tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
Tage 21 bis 30: FilialleiterInnen, Demos, PolizeizeugInnen, Kleiderbauer und andere Jäger
Categories: der Prozess

Tag 21 – 06.05.2010:
Geschäftsführer Pelzhaus Gnädig,
SOKO Beamter Funkzellenauswertung Helmut Riepl,
Kleiderbauer Filialleiterinnen Wien SCN, Graz Murgasse und Wien Hofferplatz,
Sachverständige der steiermärkischen Landesregierung für chemische Unfälle zum Buttersäureanschlag Kleiderbauer Graz Murgasse

Der heutige Prozesstag stand im Zeichen der Einvernahme von sechs ZeugInnen, die von der Richterin möglichst rasch durch gewunken wurden. Entsprechend uninteressant und unwichtig waren ihre Angaben. Am spannendsten gestaltete sich vielleicht die Einvernahme des Besitzers der Geschäftskette Gnädig, dessen Geschäfte bis vor vier Jahren eine Handvoll Sachbeschädigungen unbekannter TäterInnen erlitten haben. Nicht nur, dass es zu den Angeklagten keinerlei Beziehung gab, wurden gegen diese Pelzgeschäfte weder Demonstrationen abgehalten noch Kampagnen geführt. Es gibt hier also nicht einmal den Vorwurf einer „Doppelstrategie“ zwischen legalen Demonstrationen und illegalen Sachschäden, mit denen man legal aktive TierschützerInnen belangen könnte. Warum diese Vorfälle trotzdem in diesem Prozess behandelt wurden, blieb den meisten BeobachterInnen ein Rätsel.

Wie der Besitzer der Pelzgeschäfte Gnädig, Michael Gnädig, explizit zugab, er habe über mehrere Jahre hinweg seiner Versicherung mitgeteilt, es habe sich bei den Sachschäden um versuchte Einbruchsdiebstähle aber nicht um Vandalenakte gehandelt, weil er sich dadurch eine bessere Versicherungsdeckung versprach, reagierte die Richterin so, dass sie suggestiv fragte, ob er also geglaubt habe, dass es sich um Einbruchsdiebstähle gehandelt habe. Doch der Pelzgeschäftsbetreiber blieb bei seiner Aussage, die Versicherung wissentlich falsch informiert zu haben. Statt einer Anklage durch den Staatsanwalt gab es keine Reaktion, weder von ihm noch von der Richterin. Man stelle sich nur vor, einer der Angeklagten hätte so etwas gesagt!

Die weiteren ZeugInnen waren ein Polizist, der einige Auswertungen von Handy-Funkzellen an Tatorten gemacht hat, eine chemische Sachverständige, und mehrere Filialleiterinnen von Kleiderbauer. Dabei war eigentlich nur bemerkenswert, dass der mit der Funkzellenauswertung betraute Polizist – Inspektor Riepl – deutlich durchscheinen ließ, dass man seitens der SOKO alle Daten, die entlastend wirken könnten, einfach als irrelevant weggelassen hat. Wenn nämlich eine Funkzellenauswertung ergab, dass keineR der Angeklagten zur Tatzeit am Tatort war, dann erschien dieses Ergebnis nirgendwo auf. Der Staatsanwalt begründete das damit, dass niemandem der Angeklagten Sachschäden vorgeworfen würden und dass daher diese Ergebnisse nicht entlastend wären. Man fragt sich dann aber schon, was in einem § 278a – Verfahren entlastend sein könnte, wenn ein sicheres Alibi schon nicht entlastend ist. Darüberhinaus fiel auf, dass die Auswertung Inspektur Riepl’s aus fachlicher Sicht mehr als mangelhaft war. Obwohl sich der Sende-/Empfangbereich von Mobilfunksendern sehr exakt einschränken lässt (Distanz zu anderen Sendern, Provideraufteilung, Sectoring, etc…), hat er einfach einen belieben Kreis (300m) als Schätzwert angegeben – ohne jede Grundlage, ohne auch nur eine einzige Sendebereichsskizze des Mobilfunkbetreibers einzuholen. Es wurde nicht einmal überprüft, ob sich ein Sender beispielsweise in einem U-Bahntunnel befindet, bzw. ob sich das Gespräch über mehrere Funkzellen zog. Riepl’s fahrlässig grobe Angaben brachten einen Angeklagten wiederholt in räumlichen (nicht zeitlichen) Zusammenhang mit dem Wohnsitz der Kleiderbauer-Pressesprecherin Marjan Firouz. In Wahrheit hat der Angeklagte lediglich die dort verlaufenden Radwege bzw. öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, wie aus einer genaueren Auswertung der Funkzellendaten hervorgeht. Aber derart entlastende Details wollten weder Staatsanwalt Handler noch U-RichterInnen hören, als es um die Begründung bzw. Verlängerung von Hausdurchsuchungsbefehlen und Untersuchungshaft ging.
Auch wurde beim Zeugen Riepl deutlich, dass nur Belastendes Eingang in den Akt gefunden hat: Lt. Riepl wären ALLE Funkzellenrohdaten in den Akt eingeflossen. Damit hätten die Angeklagten eine Möglichkeit Alibis nachzuweisen oder fehlerhafte Belastunsketten aufzuzeigen. Tatsächlich sind aber keinerlei Rohdaten im Akt, sondern nur die ausgewählten belastenden Interpretationen der Polizei. Generell seien auch nicht einmal die Handystandorte der Verdächtigten zu Tatzeipunkten ausgewertet worden.
Wegen der fachlich mangelhaften Auswertung und der fehlenden Rohdaten wurde der Zeuge entlassen und immerhin seine nochmale Ladung angeordnet.

Die Filialleiterin der Kleiderbauer Filiale Wien SCN berichtete von ihrer Wahrnehmung eines „Go-In‘s“ – einer schauspielerischen Aktion zivilen Ungehorsams, wo AktivistInnen IN einem ansonsten nur von außen bedemonstrierten Geschäft oder Büro beginnen Transparente zu halten, Parolen zu rufen oder in mehr theatralischer Form pantomimisch die ungeliebten Geschäftspraktiken kritisieren. Die Filialleiterin gab an von dieser Aktion schwer traumatisiert zu sein. Sie könnte nicht schlafen und sei knapp dran psychotherapeutische hilfe in Anspruch zu nehmen. Ärztliches Atteste könne sie allerdings keine vorweisen. Sie wollte auch partout die – ihr unbekannten – Angeklagten nicht ansehen. „Leider“, sagte sie zum Schluss, „betreiben meine Verwandten keine Pelzfarm“.
Als diese Filialleiterin Kleiderbauer Wien SCN begann von dieser lauten Tierschutz-Demonstration zu berichten, erzählte die Richterin plötzlich frei heraus von einem Erlebnis: Sie habe eine Tierschützerin während der U-Haft-Zeit der Angeklagten bei einer Demonstration vor dem Landesgericht trommeln gehört und gebeten, leiser zu sein. Doch die Demonstrantin habe nicht reagiert. Es war unvermeidlich aus dieser Geschichte abzulesen, dass die Richterin wenig Verständnis für laut trommelnde TierschützerInnen hat und sich durch diese gestört fühlt. Könnte man daraus nicht eine Befangenheit ableiten? Aber andererseits, haben wir nicht von vornherein das Problem, dass RichterInnen selbst nie demonstrieren und daher mit DemonstrantInnen wenig gemeinsam haben?

Die Filialleiterin Kleiderbauer Graz Murgasse sagte aus, dass trotz des angeblich massivsten Buttersäureanschlags die Filiale noch am selben Tag und den nächsten ganzen Tag geöffnet war. Die Demonstrationen hätten KundInnen am Betreten des Geschäfts gehindert, allerdings nicht physisch, die potenziellen KundInnen seien einfach angesprochen worden.

Die Filialleiterin Kleiderbauer Wien Hofferplatz wurde zu einer Kundgebung vor ihrer Filiale und einer Sachbeschädigung befragt. Beides hatte nichts mit den Angeklagten zu tun.

Interessanter als die Filialleiterinnen war die Sachverständige für chemische Unfälle der steiermärkischen Landesregierung Frau DI Dr. Elisabeth Winkler: Sie war kurz nach dem Buttersäureanschlag in der Grazer Kleiderbauer Filiale Murgasse. Obwohl die Anklage fest davon ausgeht, dass die kriminelle Organisation immer denselben modus operandi an den Tag (oder besser: in die Nacht) legt, nämlich Buttersäure mit Spritzen einzubringen (schließlich wurde auch bei den Hausdurchsuchungen nach Spritzen gesucht und wenn vorhanden diese kriminalisiert), ging die Sachverständige davon aus, dass in diesem Fall die Buttersäure in Form von Aerosolen eingebracht wurde. Gesundheitliche Gefährdung lag freilich zu keinem Zeitpunkt vor. Buttersäure ließe sich auch durch verschiedene Methoden (chemische Reinigung oder einfaches Waschen) einfach wieder entfernen, deswegen könne sie nicht angeben ob überhaupt ein Schaden eingetreten sei.

Plötzlich unterbrach die Richterin die Verhandlung. Ein kurzer Blick auf die Uhr bestätigte die Vermutung: Wie jeden Verhandlungstag um 15:00 Uhr wurde auch heute wieder die Verhandlung unterbrochen um die den ZuhörerInnenbereich besetzenden PolizeischülerInnen ihrer Beamtenarbeitszeit entsprechend nach Hause schicken zu können. Nach der fünfminütigen Pause war der Gerichtssaal plötzlich gähnend leer. Ernsthaft interessierte ProzessbesucherInnen konnten die nunmehr freien Plätze aber trotzdem nicht nutzen, da die Platzkarten ja bereits vergeben waren.

Der fünftbeschuldigte Angeklagte DI Elmar Völkl stellte drei für den Sachverhalt hochgradig relevante Fragen die – wie so oft – allesamt nicht zugelassen wurden. Ob die Richterin Mag. Sonja Arleth an einer gründlichen Wahrheitsfindung absichtlich nicht interessiert ist oder sie schlicht und einfach den relevanten Zusammenhang der Fragen nicht erkannte ist unklar. DI Elmar Völkl – selbst Chemiker – fragte die Zeugin ob sich die am Tatort vorgefunden sechs „Säurenester“ mit ihrer „Aerosolhypothese“ vereinbaren ließen, ob sich Buttersäure überhaupt aus flüssigen „Säurenestern“ verbreite und ob Buttersäure schneller als Wasser verdampfe und somit einfaches Lüften am effizientesten geholfen hätte. Alle diese drei Fragen blieben unbeantwortet und werden daher auch nicht im Protokoll aufscheinen.

Tag 22 – 07.05.2010: Angestellte des Kleiderbauer Konzerns: Kleiderbauer, Mantelkönig, Helly Moden, Hämmerle

Am heutigen Tag wurden sieben ZeugInnen einvernommen, die alle in irgendeiner Form bei der Firma Kleiderbauer angestellt waren. Zusammengenommen ergab sich aus diesen Aussagen eigentlich ein erstaunlich positives Bild der Kundgebungen vor den Filialen. Sie wurden einhellig als friedlich bezeichnet und der Hauptvorwurf war lediglich, dass die KundInnen angesprochen worden seien. Aus diesen Angaben scheint der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Demonstrationen wären Teil eines Nötigungsversuchs einer kriminellen Organisation, nicht untermauerbar. Die erwähnten strafbaren Handlungen, das stellte sich einmal mehr heraus, standen mit den Angeklagten in keinerlei Zusammenhang.

Bemerkenswert war auch, dass ein Buttersäureanschlag gegen das Geschäft von Mantelkönig offenbar ziemlich harmlos verlaufen ist. Dort hatte man lediglich die Korkmatte am Eingang ausgetauscht und eine Reinigungsfirma mit der Entfernung des Geruchs beauftragt, was nach kurzer Zeit offenbar gelungen ist. Das Geschäft blieb dabei durchgehend offen und insgesamt entstand ein Schaden von nur € 9000. Dabei gab es 5 Buttersäurenester und damit durchaus vergleichbar viele wie die 6 in der Kleider Bauer Filiale in Graz, wo nach Angaben der Geschäftsführer ein ungleich höherer Schaden entstanden sein soll.

Das Spannendste des Tages waren sicher die Stellungnahmen der Angeklagten. Die Richterin ist jetzt dazu übergegangen, die Angeklagten zu allen ZeugInnen eines Tages auf einmal Stellung nehmen zu lassen und dadurch entsteht bei diesen Stellungnahmen ein recht gutes, zusammenhängendes Bild, auch wenn ein Angeklagter beantragt hat, wieder nach jedeR ZeugIn kommentieren zu dürfen, wie es das Gesetz vorsehe. Jedenfalls kam deutlich heraus, dass die Demonstrationen nicht strafrechtlich relevant waren und dass die Sachschäden an Pelzgeschäften entweder nichts mit dem Tierschutz zu tun hatten oder in keinem Zusammenhang zu einer Kampagne standen.

Tag 23 – 11.05.2010: Demofragen, Flusssäure, Hämmerle und wieder Kleiderbauer

In den heutigen Einvernahmen von Angestellten von Kleiderbauer und Hämmerle ging es praktisch ausschließlich um die legalen, angemeldeten Demonstrationen vor den Filialen. Und deshalb war vielleicht der spannendste Moment des Tages, wie DDr. Balluch ein wohlformulierten Antrag stellte, das Gericht möge keine Fragen zu legalen Demonstrationen stellen, weil diese grundsätzlich nicht strafrechtlich relevant sein könnten. Die Fragen der Richterin bzgl. dieser Demos hatten sich bisher hauptsächlich darauf bezogen, ob sie Umsatzeinbußen und Belästigungen von KundInnen zur Folge hatten, und auch ob sich die Angestellten gestört gefühlt haben könnten. Das sei aber irrelevant, so DDr. Balluch, wenn sich die Fragen auf ordnungsgemäß angezeigte Demonstrationen beziehen, die nicht polizeilich untersagt worden waren und entsprechend der Anzeige durchgeführt wurden. Doch die Richterin wies diesen Antrag mit fadenscheinigen Ausreden ab. Sie meinte, das Gericht könne ja nicht wissen, ob diese Demonstrationen legal oder illegal waren. Aber wenn das die Sorge des Gerichts wäre, dann müsste das Gericht die Demonstrationsanmeldungen anschauen und erfragen, ob die Praxis der Anmeldung entsprochen hat. Aber selbst wenn es hier um illegale Demonstrationen ginge, so sagten die AnwältInnen dazu, müsste das ebenfalls in einem Strafverfahren irrelevant sein, weil es sich um reines Verwaltungsrecht handelt. Dazu sagte die Richterin nur: „Schluss jetzt!“

So wurde heute hauptsächlich über den Ablauf und die Wirkung der Demonstrationen gesprochen. Bemerkenswerter Weise sagte die Filialleiterin einer Hämmerle-Filiale, sie erkenne die Anwältin Dr. Stuefer als eine jener aggressiven DemonstrantInnen wieder, die dauernd vor ihrem Geschäft gestanden seien! Tatsächlich hat aber Dr. Stuefer zu Tierrechten und Tierschutzdemonstrationen überhaupt keinen Bezug. Dieselbe vermeinte auch einen der Angeklagten aufgrund seines „polnischen oder tschechischen“ Akzents wieder zu erkennen. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um einen deutschen Staatsbürger mit deutscher Muttersprache, der außer Englisch keine weitere Fremdsprache beherrscht. Dieselbe – sehr aufgeregt wirkende – Filialleiterin hatte auch in allen polizeilichen Einvernahmen angegeben vom „VGT“ (Verein gegen Tierfabriken) bedemonstriert zu werden. Tatsächlich fanden vor Hämmerle nur BAT- (Basisgruppe Tierrechte) Demonstrationen statt und die Zeugin gab auch nur an Angeklagte der BAT wieder zu erkennen (mit Ausnahme der Rechtsanwältin Dr.in Stuefer). Ob ihr das Akronym „VGT“ etwa von der Polizei nahe gelegt wurde, wollte Rechtsanwalt Mag. Traxler wissen, doch die offensichtliche Antwort auf diese Frage wurde von der Richterin nicht zugelassen.

Interessant war auch die Einvernahme einer Laborantin aus dem kriminologischen Chemielabor. Allerdings nicht wegen ihren Ausführungen zu Fluoridverbindungen, die keinen Bezug zu den Angeklagten hatten, sondern weil sie angab, sie habe an zahlreichen bei Hausdurchsuchungen insbesondere aus dem VGT-Materiallager entwendeten Gegenständen und Flüssigkeiten chemische Analysen vorgenommen. Dabei sei herausgekommen, dass in keinem der 30 von der Polizei durchsuchten Orte auch nur irgendwelche Stoffe oder Flüssigkeitsreste an Kleidungsstücken gefunden worden waren, die einen Bezug zu Straftaten hätten. Dieses Ergebnis ist bereits Anfang Juli 2010 fest gestanden, also mitten während der Untersuchungshaft. Und dennoch wurde dieses Ergebnis weder den Beschuldigten, noch deren AnwältInnen gesagt oder in den Akt aufgenommen. Hätte die Chemielaborantin das nicht zufällig nebenbei erwähnt, hätte niemand davon erfahren. Ein Beispiel mehr, dass die Polizei konsequent jedes entlastende Indiz aus dem Akt heraus gelassen und für sich behalten hat – im Widerspruch zu § 3 der Strafprozessordnung!
Die Chemielaborantin Ursula Fassl stellte auch fest, dass die von ihr analysierten Substanzen die bei den Sachbeschädigungen fetgestellt wurden in keinem einzigen Fall identisch wären: Entweder handelte es sich um verschiedene Lacke oder unterschiedliche Fluoridverbindungen. Flusssäure hätte sie nirgends gefunden, obwohl dies in den BekennerInnenschreiben behauptet wurde. Bei dem Viertangeklagten Chris Moser wären bspw. auch „Stinkbomben“ gefunden worden; Allerdings seien die einen noch in der Originalverpackung gewesen (und als Kinderspielzeug zu identifizieren) und die Wirksubstanz Ammoniumsufid sei bei keiner Sachbeschädigung verwendet worden. Die andere Substanz könnte abgelaufene Sojamilch in einer PET-Flasche gewesen sein. Überhaupt sei von keinem einzigen Tatort eine eindeutig chemische Verbindung oder gar ein konkretes Produkt identifiziert worden.

An diesem Verhandlungstag beschloss auch die Richterin Mag. Sonja Arleth das Recht der Angeklagten auf Stellungnahme nach jedem einvernommenen Zeugen einzuschränken: Sie halte die Ausübung dieses Angeklagtenrechts für eine Taktik das Verfahren zu verzögern und beschloß ab sofort die Angeklagten diesbezüglich nur mehr ein mal pro Verhandlungstag zu Wort kommen zu lassen.

Insgesamt blieb an diesem Verhandlungstag wieder ein Bild, wie es für den ganzen Prozess prägend sein sollte: Demos – mit denen die Angeklagten teilweise etwas zu tun hatten – wurden kriminalisiert. Sachbeschädigungen – derer die Angeklagten nicht einmal verdächtigt werden – wurden benutzt, um die Angeklagten in ein Licht krimineller Aktivitäten zu rücken. Lautes Auftreten bei Demonstrationen schien für die Richterin Arleth ein Indiz für Militanz und Gewaltbereitschaft zu sein.

Obwohl alle von Demos betroffenen FilialleiterInnen bzw. Angestellten schwere Umsatzeinbußen an den Demotagen behaupteten, konnte keine einzige von ihnen auch nur den geringsten Verlust schriftlich nachweisen. Manche ZeugInnen verwechselten auch die 2x jährlich stattfindenden großen Demonstrationsmärsche mit bis zu 500 TeilnehmerInnen mit den Infotischen vor ihren Geschäften, wo idR nur zwei bis maximal fünf AktivistInnen anwesend waren.

Abschließend fasste der fünftangeklagte Elmar Völkl seinen Eindruck in seiner Stellungnahme zusammen:

Wäre er nicht in dieses seltsame Verfahren einbezogen worden, würde er jetzt auf der Technischen Universität Wien ChemiestudentInnen betreuen, führte DI Elmar Völkl aus. Hätte er diesen Befund der Chemikerin als Arbeit einer Studentin vorgelegt bekommen, hätte er das mit nicht genügend bewerten müssen. Das allein schon deswegen, weil sie keine Mengenangaben gemacht habe und ihre Wahrscheinlichkeiten nicht begründen habe können.

Die Aussagen der heutigen ZeugInnen seien nur über legale Demonstrationen gewesen, die aber durch die Verfassung geschützt seien. Die Bundespolizeidirektion habe bei der Anmeldung der Demonstration abwägen müssen, ob allfällige Umsatzeinbußen von der Verfassung gedeckt seien. Da die Demonstrationen nicht untersagt worden seien, habe die Versammlungsbehörde also entschieden, dass die Demonstrationen durch die Verfassung gedeckt und kein Problem seien.

Da fragte die Richterin, ob die Umsatzeinbußen das Ziel der Demonstrationen wären. „Allfällige Umsatzeinbußen sind ein ungewollter Nebeneffekt“, sagte DI Elmar Völkl dazu. Vielleicht würden einige potenzielle KundInnen durch die Infotische vom Pelzkauf abgehalten werden, meinte er noch, aber dem stünden hunderte Personen gegenüber, die von sich aus an die demonstrierenden AktivistInnen herantreten würden, um sich informieren zu lassen.

Tag 24 – 12.05.2010:
SOKO-Beamter, SPÖ-Nationalratsabgeordneter, Inspektor „Ich weiß nicht“, Rudolf Plessl,
Kleiderbauer Filialleiter Wien Meidling und Graz Murgasse

Am heutigen Tag wurde erstmals ein führender Beamter der „SOKO gegen den Tierschutz“ von einem der Angeklagten befragt: Inspektor Rudolf Plessl. Entsprechend gespannt war die Atmosphäre bei dieser Befragung.
Bereits vorab ließ die Richterin „rein aus prozessualer Vorsicht“ wissen: „Sie müssen keine Fragen beantworten, wenn sie sich damit selbst einer strafbaren Handlung bezichtigen“. Dieser Hinweis zielte offenbar auf die Verantwortung der Angeklagten ab, dass die Polizei in ihren Aussagen und Berichten die Unwahrheit ausgedrückt, also gelogen, habe. Plessl sollte also aufpassen, um keine weiteren polizeilichen Lügen aufzudecken.
Die Richterin wollte offensichtlich am Liebsten überhaupt keine Fragen zulassen. Dieses SOKO-Mitglied, übrigens mittlerweile ein SPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat, war nach eigenen Angaben dafür zuständig, Straftaten den Beschuldigten zuzuordnen. Dennoch ließ die Richterin die Frage von DDr. Balluch nicht zu, ob er den Beschuldigten 62 Straftaten zuordnen müsse, wie das in einer Presseaussendung des Innenministeriums stand. Die Richterin begründete das damit, dass diese Zuordnung eine juristische wäre und dafür der Zeuge nicht zuständig sei. Die Richterin nahm auch diese Presseaussendung nicht als Beweismittel an. Der Staatsanwalt sprach sich ebenfalls gegen eine Zulassung der Frage aus, weil der Zeuge von eigenen Wahrnehmungen berichten solle, wozu offensichtlich der Inhalt dieser Frage nicht gehöre. Es war offensichtlich, dass verhindert werden sollte, dass herauskam, dass diese Presseaussendung des Innenministeriums ohne faktische Grundlage verfasst worden war. Der Polizeibeamte Rudolf Plessl beantwortete 90% der Fragen mit „das weiß ich nicht mehr“!
Möglicherweise liegt Plessls Gedächtnisschwund an der Tatsache einerseits SPÖ-Politiker zu sein und daher von seiner Partei gezwungen wurde die von der SPÖ kritisierte „Tierschutzcausa“ nicht weiter aufzubauschen (obwohl dieselbe SPÖ dem nunmehr kritisierten §278a ja mitentwickelt hatte) und er andererseits in seiner Funktion als Polizeigewerkschaftsvertreter kaum seine von ihm vertretenen GenossInnen der stümperhaften Ermittlungsarbeit und der Lügen bezichtigen konnte. Daher war es für ihn möglicherweise der einfachste Weg sich stur „an nichts zu erinnern“.

Zur Befragung des Filialleiters von Kleider Bauer in Graz gab es auch einen anhaltenden Konflikt zwischen Richterin und allen AnwältInnen. Diese machten auf Angaben der Allianz Versicherung aufmerksam, die mit den Angaben von Kleider Bauer nicht übereinstimmen würden. Doch die Richterin wollte sich die Entscheidung über die Annahme dieser Beweismittel vorbehalten. Auch hier wurde ganz offensichtlich, dass das Gericht mit allen Mitteln verhindern wollte, dass gewisse Widersprüche öffentlich wurden und im Akt aufscheinen würden. Dazu sagte die Richterin sogar, dass die AnwältInnen ja ihre Anliegen bei der Berufung vorbringen könnten. Konkret ging es u.a um ein eMail eines Allianz-Mitarbeiters, der bei einem Lokalaugschein nach dem Buttersäureanschlag Graz keinen Geruch nach Buttersäure wahrgenommen hätte. Trotzdem war diese Filiale wochenlang gesperrt.

Klar wurde heute auch, dass die Angeklagten immer mehr Beweisanträge stellen wollen, aber, laut Richterin, aus zeitlichen Gründen nicht könnten. Die Richterin vertröstete diese Anträge auf andere Gerichtstage, obwohl der heutige Tag laut Programm als Extra-Tag für Anträge vorgesehen war! Bedenklich ist auch, dass die Richterin bisher keineN einzigeN ZeugIn der Verteidigung angenommen hat. Und sie wird zusehends ungehaltener darüber, dass die Verteidigung in ihren Augen so viel frage. Immer wieder warf sie heute der Verteidigung und den Angeklagten vor, sie würden absichtlich den Prozess verzögern. Allerdings fragt sich, was die Angeklagten daran für ein Interesse haben könnten, sind doch sie diejenigen, die diesen Prozess finanzieren müssen; Die Richterin und der Staatsanwalt hingegen werden dafür gut bezahlt, im Gerichtssaal zu sitzen, egal wie lange der Prozess dauert.

Tag 25 – 17.05.2010:
SOKO-Beamten: Oskar Ziegler, Josef Zederbauer;
GrazerStreifenpolizist Friedrich Gröblbauer

Am heutigen Tag kamen drei Polizisten zu Wort, von denen zwei direkt mit der „SOKO gegen den Tierschutz“ zu tun hatten. Einmal mehr war die wesentliche Botschaft, dass es – wörtlich – “keine erwiesenen Verbindungen zwischen den Straftaten und den Angeklagten“ gibt. Aber mehr noch: Der SOKO-Polizist Oskar Ziegler gab an, dass man bereits im Oktober 2007 beschlossen hatte, bei den Verdächtigen in einer „SOKO-Großaktion“ Hausdurchsuchungen und wahrscheinlich auch Festnahmen mit U-Haft Anträgen durchzuführen. Aber zur gleichen Zeit, so gab der Zeuge an, gab es lediglich Vermutungen darüber, wer zum sogenannten „militanten Tierschutz“ gehöre. DDr. Balluch sei aber jedenfalls der Hauptverdächtige gewesen, nur weil er Obmann des VGT war. Und der VGT sei verdächtig gewesen, weil man vermutet habe, er würde „militanten TierschützerInnen Unterschlupf gewähren“. Aber auch das sei nur eine Vermutung ohne harte Belege gewesen. Weniger als Vermutung sondern vielmehr mit dem Brustton der Überzeugung gab der SOKO-Polizist Oskar Ziegler auch an: „Die Tierschützer sind nicht dumm. Zum Ausspionieren lassen sie das Handy noch an, bei der Durchführung der Tat dann aber nicht mehr“. Freilich konnte er kein einziges Indiz für diese These angeben. Immerhin wurde damit wieder einmal deutlich wie „ernst“ es die Polizei mit der Unschuldsvermutung und objektiver Ermittlungsarbeit gemäß § 3 StPO nimmt…
Selbst bei der heutigen Einvernahme musste Ziegler zugeben, dass er nicht nur keine erwiesenen Verbindungen zu den Straftaten angeben könne, sondern er auch nicht einmal ausschließen könne, dass die Sachbeschädigungen von nicht-organisierten EinzeltäterInnen durchgeführt worden seien, die überhaupt nichts mit den Angeklagten zu tun hätten. Ihm seien auch keine Indizien bekannt, die das VGT-Lager oder das VGT-Büro zu Kommandozentralen der kriminellen Organisation machen würden bekannt oder dass die Vereine VGT/BAT als „Tarnorganisationen“ für kriminelle Zwecke bestünden. Ebenso wenig könne er Hinweise auf eine hierarchische Struktur der inkriminierten Vereinigung angeben.

Es erschüttert den objektiven Beobachter, dass die Polizei in Österreich offenbar U-Haft und – wie man an diesem Prozess sieht – den völligen finanziellen Ruin und die Rufschädigung von Personen initiieren kann, gegen die sie nicht den geringsten begründeten Verdacht hat, sondern lediglich Vermutungen. Beim Prozess heute schien es auch wieder so, dass die Richterin Fragen der Angeklagten zu unterbinden versucht, die diesen Umstand und Falschaussagen der Polizei aufdecken könnten. Sie hat es sich jetzt auch zur Angewohnheit gemacht, jedem Polizeizeugen vorher zu sagen, dass er auf Fragen nicht zu antworten brauche, die eine strafrechtliche Verfolgung des Polizeibeamten nach sich ziehen könnte.

Die Richterin hat heute zwei der Angeklagten damit bedroht, sie aus dem Gerichtssaal werfen zu lassen, weil sie gewisse Fragen stellen und dadurch, wie die Richterin sagte, dem Gericht gegenüber „ungeziemendes Benehmen“ zeigen.

Eine Reihe weiterer interessanter Aspekte kamen bei den heutigen Einvernahmen ans Tageslicht, die einmal mehr belegen, dass die interessantesten Einvernahmen jene der Mitglieder der „SOKO gegen den Tierschutz“ sind. Insbesondere steht zu befürchten, dass bei den Einvernahmen der SOKO-Chefs die Situation im Gerichtssaal eskalieren könnte, wenn die Richterin praktisch keine Fragen mehr zulassen sollte. Jedenfalls wurde heute auch zum Thema gefragt, ob es sich um EinzeltäterInnen oder eine Organisation handle, die für die genannten Straftaten verantwortlich seien. Wie so oft ließ die Richterin diese Frage nicht zu, sondern stellte eine inhaltlich ganz andere Frage: Ob es sich – nach Meinung des Beamten – um „ausgeflippte“ EinzeltäterInnen ohne Bezug zu Tierschutz, ohne Kontakt zu Tierschutzgruppen, ohne Wissen von Kampagnen und ohne Informationen vom Internet handle, oder um eine Organisation. Wenn das ein Hinweis auf ihre Rechtsinterpretation sein soll – und warum sonst sollte sie diese Frage so stellen – dann ist sie offenbar der Ansicht, wenn ein Einzeltäter eine Tierschutzgruppe nur kennt, ohne sich ihr zu offenbaren, bildet er bereits mit ihr eine Organisation. Man erkennt leicht die verfehlte „Definition“ einer Organisation nach § 278a StGB und die damit einhergehende Möglichkeit der falschen Rechtsauslegung durch Richterin Sonja Arleth.

Ein weiterer Polizist aus Graz, der nichts mit der SOKO zu tun hatte, sprach sehr positiv über die dortigen Demonstrationen des VGT. Es habe keine Beschwerden gegeben, die Auflagen der Behörde würden von den DemonstrantInnen eingehalten und sie blieben in ihrem zugewiesenen Bereich. Aus dem Mund eines Polizisten ein sehr eindrucksvolles Zeugnis friedlichen, gesetzeskonformen Demonstrierens.

Der für heute zuletzt geladene Zeuge, der SOKO-Beamte Josef Zederbauer konnte den entlastenden Ausführungen seines Vorgängers auch nicht viel hinzufügen. Interessant war vielleicht noch die Tatsache, dass von sämtlichen beschlagnahmten Gegenständen (und das waren sicher mehrere hunderte) Fingerabdrücke und DNA-Spuren genommen wurden. Zum Beispiel vom im VGT-Büro gefundenen Nachsperrwerkzeug. Erstaunlicherweise wurden diese Spuren – lt. dem Zeugen Zederbauer – angeblich weder ausgewertet noch mit Tatortspuren verglichen. Wer’s glaubt … .

Übrigens konnte, sozusagen auf einem Nebenschauplatz, ein weiterer Fall einer Merkwürdigkeit des linguistischen Gutachtens gegen DDr. Balluch aufgedeckt werden. Der sachverständige Linguist Dr. Schweiger hatte gesagt, DDr. Balluch sei u.a. deshalb „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für ein Bekennerschreiben verantwortlich, weil sich sein Schreibstil durch das Kreieren von Wortneubildungen wie „Bekennung“ oder „Öffentlichkeitswirksamkeit“ belegen ließe. Das Wort „Bekennung“ fand sich heute aber auch in einem Bericht der SOKO. Darauf vom Anwalt angesprochen sagte der Autor dieses Berichts, Bekennung sei doch ein ganz normales Hauptwort von bekennen. Wenn das nur auch der linguistische Experte wüsste! Im Übrigen spuckt Google 21.600 Ergebnisse aus, wenn man das Wort „Bekennung“ eingibt. Ob diese Texte alle von DDr. Balluch stammen könnten? Zur Entschuldigung des Sachverständigen sollte man vielleicht anfügen, dass er seiner Aussage nach ja keinen Computer benutze und daher solche Dinge nicht wissen könne. Die Richterin versuchte eine Zeit lang – doch zuletzt vergebens – zu verhindern, dass Anwalt Mag. Traxler diesen Aspekt aufzeigen konnte.

Für den Prozess wieder einmal bezeichnend war der Konflikt zwischen Verteidigung und Gericht. Während in jedem anderen normalen Strafverfahren [und ich habe schon einige beobachtet] sich die Richterin nach ihrer Befragung zurücklehnt und sich die Antworten der Fragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung anhört, kann es die Wiener Neustädter Einzelrichterin Arleth nicht lassen jede einzelne Frage umzuformulieren. In diesem Verfahren wurde wahrscheinlich noch keine einzige Frage durch Verteidigung oder Angeklagte gestellt, die nicht durch diese Richterin in irgend einer Weise gestört wurde. Heute war es der Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof dem der Kragen platzte: Mit Nachdruck stellte er einen Antrag sein Fragerecht ungestört ausüben zu können – dafür sei die Richterin schließlich auch da – und einen Antrag, dass das Gericht das Umformulieren von Fragen der Verteidigung unterlassen solle. Daraufhin erwiderte die Richterin forsch, dass sie Fragen umformulieren müsse, wenn sie unverständlich formuliert werden. Und wenn sie die Fragen der Verteidigung schon nicht verstünde, dann sicher auch nicht die ZeugInnen… .
ProzessbeobachterInnen haben jedenfalls einen anderen Eindruck: Fast immer ist es die Richterin selbst, die „auf der Leitung“ steht. Angeklagte, Verteidiger und ZuhörerInnen schütteln öfters den Kopf, wenn die Richterin nicht versteht worauf eine Befragung hinauslaufen soll. Dabei müsste sie – theoretisch – eigentlich den besten Überblick haben, da sie weder als Zuhörerin den Akt garnicht kennt, noch als Anwältin bzw. Angeklagte nur mit ihrer eigenen Entlastung beschäftigt sein muss, sondern den vollständigen Akt und seinen Zusammenhang im Kopf haben muss.
Den ProzessbeobachterInnen ist allerdings schon längst der Eindruck entstanden, dass sich die Angeklagten – die im Gegensatz zu allen anderen Verfahrensbeteiligten ohne Computer auskommen müssen – wesentlich besser mit der Aktenlage und der juristischen Relevanz auskennen als das Gericht selbst.

Tag 26 – 19.05.2010:
Plakate einer Reptilienausstellung,
Fensterscheiben der rechtsradikalen AFP-Akademie,
Abteilungsinspektor Kurt Friedrich, LVT-NÖ,
„on the run“ – Folgen einer Spontandemo Modeschau Kleiderbauer SCN

Der heutige Tag bot eher weniger aufregende Momente. Die Stimmung der Richterin, die aufgrund der Machtverhältnisse natürlich den Prozesstag bestimmt, war weder auffällig aggressiv noch betont freundlich. Heute lieferte auch kein SOKO-Polizist fragwürdige Aussagen. Am spannendsten gestaltete sich noch die Einvernahme des LVT Beamten Kurt Friedrich, der einerseits gegen militanten Tierschutz ermitteln wollte, andererseits aber Militanz schon beim Übertreten von Verwaltungsgesetzen ansiedelte. Für ihn sind Aktionen des zivilen Ungehorsams – er zählte sogar völlig friedliche Besetzungen des Büros des Landeshauptmanns von Niederösterreich, eines Tierversuchslabors, der Bundeszentrale der ÖVP und eines Grazer Magistratsamts – und „genehmigte und unangemeldete Demonstrationen“ ausreichend, Personen oder Organisationen als militant anzusehen. Diese weitreichende Definition eines Begriffs, der aber bei den Ämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung das entscheidende Kriterium ist, um den „Verfassungsfeind“ zu erkennen, stimmt nachdenklich. Dann müssen auch Greenpeace und andere NGOs militant sein, genauso wie die Hainburg BesetzerInnen und die streikenden StudentInnen.
Überhaupt fällt auf, dass im Bereich der „SOKO gegen den Tierschutz“, der Polizei, der LVTs und des BVTs intensiv mit den Begriffen
„militant“, „extremistisch“, „radikal“ oder auch „gewaltbereit“ operiert wird, OHNE auch nur irgendwo eine klare Definition oder Abgrenzung dieser Begriffe anzugeben. Alle bisherigen dazu befragten Beamten gaben verschieden Definitionen an: War die Definition streng genug, waren die Angeklagten nicht mehr „militant“, war die Definition weit genug um sie auf die Angeklagten anzuwenden, mussten Demonstrationen und Aktionen zivilen Ungehorsams oder Recherchen in Tierfabriken als „militant“ qualifiziert werden.
Auch die noch kommenden BeamtInnen werden sich die Frage nach ihren Definitionen dieser schwammigen Begriffe gefallen lassen müssen. Zumindest solange diese Eigenschaft zur Kriminalisierung von AktivistInnen benutzt werden. Vielleicht auch Dr. Rudolf Slamanig – der Leiter des LVT-NÖ – der den Zeugen Kurt Friedrich als Zuhörer zu seiner Einvernahme begleitete und im Verhandlungssaal saß…

Ansonsten wurde heute ein eingeschlagenes Fenster gegen ein Lokal, in dem eine rechtsradikale Veranstaltung der AFP stattgefunden hatte durch den Vermieter des Lokals, der als Zeuge erschien, thematisiert.

Die Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP) ist eine politische Partei in Österreich; sie ist auch als Verein unter dem Namen Aktionsgemeinschaft für Politik organisiert.[1] Ihr Schwergewicht liegt auf „ideologisch-kulturelle[r] Arbeit mit ausgesprochen rechtsextremer Tendenz“.[2] Nach Einschätzung des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist sie das „aktivste Sammelbecken der organisierten rechtsextremen Szene in Österreich“.[1] Sie erfüllt auch europaweit eine wichtige verbindende Funktion im rechtsextremen Lager, vor allem über Veranstaltungen.[3][4]

Siehe dazu auch: http://www.doew.at/frames.php?/projekte/rechts/organisation/afp_gutacht.html

Bekanntlich wurden auf dem Stein mit dem das Fenster eingeworfen worden war, DNA-Mischspuren, die wahrscheinlich vom Zweitbeschuldigten stammen, gefunden. Das Communiqué bezieht sich allerdings auch auf die Zerstörung der Werbeplakate einer Reptilienshow in einem anderen Ort. Daher der Tierrechtsbezug, daher überhaupt die Prozessrelevanz. Faktisch handelt es sich bei diesem Indiz um das einzig konkretere Indiz mit Hinweis auf eine Straftat. Gemäß dem Zweitbeschuldigten, dem damit das Einwerfen der Scheiben bei besagtem AFP-Treffen angelastet wird, stammen die DNA-Spuren auf dem Stein vermutlich tatsächlich von ihm, aber er habe den Stein nicht geworfen. Vielmehr hätte es im Vorfeld einer antifaschistischen Kundgebung Bedrohungen durch AFP-Teilnehmer oder andere Neo- oder Altnazis gegeben. Der Zweitbeschuldigte habe sich mit Steinen verteidigt. Die überzähligen Steine habe er bei der Demo aus seinen Taschen entleert. Vermutlich hätten die eigentlichen Täter exakt diese Steine aufgegriffen, um nächtens die Scheibe der Lokalität einzuwerfen. Das würde auch das Vorhandensein zweier weiterer DNA-Spuren auf demselben Stein erklären.

Der Polizeibeamte des LVT – Kurt Friedrich – beschrieb den Zweitbeschuldigten auch explizit als „aggressiv“:
„Das Stören von Modeschauen ist aggressiv“, sagte Friedrich laut dazu, und sein Verhalten bei der Vernehmung sei ebenfalls aggressiv gewesen. Eigenartig, zumal der Zweitbeschuldigte bei allen Vernehmungen stets konsequent die Aussage verweigert hatte.

Danach wurde die versuchte, aber erfolglose, Flucht eines Angeklagten nach einer Einzelperson-Störaktion bei einer Modeschau von Kleider Bauer diskutiert. Die eingeworfene Fensterscheibe und das gescheiterte Davonlaufen nach einer Ein-Mann-Demo scheinen jedenfalls Vorfälle zu sein, die eigentlich nicht wirklich Thema eines Prozesses nach § 278a sind, auch wenn man den Begriff der kriminellen Organisation sehr weit fasst.

Die Angeklagten kamen heute einige Male zu Wort. Sie konnten zwei Mal Stellungnahmen zu ZeugInnen abgeben und Beweisanträge stellen. Die Richterin war darüber ganz offensichtlich nicht erfreut. Praktisch alle Beweisanträge wurden daher auch nicht angenommen.

Heute gab ein anwesender Polizeischüler erstmals im Gespräch mit einem Prozessbeobachter offen zu, ein Polizeischüler zu sein. Die angehenden PolizistInnen würden klassenweise mit dem Bus angekarrt. Sie würden vorher nicht gefragt und seien damit einmal mehr lediglich Spielbälle der Politik, gab der befragte Polizeischüler an.

Tag 27 – 20.05.2010: DNA-Gutachten eines Steins, Anträge der Verteidigung

Der bisher langweiligste Tag. Zwei DNA-ExpertInnen referierten über ihre Gutachten zu DNA-Mischspuren auf dem Stein mit dem bei der AFP-Akademie eine Scheibe eingeschossen wurde (s.o.).

Danach kamen endlich einige Angeklagte dazu mit den schon längst überfälligen Anträgen zu beginnen, die sie zu ihrer Entlastung stellen möchten. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Falles reichte der verbleibende halbe Tag aber längst nich aus, sodass nur ein kleiner Bruchteil der Anträge der Angeklagten formuliert werden konnte.

Unübersehbar, ist dass die Richterin Mag. Sonja Arleht das Verfahren deutlich zugunsten der Anklage gewichtet: Erst nach 26 Verhandlungstagen wurde erstmals formal ein Zeitfenster für Anträge der Verteidigung eingeräumt, obwohl etliche Anträge schon viel früher – nämlich inhaltlich passend – zum Zeitpunkt der Angeklagteneinvernahmen oder den belastenden Beweismitteln eingebracht werden hätten können; und im Sinne der Verfahrenseffizienz auch eingebracht werden hätten sollen.

Tag 28 – 26.05.2010:
Pelzfarmer, Schweinebauer,
Gutachten Stimmvergleichsanalyse

Am heutigen Tag wurden die Besitzer einer Nerzfarm aus den 1990er Jahren (geschlossen im Herbst 1998) und einer Schweinefabrik bei Wr. Neustadt befragt.

Der Pelzfarmer Günter Pfeiffer war 10 Jahre lang, von 1988 bis 1998, wie er sagte, Ziel einer Kampagne der Vier Pfoten. Dabei seien bei ihm 3-4 Mal Nerze befreit worden, etwa 1990, 1994, 1996 und 1997. Von der Befreiung im Jahr 1996 sei er überzeugt, dass die Vier Pfoten verantwortlich seien. Im Jahr darauf seien die BefreierInnen auf dieselbe Weise eingedrungen und hätten wieder Nerze befreit. Damals habe er gemeint, dass wieder die Vier Pfoten verantwortlich sein müssen. Heute, 12 Jahre später, so gab er an, glaube er, dass der VGT dafür verantwortlich gewesen sei. Auf die Frage warum, meinte er, er habe 12 Jahre lang Zeit gehabt, darüber nachzudenken, und sei dann zu dieser Vermutung gelangt. Bezug zu den Angeklagten ist, laut Staatsanwalt, lediglich ein Beitrag des deutschen TV-Senders Pro 7 über die Nerzbefreiung aus dem Jahr 1997, auf dem einer der Angeklagten zu hören sein soll. Das Video wurde aber nicht vorgespielt, sodass nicht einmal klar wurde, was der Beschuldigte in dem Beitrag gesagt haben soll bzw. welche Rolle er in dem Fernsehbeitrag überhaupt inne hatte. Laut Pelzfarmbesitzer, der jährlich Tausende Nerze in winzigen Gitterkäfigen hielt und tötete, sei die Befreiung Tierquälerei gewesen, weil die Pelztiere in der freien Wildbahn gefroren hätten. Dass sie in seinen Metallgitterkäfigen sowieso im Freien gehalten wurden, erwähnte er dabei nicht.

Der Schweinebauer Michael Artner erzählte, dass er 400 Tiere aus seiner Tierfabrik auf den Feldern der Umgebung grasend angetroffen habe. Bei der Befreiung sei kein Sachschaden entstanden, aber trotzdem habe er finanzielle Verluste gehabt, weil die Tiere durch die Befreiung gelitten hätten und drei sogar gestorben wären. Dann stellte sich aber heraus, dass von diesen drei toten Schweinen Fotos im BekennerInnenschreiben existierten, die sie schon vor der Befreiung tot und angefressen innerhalb der Fabrik zeigten. Sie konnten also nicht durch die Befreiung gestorben sein. Der Fabriksbesitzer musste auch zugeben, dass die Schweine draußen friedlich gegrast hatten, erst durch das Zurücktreiben in die Schweinefabrik hätten Rangordnungskämpfe begonnen und sich die Tiere dabei verletzt. Und der Umstand, dass die Schweine nach ihrer Befreiung eine Zeit lang geringere Gewichtszunahmen gehabt hätten, zeigte sich als Beweis für die Wohltat, die für sie diese Befreiung war: Freilandschweine, die sich augenscheinlich viel wohler fühlen als Fabriksschweine, haben nämlich, so gab der Schweinebauer selber an, ebenfalls eine geringere Gewichtszunahme. Der Zusammenhang dieser Befreiung zu einem der Angeklagten kam durch die Telefonüberwachung zustande: am Vortag der Befreiung war er nämlich mit einer Gruppe von Personen auf einem Radausflug an dem Betrieb vorbeigefahren und hatte am überwachten Telefon über die leidenden und teils schwer verletzten Tiere berichtet.

Die Sachverständige, Mag. Dr. Friederike Blümelhuber, kommentierte ihr Stimmvergleichsgutachten: Aufgrund der schlechten Qualität der ihr vorliegenden Vergleichsstimme aus der Telefonüberwachung des Drittbeschuldigten konnte sie ihm eine Stimme aus dem o.a. Pro 7 – Fernsehbeitrag zur Tierbefreiung nur mit eingeschränkter Wahrscheinlichkeit zuordnen.

Dass sich die Angeklagten nicht unterkriegen lassen, machten die Abschlussstatements klar. Der Fünftbeschuldigte, Elmar Völkl, stellte drei Anträge:
Erstens solle das Gericht die
Verhöhnung der Angeklagten unterlassen, z.B. hatte die Richterin heute einen Zeugen aufgefordert eine Frage Herrn Völkl’s zu beantworten: „Beantworten Sie das dem Diplomingenieur, der Assistent an der Technischen Universität war, damit er es auch versteht“.
Zweitens solle das Gericht unterlassen, die Angeklagten während der
Ausübung ihres Fragerechts ständig zu unterbrechen und ihre Fragen inhaltlich umformuliert neu zu stellen.
Drittens die Inanspruchnahme des Fragerechts nicht
mit verkürzten Pausen zu sanktionieren. Nicht zuletzt seien gemäß § 11 Abs 1 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes nach jeglicher 6-stündigen Beschäftigung Pausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben; Dies sei sicherlich wenigstens eine Orientierung und ein Hinweis, dass die bisher gewährten 15 Minuten sicherlich zu kurz seien.

Einige der anderen Angeklagten schlossen sich in Folge allen Anträgen des Fünftbeschuldigten Elmar Völkl an. Teile des Publikums quittierten die offensichtlich berechtigten Anträge mit einer Menge Beifall. Die Richterin Sonja Arleth war sichtlich nicht erfreut: ihr blieb nur die Ausrede, dass sie lediglich die Tatsache festgestellt hatte, dass der Fünftbeschuldigte tatsächlich Universitätsassistent sei und dass für Angeklagte das Arbeitszeitgesetz keine Geltung hätte.

Tag 29 – 27.05.2010:
Kleiderbauer Geschäftsführer Peter Graf – Fortsetzung vom 19. Verhandlungstag

Der heutige Tag war sehr bezeichnend für diesen Prozess. Der Staatsanwalt schweigt und die Richterin ist klar gegen die Verteidigung und die Angeklagten positioniert. Man braucht nur wenige Minuten im Gerichtssaal zu sitzen, um das sofort zu spüren. Zwei RechtspraktikantInnen, die noch vor der Tür gemeint hatten, dass das Gericht eine schwere Aufgabe habe und schon richtig handle, waren nach einiger Zeit im Gerichtssaal sehr davon irritiert, wie diese Verhandlung geführt wird. Die Richterin Mag. Sonja Arleth ließ die AnwältInnen und die Angeklagten fast keinen Satz aussprechen. Offensichtlich sollten die Redeflüsse unterbrochen und die Personen, die gerade Fragen formulieren wollten, aus dem Konzept gebracht werden. Dazu bediente sich die Richterin einerseits des Vorwurfs, man solle „offen“ fragen, und andererseits der wohlbekannten Gründe, dass die Fragen irrelevant, unverständlich oder eine Wiederholung seien. Gerät der Zeuge der Anklage in Bedrängnis, dann wechselt die Richterin mitten in der Befragung plötzlich völlig das Thema und liest Akten anderer Verfahren oder neue Berichte der SOKO vor. Zusätzlich nimmt sie häufig Fragen, die dem Zeugen von Seiten der Verteidigung gestellt werden, an sich, formuliert sie inhaltlich um und stellt sie selbst ganz anders, viel weniger offen und nachgerade suggestiv. Beharrt die Verteidigung aber auf die ursprüngliche Frage, heißt es dann: „Das wurde schon gefragt, diese Frage lass ich nicht zu. Stellen Sie eine andere Frage oder ich werte das als Mißachtung des Gerichts und lasse Sie des Gerichtssaales verweisen“.

Am heutigen Tag brachen die Fronten offen aus. Die Richterin schickte zwei Angeklagte wegen ungeziemenden Benehmens für diesen Prozesstag tatsächlich aus dem Gerichtssaal. Die AnwältInnen führten mehrmals offene Konflikte mit dem Gericht und ein Antrag auf Befangenheit scheint nur mehr eine Frage der Zeit. Die heutige Befragung wurde deswegen so hitzig, weil einer der beiden Besitzer von Kleider Bauer im Zeugenstand saß, der Auslöser für die Gründung der SOKO war. Eigentlich waren für heute noch zwei führende SOKO-PolizistInnen zur Einvernahme vorgesehen, die aber zuletzt wieder nach Hause geschickt werden mussten. Die Einvernahme des Kleider Bauer Besitzers und Geschäftsführers Peter Graf hatte bereits am 19. Prozesstag, dem 27. April, begonnen und konnte auch heute nicht zu Ende gebracht werden. Und das, obwohl die Richterin alle Fragen zur Umsatzentwicklung, zu Schadensmeldungen und zu Gewalt gegen DemonstrantInnen vor Kleider Bauer stark eingeschränkt bzw. verhindert hat. Hauptsächlich ging es wieder um unnklare oder widersprüchliche Angaben zur Schadenshöhe.

Wie immer besetzten rund 40 PolizeischülerInnen die Plätze im Gerichtssaal die eigentlich für die interessierte Zivilbevölkerung gedacht waren. Im persönlichen Gespräch gaben einige von ihnen an, überhaupt nicht zu wissen, worum es eigentlich ginge und noch nie von diesem Prozess gehört zu haben. Ob heute mit einem Urteil zu rechnen wäre, fragte einer naiv.

Tag 30 – 01.06.2010: JAGD

Am heutigen Tag wurden zwei Themen behandelt, ein Brand einer Jagdhütte bei Zurndorf im Burgenland und die Zerstörung einer 30 Jahre alten Fasanenvoliere bei Wildon in der Steiermark, beides im Jahr 2007. Beide Fälle sind ganz typisch für dieses Verfahren: Im Fall der Jagdhütte in Zurndorf liegt nicht das geringste Anzeichen dafür vor, dass es sich überhaupt um eine Brandstiftung, also eine Straftat, handelt. Der Brandsachverständige der Polizei sah keinen Hinweis auf eine Brandstiftung und der Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2007 führt den Vorfall nicht als Brandstiftung. Der Zusammenhang zum Tierschutz ist, dass es sich um eine Jagdhütte handelt, dass der Hauptangeklagte DDr. Balluch in der Gegend der Hütte zwei Tage später illegale Fasanerien angezeigt hatte und dass es im selben Jagdrevier eine Woche später eine Jagdstörungsaktion gegeben hatte. Daraus wurde dann eine Anklage nach § 278a, Unterstützung einer kriminellen Organisation, die eine Jagdhütte angezündet habe.

Im Fall Wildon wurde den ganzen Prozesstag über kein Bezug zu den Angeklagten hergestellt. Unbekannte TäterInnen hatten eine leere, 30 Jahre alte Fasanenvoliere, die auf die Polizei einen „desolaten“ Eindruck machte, beschädigt. Der Besitzer – ein alter Jäger – bezeichnete sich selbst als Tierschützer und sagte, er habe mit den TierschützerInnen nur das beste Verhältnis. Weder bei ihm noch im Fall des Jagdhüttenbrandes hatte es vorher Konflikte mit TierschützerInnen gegeben.

Das ungewöhnliche an diesem Prozess, das ihn so skurril macht, ist durch den heutigen Prozesstag exemplarisch dargestellt. Es gab zwei Vorfälle. Bei einem davon gibt es kein Anzeichen dafür, dass es überhaupt eine Straftat war. Beim anderen handelt es sich um eine Sachbeschädigung an einem uralten, desolaten Käfig. In beiden Fällen wird den Angeklagten nicht einmal vorgeworfen, mit diesen Vorfällen überhaupt etwas zu tun zu haben. Der potenzielle Bezug zu Tierschutz, wenn auch noch so vage, ist das einzige, was die Vorfälle und die Angeklagten gemeinsam haben. Von Hinweisen auf Zusammenhängen zwischen den Vorfällen untereinander, oder den Vorfällen zu einer organisierten Kriminalität, ist nicht einmal die Rede. Und trotzdem wird ein ganzer Tag damit verbracht, diese Vorfälle zu besprechen. Kein Wunder, dass dieser Prozess so lange dauert. Und kein Wunder, dass kritische Stimmen diesen Prozess als „skurril“ und außergewöhnlich bezeichnen, und dass er vielfach heftig kritisiert wird.

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