine verdeckte Ermittlerin – Christine Fehervary vom BVT
Chefermittlerin der „SOKO gegen den Tierschutz“ – Dipl. (HTL) – Ing. Bettina Bogner
… und andere Clowns

Der heutige Tag stand im Zeichen der Einvernahme zweier Polizistinnen der „SOKO gegen den Tierschutz“. Die erste Zeugin, Insp. Fehervary, war zwar nur ein kleiner Fisch in der SOKO und ist von der Richterin kurzfristig eingeschoben worden. Die zweite war aber die zentrale Person in der SOKO, Frau Chefinspektorin Bogner, die für praktisch alle Abschlussberichte verantwortlich war und die ganzen Ermittlungen bis zuletzt koordiniert hat. Der heutige Tag war bereits der zweite Tag der Einvernahme von Bogner. Beide Beamtinnen müssen aber noch einmal kommen, weil ihre Einvernahmen nicht abgeschlossen werden konnten.

Die erste SOKO-Beamtin, Fehervary, stammt an und für sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Dort ist sie im Referat „Extremismus“ für „Linksextremismus“ zuständig. Als Mitglied dieser Organisation hat sie bereits im Jahr 2001 verdeckt im Tierschutzmilieu ermittelt und war z.B. auf dem Kunstsymposium „Tiere als Subjekt“ im Burgenland. Aber, und das ist ein „erstaunliches“ Phänomen, das alle Aussagen von PolizistInnen in diesem Verfahren auszeichnet, sie konnte sich an absolut überhaupt nichts erinnern. Z.B. zum Kunstsymposium konnte sie rein gar nichts aussagen, sie wusste nichts mehr über die Inhalte der Vorträge oder was dort geschehen ist oder wie viele Tage sie anwesend war. Sie wusste aber, dass die Vorträge interessant gewesen seien. Insp. Fehervary war auch gemeinsma mit der SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner zwei mal den angeblichen „Kronzeugen“ und Polizeiinformanten Dr. Franz-Joseph Plank „informell“ besuchen, da er für eine schriftliche Niederschrift nicht gewillt war. Dabei hatte der Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank behauptet, er sei von der Täterschaft DDr. Martin Balluch’s überzaugt, könne aber „leider“ keine Beweise liefern. Danach erkündigte er sich nach einem „Zeugenschutzprogramm“.
Fehervary hätte in ihrer Funktion viele Veranstaltungen „von außen“ observiert, im Rahmen ihrer SOKO-Mitarbeit auch etliche Tierrechtsveranstaltungen, die sie aber nicht mehr nennen konnte (oder wollte). Sie wollte auch keine Zuständigkeiten des BVT angeben: „Fällt das nicht unter die Amtsverschwiegenheit“; Woraufhin die Richterin ihre fehlende Entbindung von der Amtsverschwiegenheit feststellte und sie mit dem Auftrag diese nachzuholen aus dem ZeugInnenstand entließ, obwohl grundsätzlich so eine Entbindung für Aussagen über dienstliche Wahrnehmungen nicht nötig ist und bei den bisherigen ZeugInnen auch nie abgefragt wurde.

Mitten während der Einvernahme der Zeugin unterbrach die Richterin und stellte fest, man habe ihr geflüstert, dass einige Personen im Zuschauerraum Clown-Nasen auf hätten. Die etwa sechs Personen mit roten Nasen, die im Gerichtssaal verteilt saßen, spielten daraufhin völlig lautlos Pantomime, bliesen Luftballons auf, suchten mit einem Feldstecher den Saal ab und taten so, als könnten sie nicht gemeint sein. Die Richterin protokollierte dieses Gerichtstheater tatsächlich wortwörtlich und äußerst nüchtern ins Protokoll („die Verhandlung wird durch Personen mit Clown-Nasen gestört“, „es werden Luftballons aufgeblasen“, „noch eine Person mit Clown-Nase im Publikum“), was die Situation nur noch skurriler wirken ließ. Daraufhin forderte sie die Polizei dazu auf, die Personen mit roten Nasen mit Gewalt aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Mehrere Polizisten betraten daraufhin den Saal und begannen eine nach der anderen dieser Personen aus dem Gerichtssaal zu tragen bzw. zu führen. Die „Clowns“ setzten dabei ihre Pantomime fort, stellten sich total verängstigt oder als würden sie verzweifeln. Ein Polizeischüler machte davon Fotos und wurde daraufhin von der Richterin aus dem Saal verwiesen.

SOKO-Chefinspektorin Dipl.-HTL-Ing. Bettina Bogner konnte sich da schon an etwas mehr erinnern, aber ihr Credo war die Aussage „ich verweise auf den Akt“. Sie meinte, sie wolle gar nicht versuchen, sich an Ermittlungen zu erinnern, weil sonst würde sie sich irren und ihren Angaben im Akt widersprechen und sie verdächtige die AnwältInnen, darauf hinaus zu wollen und da werde sie nicht mitspielen.

Auch sie wurde zu den informellen Gesprächen mit dem Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank und den daraus resutlierenden, schwer belastenden, Aktenvermerken befragt. Auch zu dem Gerücht, dass der Erstangeklagte, DDr. Martin Balluch, 1995 in Dover in einen Mord verwickelt gewesen sein soll. Dies hatte Plank nämlich in einem seiner vielen „informellen“ Gespräche in den Raum gestellt. Inspektor Blum vom LVZ St. Pölten – der damalige Kontaktmann zum Polizeiinformanten Franz-Joseph Plank – hatte erstmals diese Anschuldigung gegen DDr. Balluch informell von Plank aufgenommen. In seiner Zeugenaussage vor Gericht konnte sich der Tierarzt Franz-Joseph Plank allerdings nicht mehr daran erinnern.

ANMERKUNG: Vermutlich handelt es sich bei dieser Verstrickung in einen Mord um das verhängnisvolle Ergebnis eines polizeilichen „Stille-Post“-Spiels: Am 1. Februar 1995 wurde die Tierrechtsaktivistin Jill Phipps bei einer Demonstration gegen Lebendtierexporte von einem Tiertransport-LKW mutwillig überfahren und dabei getötet. Vermutlich ist aus der Tatsache, dass DDr. Balluch zu dieser Zeit ebenfalls bei diesen Tiertransportdemonstrationen beteiligt war, seine „Verstrickung“ in einen – diesen – „Mord“ entstanden. Der in die Demo rasende LKW-Fahrer, Stephen Yates, wurde jedoch niemals angeklagt.
[http://www.jillphipps.org.uk/history7.htm]

SOKO-Chefin CI Bettina Bogner bestätigte auch, dass Dr. Franz-Joseph Plank den Erstbeschuldigten, dDr. Martin Balluch mit Adolf Hitler und dessen Bruder, den Dreizehntangeklagten, Harald Balluch, mit Hermann Göring verglichen hätte. Das hätte sie sich genau für ihren Aktenvermerk gemerkt, weil sogar sie das nicht glauben konnte. Überhaupt, Plank habe so oft seine Meinung gewechselt, sagte Bogner, sie könne ihn nicht mehr einschätzen.

Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler wollte wissen, welche Namen die verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen gehabt haben, um sie als EntlastungszeugInnen vorzuladen. Sie habe dazu schon Angaben gemacht, sagte CI Bogner. Die Namen wisse sie nicht. Es gebe dazu keine Berichte im Akt, erklärte Mag. Traxler. „Ihre Fragen sind mir nicht verständlich“, sagte die Richterin. Dann fragte sie Bogner, ob die verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen bei Aktivitäten und Veranstaltungen dabei gewesen seien. Diese Personen hätten versucht, ein Vertrauensverhältnis mit den Beschuldigten aufzubauen, sagte Bogner. Das sei aber nicht gelungen und so sei die Operation eingestellt worden. Der Führer dieser verdeckten ErmittlerInnen sei Stefan Wappel gewesen, vom Bundeskriminalamt (.BK). Mag. Traxler beantragte daraufhin Stefan Wappel als Zeugen zu laden.
Laut StPO müssten verdeckte ErmittlerInnen Berichte schreiben, stellte Dr. Stuefer fest. Dann beantragte sie, dass alle diese Berichte vorgelegt würden. Dazu sagte der Staatsanwalt, dass ab dem 1. 1. 2008 keine verdeckten ErmittlerInnen aktiv gewesen seien. Mag. Traxlers Antrag sei nur ein Erkundungsantrag und als solcher abzuweisen. DI Völkl wollte dann mit seinem Anwalt sprechen. Die Richterin ermahnte ihn deswegen und drohte ihm mit dem Hinauswurf.

Was mit den 62(!) DNA-Spuren aus dem VGT-Büro geschehen sei, fragte Rechstanwältin Dr. Michaela Lehner. „Die sind nicht ausgewertet und sogleich vernichtet worden“, war die unglaubwürdige Antwort der Chefermittlerin.

Welche kriminelle Rolle die an sich legalen Demonstrationen hätten, wollte RA Dr.in Lehner von der Zeugin Bettina Bogner wissen. „Ich möchte dazu nichts mehr aus meiner Erinnerung sagen, sonst sage ich möglicherweise was falsches. Ich verweise auf den Akt“, war die freche Antwort.

Zu den verdeckten ErmittlerInnen wollte Bogner also keine Auskunft geben. Ihre Kollegin Fehervary weigerte sich überhaupt, über das BVT oder die Namen von KollegInnen etwas zu sagen. Dies ist besonders paradox, weil umgekehrt wäre dasselbe Verhalten – etwas nicht sagen wollen – von TierschutzaktivistInnen für die beiden Polizistinnen wohl ein unmissverständlicher Hinweis auf kriminelle Machenschaften die verborgen werden sollen.

Der Tag wurde abrupt verfrüht beendet, weil die Richterin der Meinung war, „Jedes mal wenn die Polizei im Zeugenstand ist, kippt bei der Verteidigung der Schalter. Deswegen“, so allen Ernstes die Richterin Sonja Arleth, „seien auch heute die Clown-Nasen im Publikum aufgetaucht“. Sie schloss die Verhandlung ohne die mittlerweile zweite Befragung der SOKO-Leiterin CI Bettina Bogner abzuschließen.

Beide SOKO-Mitglieder konnten wieder keine konkrete Evidenz gegen irgendjemanden der Angeklagten nennen. Es wurde bestätigt, dass niemand bei der Ausführung, Planung oder Anstiftung zu Straftaten erwischt worden ist. Bogner wurde auch zur Einvernahme des verhinderten „Kronzeugen“ Dr. Plank befragt. Dabei gab sie an, dass Dr. Plank seit 2002 als Polizeiinformant über die Tierschutzszene tätig gewesen sei. Sie sei von der Kripo St. Pölten darauf aufmerksam gemacht worden und habe Dr. Plank deshalb als einzigen aus der Tierschutzszene vor den Hausdurchsuchungen einvernommen. Er habe aber einmal das und einmal jenes behauptet – fast immer ohne Unterschrift – und sei für sie daher nicht glaubwürdig.

Tag 38 – 26.07.2010:
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – Amtsdirektor Walter Jaroschik

Am heutigen Tag wurde auf Antrag der Verteidigung Amtsdirektor Walter Jaroschik vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einvernommen – das erste mal in diesem Prozess, dass ein Zeuge auf Antrag der Verteidigung vernommen wurde . Das BVT gibt nämlich die sogenannten Verfassungsschutzberichte heraus, in denen jene Tätigkeiten jeweils des letzten Jahres detailliert angegeben werden, die die nationale Sicherheit bedroht hätten. Seit 1997 gibt es Verfassungsschutzberichte zum Thema „militanter Tierschutz“, seit 2006, seitdem ADir. Walter Jaroschik diese Berichte schreibt, heißt das entsprechende Kapitel „militante Tierrechtsszene“. Diese Verfassungsschutzberichte sind im Internet öffentlich verfügbar: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_verfassungsschutz/.

In den Berichten zur „militanten Tierrechtsszene“ wird der VGT (bis 2002 explizit namentlich, nach einer Beschwerde implizit) an erster Stelle erwähnt und alle seine Tätigkeiten, insbesondere auch die Vortragsreisen seines Obmanns, werden aufgezählt, als ob es sich um geheime Aktivitäten einer international vernetzten kriminellen Organisation handeln würde. Selbst die sogenannten „Grunztour“, also die Fahrt des VGT mit einem fünf m großen Schweinemodell durch Österreich, um auf die Haltung von Schweinen in Tierfabriken aufmerksam zu machen, ist laut BVT eine militante Aktivität, die die nationale Sicherheit bedrohe. Der Verfassungsschutzbericht spricht auch, ganz analog zum Strafantrag in diesem Verfahren, von einer Doppelstrategie und führt alle völlig legalen Demonstrationen des VGT als verfassungsbedrohlich an.

Darauf angesprochen sagte der Zeuge ADir. Walter Jaroschik seltsamer Weise, dass der VGT und sein Umfeld deshalb als militant und im Verfassungsschutzbericht erwähnenswert eingestuft werde, weil er so eine hohe Demonstrationsintensität habe. Jaroschik benutzte tatsächlich das Wort „Intensität“ im Zusammenhang mit legalen Kundgebungen und Kampagnen, um zwischen militant und verfassungsgefährdend auf der einen Seite, und traditionell und ungefährlich auf der anderen Seite, zu unterscheiden.

Zum vorliegenden Strafantrag konnte Amtsdirektor Walter Jaroschik nur sagen, es gebe lediglich Vermutungen, wer Straftaten im Tierschutzbereich gesetzt habe, aber keine Beweise. Die Befragung durch die Verteidigung und insbesondere durch die Angeklagten versetzte die Richterin aber wieder so in Rage, dass sie Frageverbote aussprach und den Ausschluss aus dem Verfahren androhte. Dazu kam, dass am nächsten Tag eine Pressekonferenz angekündigt war und die Richterin diese Ankündigung im Gerichtssaal vorlas und für falsch erklärte
(http://tierrechtsprozess.noblogs.org/post/2010/07/27/pressekonferenz-zwischenbilanz-im-tierrechtsprozess/).
Dabei zeigte sich, dass die Richterin über die Medienarbeit der Angeklagten und über die entsprechenden Medienberichte sehr erbost war und ist. An den folgenden Prozesstagen sollte sich ihre Wut zu immer skurrileren llig irrelevanten „Auszuckern“ steigern. Dabei sagte sie auch deutlich, dass bei einem Freispruch oder Teilfreispruch des – mittlerweile prominenten – Erstbeschuldigten, DDr. Martin Balluch, mit entsprechenden Pressemeldungen zu rechnen sei. Das vermittelte den Eindruck, als ob die Richterin aus diesen Gründen einen Freispruch fürchten würde.

Tag 39 – 28.07.2010:
Operativer Leiter der „SOKO gegen den Tierschutz“ –
Oberstleutnant Josef Böck
Leiter der „SOKO gegen den Tierschutz“ und Leiter des LVT Wien – Mag. Erich Zwettler

Heute war einer der wichtigsten Tage dieses Prozesses, weil die Leitung der „SOKO gegen den Tierschutz einvernommen wurde. Allerdings war das auch der Richterin klar und zusätzlich hatte es am Vortag eine Pressekonferenz der Verteidigung gegeben, auf der nicht nur die Polizei sondern auch das Verhalten der Richterin kritisiert worden war.
(http://tierrechtsprozess.noblogs.org/post/2010/07/27/pressekonferenz-zwischenbilanz-im-tierrechtsprozess/)
Die Richterin sah daher scheinbar ihre Rolle darin, die Verteidigung und insbesondere die Angeklagten in ihrem Fragerecht möglichst einzuschränken. DDr. Balluch hatte an den operativen SOKO-Leiter ObstLtn. Josef Böck gerade seine erste Frage gestellt, als die Richterin ihm und gleichzeitig allen anderen Angeklagten auf einen Streich das Fragerecht entzog. Dann wurde der Zeuge entlassen und nach Hause geschickt. Diese Vorgehensweise ist rechtlich betrachtet äußerst bedenklich und fragwürdig…

Einvernahme des operativen SOKO-Leiters Josef Böck

ObstLtn. Josef Böck, geboren am 14. August 1957, sagte, er sei seit Gründung der „SOKO gegen den Tierschutz“ im April 2007 deren operativer Leiter gewesen, d.h. er sei für den Ablauf der Operationen und Ermittlungsmaßnahmen zuständig gewesen. Er habe feststellen sollen, ob die strafbaren Handlungen mit jenen Personen, die legale Handlungen setzen, in Verbindung zu setzen sind. Er habe dafür alle eingesetzten Kräfte koordinieren müssen. Ein Ziel sei auch gewesen, zukünftige strafbare Handlungen zu verhindern.

Was anfangs sein Informationsstand zu Tierrechten gewesen sei, fragte die Richterin. Der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Buxbaum, habe ihn als operativen SOKO-Leiter eingesetzt, sagte Böck, weil er ihn gut kenne und ihm vertraut habe. Er habe aber bis zur SOKO-Gründung nichts mit Tierrechten zu tun gehabt, er habe damals alles nur aus den Medien gekannt. Ob es Planungen gegeben habe, wie an die Materie heranzugehen sei, fragte die Richterin. Zunächst habe man alle Anzeigen zu Sachbeschädigungen und Demonstrationen gegen Kleider Bauer gesammelt, erzählte Böck. Der Modus Operandi habe aber gezeigt, dass die Tätergruppe auch andere Straftaten begehe. Es sei dann klar geworden, dass es um eine größere Sache gehe und dass die Ermittlungen länger andauern würden.

Was bei der Auswertung von Spuren bei Straftaten herausgekommen sei, fragte die Richterin. Die Recherchen hätten gezeigt, dass auf einem Stein im Zusammenhang mit einem Vorfall gegen das rechtsextreme Milieu die DNA-Spur des Angeklagten Mag. Hnat aufgetaucht sei, meinte Böck. Dann habe man den Siebtangeklagten, einen Ausländer, als jemanden erkannt, der schon in Deutschland Vorstrafen gehabt habe. Dann habe man die Personengruppe erfasst, die für Straftaten verantwortlich sei. Das habe sich nach seiner Sicht durch die Ermittlungen bestätigt. Er selbst sei nie an einem Tatort gewesen, außer bei einer Fasanenvoliere in der Steiermark, die beschädigt worden war.

Zu den Angeklagten

Wie man zu den Namen der Angeklagten gekommen sei, fragte die Richterin. Zuerst habe man Mag. Hnat wegen den DNA-Spuren auf einem Stein im Fokus gehabt, sagte Oberstleutnant Böck. Man habe sich dann für alle Kontakte Hnat’s interessiert. So sei man auf den VGT und die BAT gestoßen. Die beiden Gruppen würden offensichtlich sehr gut kooperieren und arbeitsteilig vorgehen. Dann habe man erkannt, dass DDr. Balluch der Führer von Mag. Hnat sei. Wie man das gefunden habe, fragte die Richterin. Durch die Telefonüberwachung, sagte Böck. Es sei einmal ein Tiertransporter vom VGT angehalten worden. Das zeige übrigens, so ObstLtn. Böck, dass diese Personen sich nicht um Tiere sorgen würden, weil die Anhaltung des Transporters würde das Leid der Tiere nur verlängern. Jedenfalls habe Mag. Hnat an der Grenze auf einen Transporter gewartet und DDr. Balluch Informationen gegeben. Daher sei DDr. Martin Balluch der Chef des Herrn Hnat. Einen konkreten Befehlsfluss oder einen anderen Hinweis auf eine Hierarchie konnte er jedoch nicht angeben. Auch nicht, wieso eine allfällige VGT-Hierarchie bei dieser VGT-Aktion relevant für die Hierarchie einer – vom VGT verschiedenen – kriminellen Organisation sei.

Man habe auch beobachtet, dass DDr. Balluch den englischen Aktivisten Keith Mann mit einer Dame vom Flughafen abgeholt habe. Mann sei dann durch Österreich und die Schweiz chauffiert worden. Das zeige, dass DDr. Balluch eine Führungspersönlichkeit im Tierschutz sei.

Dann habe man die Wohnung des Sechstangeklagten observiert und dabei beobachtet, dass viele der BAT-Leute diese Wohnung betreten hätten. Deshalb sei der Sechstangeklagte der Führer der BAT, dazu würden der Siebt-, die Acht, der Neunt- und der Zehntangeklagte gehören. Ob die BAT Verbindungen zum VGT habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Böck. Die Achtangeklagte sei 1997 beim VGT gewesen und habe dann zur BAT gewechselt und umgekehrt sei der Fünftangeklagte, DI Elmar Völkl, ursprünglich bei der BAT gewesen und habe dann zum VGT gewechselt. Um was es allerdings inhaltlich in überwachten Telefongesprächen in Bezug auf das Verhältnis BAT/VGT gegangen sei, wisse er nicht mehr.

Zu den Hausdurchsuchungen

Ob die überfallsartigen Hausdurchsuchungen mittels Rammbock und maskierten, bewaffneten WEGA-BeamtInnen außergewöhnlich gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe bereits zig derartige Einsätze mit der WEGA gemacht, gab Böck an. Es gehe nur so, weil ja Verdunklungs- und Verabredungsgefahr bestehe. Beweismittel wie Suchtgift könnte ja sonst verschwinden. Die Rammböcke seien benutzt worden, weil man internationale Erkenntnisse habe, dass sonst Beweismittel vernichtet werden könnten. Von welchen Beweismitteln er da spreche, fragte die Richterin. Von Gegenständen, die bei Straftaten verwendet worden seien, sagte Böck, sowie Chips vom Computer, die oft in Uhren versteckt würden.

Einen unüblichen Eindruck machte auch ObstLtn. Josef Böck’s „Opferbetreuung“: Ausgerechnet die gutaussehende Pressesprecherin von Kleiderbauer, Marjan Firouz, hätte er nach der Demonstration vor der Kleiderbauer-Zentrale mehrmals telefonisch und persönlich „betreut“;

Böck gab zu, dass verdeckte Ermittlungen stattgefunden hätten. Die bisher im Akt fehlenden Berichte könne er aber nicht mehr beischaffen, da er mittlerweile keinen Zugang mehr habe. Auch an Namen konnte er sich natürlich nicht mehr erinnern.

Rechtsanwalt Mag. Josef-Phillip Bischof legte einen Polizeibericht vor, nach dem der Geschäftsführer von Fürnkranz um besonderen Polizeischutz bei Großdemonstrationsmärschen angesucht habe. Ob die Polizei bei diesen Demonstrationen dabei gewesen sei, fragte sie. Ja, sagte Böck, es habe sogar einmal ein aggressives Anketten vor einem Geschäft gegeben, und es seien aggressiv Flugblätter verteilt worden.
Warum die Demonstrationen überwacht worden seien, fragte Mag. Bischof. Weil die AktivistInnen verdächtig gewesen seien, Straftaten zu begehen, sagte Böck.
Was eigentlich aggressives Flugblattverteilen sei, wollte Mag. Bischof wissen. Das sei, sagte der SOKO-Leiter Oberstleutnant Josef Böck, wenn man jemandem ein Flugblatt gebe und gleichzeitig sage, „Warum kaufen Sie da ein?“. Ob das eine Straftat sein solle, fragte Mag. Bischof. Das müsse man im Zusammenhang sehen, meinte Böck.
Jetzt seien keine Fragen zu den Demonstrationen mehr erlaubt, sagte die Richterin Arleth scharf. Mag. Bischof beantragte die Zulassung seiner Fragen, weil der Zeuge als operativer Leiter der SOKO Entscheidungen darüber getroffen habe, gegen wen ermittelt würde. Die Fragen dazu seien völlig berechtigt. Der Zeuge habe bereits alles beantwortet, sagte die Richterin Mag. Sonja Arleth.

Ob es kriminaltaktische Überlegungen gegeben habe, durch verstärkte Polizeipräsenz die Demonstrationen der TierschützerInnen in das Licht außergewöhnlicher Gefährlichkeit zu rücken, wollte Verteidiger Mag. Bischof wissen. Er spielte dabei auf eines der vier SOKO-Gründungsprotokolle an, in dem Böck selbst genau das angeordnet hatte. Dort stand, von Böck unterschrieben, wörtlich: „Bei jeder angemeldeten  Demo egal unter welchem Motto muss im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen vom LVT […] ständig im oder vor dem Geschäft anwesend sei. Zusätzlich müssen zwei WEGA-Beamte, am besten mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet, zur […] Repression unmittelbar vor dem Geschäft postiert sein. Diese Maßnahmen haben sich […] bewährt […]. Außerdem werden die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht der ‚außergewöhnliche gefährlichen Demonstranten‘ gerückt. […] Die militanten Tierschützer erleben erstmals koordinierten Widerstand von der Sicherheitsbehörde in ganz Österreich.“
Dem Zeugen und SOKO-Leiter Josef Böck war nicht bekannt, dass dieses Schriftstück der Verteidigung vorlag und bereits dem Gericht ausgehändigt worden war. So antwortete er, „ich sehe keine Veranlassung diese Personen schlecht zu machen, sie machen sich selber schlecht, manche von ihnen machen legale Demonstrationen und gleichzeitig Anschläge“. So ginge das nicht, welche Beweise für diese Aussage könne er vorlegen, sagte die AnwältInnen unisono dazu. Ob das nur seine persönliche Meinung war, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob er Beweise für diese Behauptung habe, fragte Mag. Bischof. „Schauen Sie sich die Anklageschrift an!“, sagte Josef Böck und lächelte dabei überlegen. Welche Beweise es im Akt für diese Behauptung gebe, bestand Mag. Bischof auf seine Frage. Wenn diese Frage jetzt wieder nicht vom Gericht zugelassen werde, dann habe es hier keinen Sinn mehr, Fragen zu stellen, fügte er an. Welche Grundlage er für seine Aussage habe, fragte jetzt Verteidigerin Dr.in Alexia Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck süffisant. Der Staatsanwalt beantragte, die Frage der Verteidigung nicht zuzulassen.

Der Zeuge habe bereits alles beantwortet, erklärte die Richterin. Die Verteidigung dürfe den Zeugen nicht nach einer Würdigung der Beweise fragen. Sie habe nach konkreter Evidenz gefragt, die vorgelegt werden muss, sagte Dr.in Alexia Stuefer. Diese Evidenz werde dann vom Gericht gewürdigt. Der Zeuge habe auf den Akt verwiesen und das reiche, meinte die Richterin, die Verteidigung müsse offenbar ihre Linie, wie sie das in der ZIB 2 am Vorabend angegeben habe, durchziehen. Es sei ein Menschenrecht für die Verteidigung in einem Strafverfahren Fragen zu stellen, erklärte Mag. Bischof. Die Richterin sagte dazu: „Ist die Luft jetzt heraußen, Mag. Bischof?“.

Ich verweise auf den Akt

Der Zeuge Böck solle ihr zur Gründung der kriminellen Organisation Auskunft geben, fragte Dr. Stuefer. Der Oberstleutnant Böck  verwies die Anwältin auf den Akt. Ob er denn davon nichts mehr aus der Erinnerung wisse, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck grinsend. Was er zum arbeitsteiligen Vorgehen sagen könne, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Ob der Sechstbeschuldigte in die Videofalle einer gewissen Adresse getappt sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei seine Wohnung gewesen, sagte Böck, im Übrigen verweise er auf den Akt. Ob er sich an die Peilsenderobservationen erinnern könne, fragte Dr. Stuefer. Das sei eine sehr provokante Frage, meinte Böck. Ob er sich erinnern könne, fragte die Richterin. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Der Zeuge solle darüber aussagen, was er wisse, sagte Dr. Karl. Er wolle sich offenbar den Fragen entziehen. „Wollen Sie ihm etwas unterstellen“, fragte die Richterin Sonja Arleth aggressiv. Er wolle bloß wissen, ob der Zeuge nichts mehr wisse, oder ob er keine Antwort geben wolle, sagte Verteidiger Dr. Harald Karl.

Ob er vom Großen Lauschangriff Erinnerungen habe, fragte Dr. Stuefer. Das habe es gegeben, sagte Böck, im Übrigen verweise er auf den Akt. Zur Todesangst der Pressesprecherin von Kleider Bauer nach einer Demonstration, ob er da einen Aktenvermerk angelegt habe, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Ob er öfters mit ihr gesprochen habe, fragte Dr. Stuefer. Sie werde dieser Frage keinen Raum mehr geben, fuhr die Richterin dazwischen. Er habe die Pressesprecherin persönlich betreut, sagte Böck. Ob er dieselbe Beziehung zur Geschäftsführerin von P&C aufgebaut habe, fragte Dr. Stuefer. Ob die Geschäftsführerin von P&C denn auch so gelitten habe, fragte die Richterin. Es habe eine home demo viele Jahre früher bei ihr gegeben, sagte Böck. Ob man dazu die TäterInnen ausgeforscht habe, wollte Dr. Stuefer wissen. Das seien dieselben Personen gewesen, wie diejenigen, die die Demonstration gegen Kleider Bauer gemacht hätten, sagte Böck. Sie frage das jetzt noch einmal, sagte Dr. Stuefer: ob die TäterInnen zur home demo bei P&C vor Jahren ausgeforscht worden seien. Nein, sagte Böck.

Ob beim Lauschangriff auf dem Computer des Sechstbeschuldigten etwas installiert worden sei, fragte Dr. Stuefer mit Blick auf den sog. Behördentrojaner. Fragen zur Struktur der Behörde brauche der Zeuge nicht beantworten, half die Richterin Sonja Arleht dem Zeugen. Er verweise auf den Akt, erklärte ObstLtn. Böck.

Dann fragte Dr.in Stuefer noch, wann die Ankettaktion vor Escada stattgefunden habe. Als der Zeuge auch darauf mit, „ich weiß nicht, schauen Sie in den Akt“ antwortete, beendete die Verteidigung ihre Fragen.

Die erste Frage des Erstbeschuldigten, DDr. Martin Balluch, die auch gleichzeitig die letzte der Angeklagten an den operativen SOKO-Leiter Josef Böck war, betraf den Umstand, dass Josef Böck’s Tochter VGT-Aktivistin war. In der Begründung für seine Frage führte DDr. Balluch aus, dass der operative SOKO-Leiter noch vor Gründung der SOKO mit Vehemenz zu verhindern versucht habe, dass seine Tochter beim VGT für Tierschutz aktiv wurde, und dass Inspektor Josef Böck deshalb den VGT hasse, weil er den Aktivismus seiner Tochter als Verführung/Irreführung empfunden hätte Er sei daher bereits VOR Beginn der Ermittlungen befangen gewesen. Dieses brisante Thema wurde aber sofort von der Richterin abgewürgt und die Frage als „nicht relevant, nicht zugelassen“.

Anschließend wurde der oberste SOKO-Leiter und (seit 2010) Leiter des LVT Wien Hofrat Mag. Erich Zwettler einvernommen und bei ihm gab es für die Angeklagten zumindest eine Zeitlang die Möglichkeit, einige wenige Fragen zu stellen, bis dann auch seine Befragung von der nervösen Richterin, Mag. Sonja Arleth, beendet wurde. Bemerkenswert an dem Zeugen Erich Zwettler – immerhin Leiter des Landeshamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien – war, die kaum nicht zu ignorierende Alkoholfahne, die er im Gerichtssaal hinterließ. Nichtsdestotrotz, oder vielleicht gerade deshalb, machte er einen ruhigen Eindruck.

Was die Grundlage der SOKO gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe im April 2007 im Innenministerium beim Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Buxbaum, ein Treffen gegeben, an dem die Geschäftsführer von Kleiderbauer teilgenommen hätten. Letztere hätten wollen, dass die Polizei tätig werde. Daraufhin habe der Generaldirektor eine Sonderkommision – die SOKO – eingerichtet.

Ob verdeckte ErmittlerInnen eingesetzt worden seien, fragte die Richterin. Nicht im Ausland, sagte LVT-Chef Mag. Zwettler. Im Inland habe die SOKO aber einige verdeckte Ermittlungen durchgeführt, er wisse aber nicht wie viele. Das sei durch das Sicherheitspolizeigesetz („zur Gefahrenabwehr“) gedeckt gewesen. Man sei an Informationen zu geplanten Straftaten interessiert gewesen, man habe aber keinerlei Informationen dieser Art bekommen.

Zuletzt fragte Mag. Traxler noch, ob es Zuordnungen von VGT-Mitgliedern zur A.L.F. gegeben habe. Das sei eine gute Frage, antwortete Mag. Zwettler und sagte sonst nichts dazu.

Der Abschlussbericht des Erstangeklagten, DDr. Martin Balluch, sei einzig und allein vom Zeugen Hofrat Mag. Erich Zwettler unterschrieben. Ob Zwettler ihn demzufolge auch geschrieben habe, fragte Martin Balluch den Zeugen Erich Zwettler. „Nein, ganz sicher habe ich den Abschlussbericht nicht geschrieben“, antwortete tatsächlich die einzige Person die eben diesen Abschlussbericht unterschrieben hatte: Hofrat Mag. Erich Zwettler!
Wer ihn denn dann geschrieben hätte, war die folgerichtig die nächste Frage. „Das weiß ich nicht“, war dann auch die einzige logische und zugleich aberwitzige Antwort um die staatspolizeiliche Psychopathie aufrecht halten zu können.

Der Zeuge vom LVT und SOKO-Leiter, Hofrat Mag. Erich Zwettler, konnte auch nicht erklären, wieso die Polizei in ihren Ermittlungsergebnissen zu dem Schluss gekommen war, dass der Verein RespekTiere – der außer unilateralen Informationsaustausch nichts mit dem VGT zu tun hat – unter dem Titel „VGT“ aufgezählt wurde, während die BAT – die ja angeblich hinter den Kulissen mit dem VGT „kooperiere“ – als eigene Gruppe dargestellt wurde.

Hofrat Mag. Zwettler konnte auch nicht beantworten, ob überhaupt jemals ein Treffen irgendeiner Form einer kriminellen Organisation jemals stattgefunden hätte; schon gar nicht, ob ein derartiges Treffen – wie im Strafantrag des Staatsanwaltes Mag. Wolfgang Handler’s behauptet – im VGT-Büro bzw. VGT-Lager stattgefunden hätte.

Frage des Erstbeschuldigten DDr. Martin Balluch: „Können Sie ausschließen, dass es Personen als EinzeltäterInnen gibt, die sich sehr wohl auf dem Internet über Tierschutzziele informieren, die sehr wohl tierschutzmotiviert sind, die aber für sich allein autonom entscheiden, so eine Handlung zu setzen und sie dann durchführen, es niemandem sagen und auch für sich allein verantwortlich sind?“ Antwort Hofrat Mag. Erich Zwettler: „Kann man mit Sicherheit nicht ausschließen, dass es solche Dinge geben kann.

DDr. Martin Balluch: „Von Ihren Ermittlungsergebnissen her, insbesondere betrachten wir die verdeckten Ermittlungen, die Vertrauenspersonen, die versucht haben, in der Szene Informationen zur Planung von Straftaten zu finden und sie nicht gefunden haben. Ist es zulässig, analog zu den Aussagen des Herrn Jaroschik, aus diesen Ermittlungsergebnissen zu schließen, dass es sich um abgeschlossene Kleinstgruppen handeln muss, die diese Taten setzen?“ Zeuge, Hofrat Mag. Erich Zwettler: „Ist durchaus die wahrscheinlichste Variante, dass sogenannte Kleinstgruppen diese Taten verabreden. Eine Kleinstzellenstruktur, weil es eine bessere Abschottung gewährleistet.

Der Zeuge, SOKO-Leiter und LVT-Wien Chef, Hofrat Mag. Erich Zwettler, konnte sich auch an keinen Hinweis erinnern, dass die „Infrastruktur des VGT einer kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt“ worden sei, obwohl dies exakt so im Strafantrag behauptet wird.

Danach entließ die Richterin Mag. Sonja Arleht jäh den Zeugen, sagte, man werde heute ohnehin nicht fertig und versuchte die Verhandlung zu vertagen.

Aufgrund der richterlichen Sabotage des Fragerechts beantragte die Verteidigung dann, dass beide Zeugen noch einmal geladen werden müssen und die Richterin, Mag. Sonja Arleth, schien das erstaunlicherweise zu akzeptieren.

Die beiden Beamten der SOKO-Leitung haben jedenfalls bei ihren Antworten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse geliefert. Weiterhin gibt es keine konkreten Beweise für Straftaten der Angeklagten. An die meisten Dinge konnte sie sich nicht erinnern und der operative SOKO-Leiter lächelte die meiste Zeit überheblich und erklärte in monotoner Wiederholung: „ich verweise auf den Akt“. Erschütternd war auch, dass der operative SOKO-Leiter, Josef Böck, auf die Frage, warum er meine, dass die SOKO trotz intensivster Ermittlungen keine Beweise für Straftaten der Angeklagten gefunden habe, in unglaublicher Anmaßung unterstellte, die Angeklagten seien eben bei ihren Straftaten sehr professionell vorgegangen.
Der operative SOKO-Leiter gab dabei klar zu erkennen, dass er davon überzeugt war, dass die Angeklagten Straftaten begangen hätten. Und das, obwohl er zugab, dafür nicht nur keine Beweise, sondern überhaupt keine Hinweise zu haben.

Am heutigen Prozesstag gab es auch noch einen weiteren Vorfall. Der Angeklagte Jürgen Faulmann war zunächst ermahnt worden und brachte dann einen Antrag ein, der die Richterin erboste. Sie verwies ihn daraufhin des Saales. Er ging aber nicht, daraufhin rief Richterin, Mag. Sonja Arleth, die Polizei, die den Drittangeklagten Jürgen Faulmann aus dem Gerichtssaal trug. Das ganze lief zwar relativ rasch und störungsfrei ab, es war aber dennoch für dieses gesamte Verfahren bezeichnend: Die Richterin, die keine unangenehmen Fragen und Anträge zulassen will, steht den Angeklagten gegenüber, die Teil einer sozialen Bewegung sind und außerhalb des Gerichtssaales mit politischem Aktionismus und Medienauftritten ihre Wahrnehmungen des Prozesses artikulieren.

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