tierrechtsprozess
Stimmungsbilder aus dem laufenden Prozess gegen die Tierrechtsbewegung in Österreich
Tag 09: Die Freiheit der Kunst – und ihr Tod
Categories: der Prozess

An diesem Prozesstag, dem Do., den 18. März 2010, wurde der Drittbeschuldigte Jürgen Faulmann, zum Zeitpunkt
seiner Verhaftung internationaler Kampagnenleiter der
Tierschutzorganisation Vier
Pfoten
, einvernommen. Die Befragung drehte sich hauptsächlich
um die Vorwürfe, er habe im Jahr 2008 etwa 400 Schweine aus einer
Schweinefabrik und im Jahr 1997 etwa 400 Nerze aus der damals letzten
Nerzfarm Österreichs entkommen lassen. In beiden Fällen will man
ihm Sachbeschädigung und sogar Tierquälerei anlasten. Zur
Nerzbefreiung hat die Richterin sogar ein eigenes Gutachten in
Auftrag gegeben, um den Vorwurf der Tierquälerei zu bewerten.
Letzterer Gutachter war nach Aussage von Jürgen Faulmann mit ihm in
Konflikt und sei deshalb befangen. Dazu erklärte die Richterin, er
selbst habe sich aber als nicht-befangen erklärt und das genüge
ihr.

 

Auffällig war, dass die Richterin Herrn Faulmann zu den Vorwürfen
der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation kaum befragte.
Die entsprechenden Anklagepunkte übersprang sie praktisch. Faulmann
musste sich regelrecht aufdrängen, um zu diesen Vorwürfen Stellung
nehmen zu können. Und zu den Fragen nach seiner Gesinnung antwortete
Faulmann, dass er über seine Gesinnung nicht sprechen möchte, weil
das das Gericht eigentlich nichts anginge.

Am Ende des Tages wurde die Befragung des Viertbeschuldigten
Chris Moser, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung Tiroler
Kampagnenleiter des VGT war,
begonnen. Wie DDr. Martin Balluch wird Chris Moser lediglich die
Unterstützung einer kriminellen Organisation durch an sich legale
Handlungen vorgeworfen. Die Art der Befragung durch die Richterin
blieb insofern unverändert, als dass sie die Befragten daran
hinderte, ausführlich zu antworten. Sie wollte zum mutmaßlichen
Nachweis der subjektiven Tatseite möglichst kurze und einfache
Antworten, was aber bei den vorgehaltenen Fragen nach der Gesinnung
oder der Interpretation von Meinungsäußerungen im Internet nicht
gerecht werden kann, weshalb viele Antworten nur bruchstückhaft
blieben. Besonders peinlich schien die Kriminalisierung Chris Moser’s
aufgrund seiner – wie von ihm selbst bezeichneten – „Radikalkunst“:
Künstlerische Verarbeitung von Gewalt darf
nicht kriminalisiert werden! Umso schmerzhaft war es, mit ansehen zu
müssen, wie dem Künstler seine eigenen Kunstwerke inkriminierend
vorgehalten wurden.

In jedem Fall hat die Befragungsgeschwindigkeit stark zugenommen.
Wurde DDr. Balluch als erster der Einvernommenen noch 4½ Tage
befragt, so blieb für Faulmann nur mehr ein ¾ Tag.

[…auszugsweise übernommen von http://www.tierschutzprozess.at/]

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